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VG Hannover: Eilanträge der Rettungsdienste gegen Ausschreibung haben keinen Erfolg
Mit Beschluss vom 21.12.2009 lehnte die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts die Anträge der Rettungsdienste auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ab. Die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und das Unternehmen RKT wollten mit ihren Eilanträgen erreichen, dass der Region Hannover u.a. untersagt wird, bisher von ihnen erbrachte Rettungsdienstleistungen nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auszuschreiben.
