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BVerwG: Trinkwasserverordnung lässt häusliches Wäschewaschen mit Brunnenwasser zu
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 31.03.2010entschieden, dass die Trinkwasserverordnung nicht verbietet, Brunnenwasser zum Wäschewaschen im Haushalt zu benutzen. Eine Klage sächsischer Grundstückseigentümer, die dazu eine Teilbefreiung vom Zwang zur Benutzung der öffentlichen Wasserversorgung begehrten, hatte in allen Instanzen Erfolg.
