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VG Berlin: Denkmalschutzgesetz vermittelt Umgebungsschutz gegen Nachbarbebauung
Der Umgebungsschutz des Berliner Denkmalschutzgesetzes besteht nicht nur im öffentlichen Interesse, sondern vermittelt auch dem Eigentümer eines Denkmals ein wehrfähiges eigenes Recht. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin für das Berliner Recht erstmalig ausgesprochen und die geplante Bebauung auf dem Nachbargrundstück der denkmalgeschützten "Kalkscheune" in Berlin-Mitte vorläufig gestoppt.
