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Fristsetzung zur Stellungnahme ist keine Leistungsaufforderung!
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2022; BGH, Beschluss vom 01.02.2023
1. Erfüllt der Bauträger seine Verpflichtung zur bezugsfertigen Erstellung der Wohnung nicht, kann der Erwerber vom Bauträgervertrag zurücktreten.2. Vor dem Rücktritt von einem Bauträgervertrag wegen Verzugs mit der Fertigstellung hat der Erwerber grundsätzlich...

Zugehörige Dokumente:

Beitrag in Kürze
Geringfügiger Restkaufpreis offen: Bauträger muss Auflassung erklären!
OLG Nürnberg, Beschluss vom 29.04.2022
Die Verweigerung der Auflassung durch den Bauträger ist treuwidrig, wenn er die vertragliche Abwicklung erheblich verzögert hat, nach Aufrechnung des Käufers mit eigenen Forderungen wegen Ersatzvornahme und Mietausfall nur noch ein geringfügiger Restkaufpreis (hier:...

Mit Beitrag
Wohnen auf dem Land: Wie laut darf ein Hahn krähen?
LG Mosbach, Urteil vom 31.05.2023
Durch Hahnenkrähen darf in einem allgemeinen Wohngebiet auch in ländlich geprägten Gebieten der nach der TA Lärm für Geräuschspitzen zulässige Maximalpegel von 60 dB(A) nicht überschritten werden; das Hahnenkrähen ist von kurzzeitigen Impulsen mit hoher Frequenz...

Welche Kosten umfasst die Feststellung "sämtliche weitere Schäden sind zu ersetzen"?
OLG Nürnberg, Urteil vom 30.12.2021
Die gerichtliche Feststellung in einem Urteil, dass sämtliche weitere Schäden zu ersetzen sind, umfasst sämtliche nach der späteren Mangelbeseitigung tatsächlich angefallenen Kosten. Die (verjährungsrelevante) Wirkung dieser Feststellung ist nicht auf in den Entscheidungsgründen...

Unwesentliche (Protokoll-)Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!
LG München II, Urteil vom 20.04.2023
1. Der Erwerber kann sich auf die fehlende Fälligkeit der Schlussrate auch berufen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verfolgung der Mängelrechte an sich gezogen hat.2. Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen oder optisch merklich stören,...


Kann eine Gemeinde rechtswidrige Beeinträchtigungen abwehren?
LG Lübeck, Urteil vom 26.06.2023
Eine Gemeinde, die die Beseitigung einer Eigentumsstörung begehrt, geht hierbei als Grundstückseigentümerin und nicht als Trägerin öffentlicher Gewalt vor. Als Grundstückseigentümerin kann sie - genauso wie Private - rechtswidrige Beeinträchtigungen ihres Eigentums abwehren....