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Bebauungsplan der Landeshauptstadt Potsdam zur Verhinderung weiterer Bebauung des Glienicker Horns unwirksam
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 03.05.2010 auf Grund einer mündlichen Verhandlung in einem Normenkontrollverfahren die im Mai 2008 beschlossene Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über die erste (förmliche) Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Berliner Straße/Havelseite", Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L, für unwirksam erklärt.
