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Anwälte fordern Stärkung des Anwaltsgeheimnisses
Das Anwaltsgeheimnis bedarf einer Stärkung durch die Erweiterung der Zeugnisverweigerungsrechte der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Diese Forderung erhebt der Deutsche Anwaltverein (DAV) anlässlich des 61. Deutschen Anwaltstages in Aachen. Wenn der Mandant den Rechtsanwalt von seiner Verschwiegenheitspflicht befreit, muss gewährleistet sein, dass dies ohne Druck und unter Wahrung der Interessen des Mandanten erfolgt. Der Rechtsanwalt sollte daher immer dann zur Zeugnisverweigerung berechtigt sein, wenn die Zeugnisverweigerung im wohlverstandenen Interesse des Mandanten liegt. Dies sollte auch dann gelten, wenn der Mandant erklärt hat, dass er den Rechtsanwalt von der Verschwiegenheitspflicht entbindet.
