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Zweifeln an Rechtmäßigkeit der einem Bauvorhaben entgegenstehenden Satzung: Sachbescheidungsinteresse gegeben!
Eine Baugenehmigung für die Errichtung von Pkw-Stellplätzen im so genannten vereinfachten Verfahren kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es fehle wegen einer entgegenstehenden Stellplatzsatzung am notwendigen Sachbescheidungsinteresse, wenn gegen die Satzung Rechtmäßigkeitsbedenken bestehen.
