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Haus & Grund begrüßt BGH-Urteil zur Betriebskostenabrechnung
Praxistipp für Vermieter: Abrechnung jedem Mieter zustellenEin Vermieter kann von einem Mieter die Nachzahlung von Betriebskosten verlangen, wenn nur diesem Mieter die Betriebskostenabrechnung zugegangen ist. Es ist nicht erforderlich, dass auch alle weiteren Mieter der Wohnung die Abrechnung ebenfalls erhalten haben müssen. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 28.04.2010 (Az. VIII ZR 263/09) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin.