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VG Neustadt: Wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen nur für Ausbaumaßnahmen
Die Gemeinden können für den Ausbau von Verkehrsanlagen wiederkehrende Beiträge erheben, Kosten der Instandsetzung und Unterhaltung dürfen hierbei aber nicht in den beitragsfähigen Aufwand einbezogen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit Urteil vom 18. November 2009 entschieden.
