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LG Berlin: Kein Schutz von Bezirksschornsteinfegermeistern durch Verbot der Vermittlung "freier" Schornsteinfeger in Deutschland
Ein Berliner Bezirksschornsteinfegermeister ist gestern vor dem Landgericht Berlin mit dem Versuch gescheitert, in einem Eilverfahren gegen die Tätigkeit sogenannter freier Schornsteinfeger in seinem Kehrbezirk vorzugehen. Das Landgericht hat seine Anträge zurückgewiesen, mit denen er die regelmäßige Vermittlung von Schornsteinfegerleistungen an andere deutsche oder ausländische Schornsteinfeger und die logistische Abwicklung solcher Verträge durch die Antragsgegner unterbinden wollte. Bei den Antragsgegnern handelt es sich um ein auf Schornsteinfegerleistungen spezialisiertes Unternehmen und seinen Geschäftsführer.
