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ARGE Baurecht: Nicht immer greift das Urheberrecht
Architekten pochen gerne auf ihr Urheberrecht - manchmal zu Recht, meist aber zu Unrecht. Denn nur die wenigsten Gebäude sind überhaupt urheberrechtlich geschützt, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Voraussetzung für das Urheberrecht ist stets, dass sich die Planung des Architekten deutlich vom Üblichen abhebt und darüber hinaus eigenständige Originalität aufweist.
