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OLG Frankfurt: "Auestadion Kassel" kann in Auftrag gegeben werden
Im Vergabenachprüfungsverfahren "Auestadion Kassel" hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 8.12.2009 einen Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde einer Mitbieterin abgelehnt. Vorausgegangen war ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur Errichtung der Haupttribüne des Auestadions durch die Stadt Kassel.