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Wohnungsnutzung für berufliche Zwecke - berechtigter Eigenbedarf
Möchte ein Vermieter seine vermietete Wohnung beruflich nutzen, so stellt dies einen berechtigten Grund für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs dar. Das entschied das Landgericht Braunschweig am 16. September 2009 (Az: 6 S 301/09), wie die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.
