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Rechtsprechung führt Zwangsverwaltung ad absurdum - Gesetzgeber gefordert
Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) stellt einen massiven Rückgang an Zwangsverwaltungsverfahren von Immobilien fest. Die Ursache ist aber nicht eine scheinbar günstige wirtschaftliche Entwicklung, sondern die besondere Belastung der durch die Grundpfandrechte eigentlich gesicherten Gläubiger durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Wer aber Grundpfandrechte entwertet, macht im Ergebnis durch Immobilien besicherte Kredite teurer. Dies trifft nicht nur den privaten Häuslebauer, sondern auch Unternehmer, die für ihre Kredite häufig auch Sicherheiten an Immobilien bestellen müssen. Dies wird auch Gegenstand einer Tagung der DAV-Arbeitsgemeinschaft in Frankfurt am Main sein.
