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BFH erleichtert steuerlichen Abzug für behindertengerechte Umbauten
Kosten mindern das zu versteuernde EinkommenAufwendungen für den behindertengerechten Umbau selbstgenutzter Immobilien können in Zukunft einfacher steuerlich geltend gemacht werden. Das berichtet die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH, Az. VI R 7/09).
