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Streitfall Hausflur: Mieter dürfen Kinderwagen abstellen
Hausflure und Treppen sind für die Mieter eines Hauses ein wichtiger Teil ihres Wohnumfeldes. Sie dienen als Zugang zu den Wohnungen und im Falle eines Feuers als Fluchtweg. Hausflure und Treppen sind Gemeinschaftsflächen. Dennoch betrachten viele Bewohner sie als Teil der eigenen Wohnung. Sie stellen dort Kinderwagen, Garderoben oder Schuhregale auf. Damit versperren sie oft den Weg. Ärger mit dem Vermieter und Mitmietern ist damit programmiert. Deshalb mussten in der Vergangenheit immer wieder deutsche Gerichte über diesen Streitfall entscheiden. Grundsätzlich sind Garderoben, Schuhe oder Schränke nicht im Treppenhaus erlaubt, so das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2008 (Az. 15 Wx 198/08). Sie gehören in die Wohnung. Darauf weist der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. hin. Auch Dekorationsgegenstände wie z.B. Blumenkübel dürfen nicht im Treppenhaus abgestellt werden.
