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BGH stellt klar: Kosten der Öltankreinigung sind vom Mieter zu tragen
Vollständige Kostenumlage im Jahr der Entstehung zulässigVermieter dürfen die Kosten für die Reinigung des Heizöltanks auf die Mieter umlegen. Auf diese Entscheidung (Az. VIII ZR 221/08) des Bundesgerichtshofes (BGH) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. "Es ist gut, dass der BGH hier nun für die notwendige Klarstellung gesorgt hat", kommentiert Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke.
