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BGH-Entscheidung: Keine zusätzliche Toleranzschwelle durch "ca."-Zusatz bei Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung
Der Bundesgerichtshof hat am 10.03.2010 entschieden, dass bei der Berechnung der Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen ist, wenn die Wohnflächenangabe im Vertrag einen "ca."-Zusatz enthält (VIII ZR 144/09).