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Auszug des Mitmieters - Kündigung notwendig
Ein Vermieter muss gegenüber allen Mietern kündigen - auch einem Mieter, der nicht mehr in der Wohnung lebt. Anders verhält es sich nur, wenn zwischen den betroffenen drei Parteien ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird, mit dem der ehemalige Mieter aus dem Mietvertrag ausscheidet. So entschied das Landgericht Frankfurt am Main am 3. März 2009 (AZ: 17 S 92/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
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