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Wasserverbrauch: Geeichter Wasserzähler gilt!
Ein gegenüber den Vorjahren erhöhter Wasserverbrauch in einem unbewohnten Haus, der durch einen intakten Wasserzähler festgestellt worden ist, ist regelmäßig Grundlage für einen Gebührenbescheid. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des VG Koblenz.
