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Verwalter darf Sauna eines Eigentümers nicht fotografieren!
Bei Eigentümerversammlungen müssen unter den Mitgliedern immer wieder strittige, komplexe Fragen erörtert werden. Dabei kann es hilfreich sein, gewisse Problemstellungen möglichst illustrativ darzustellen, um den Teilnehmern die Entscheidung zu erleichtern. Das jedenfalls dachte sich ein Verwalter, der über den Tagesordnungspunkt "Statische Belastung von Balkonen und Terrassen" referieren musste. Er hatte zu dem Zweck Fotos angefertigt, die das Sondereigentum eines Eigentümers zeigten. Der hatte seine Dachterrasse intensiv genutzt, unter anderem mit einer privaten Sauna. Genau diese Sauna war auf den Fotografien zu sehen. Der Eigentümer sah sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
