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BFH: Keine Gewerbesteuer für lärmgeplagte Nachbargemeinden eines Großflughafens
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 16. Dezember 2009 I R 56/08 entschieden, dass Nachbargemeinden eines Flughafens auch dann kein Anteil an der Gewerbesteuer des Flughafenbetreibers zusteht, wenn auf ihrem Gebiet für den Betrieb des Flughafens unerlässliche Lärmmessstationen installiert sind.
