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OVG RP: Einzelhandelsausschluss duch Bebbauungsplan
Der Bebauungsplan Nr. 556 c, mit dem der Einzelhandel an der Industriestraße in Ludwigshafen weitgehend ausgeschlossen wird, aber kleinflächige Lebensmittelmärkte erlaubt sind, ist unwirksam. Deshalb muss nach allgemeinem Bauplanungsrecht ein dm-Markt in dem Plangebiet zugelassen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
