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Mieter für Abbrechen des Schlüssels nicht verantwortlich
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass Schlüssel aufgrund von Materialermüdung abbrechen. Vom Mieter kann der Vermieter daher keinen Schadensersatz verlangen. Der Mieter muss auch nicht selbst nachweisen, dass er schuldlos gehandelt hat. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Halle/Saale vom 17. März 2009 (AZ: 93 C 4044/08) wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
