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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 86/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 2773; IMRRS 2007, 1042
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Gebühren bei Kündigung und anschließender Räumungsstreit

BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

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14 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2008, 2209; IMRRS 2008, 1305
ProzessualesProzessuales
Anrechnung der Geschäftsgebühr auch im Eilverfahren?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2008 - 6 W 61/08

1. Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift.*)

2. Die vorprozessual entstandene Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr auch dann teilweise anzurechnen, wenn es sich bei dem nachfolgenden Verfahren um ein Eilverfahren handelt.*)

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IBRRS 2008, 0320; IMRRS 2008, 0218
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erhöhung des Streitwertes durch vorprozessuale Anwaltskosten?

BGH, Beschluss vom 04.12.2007 - VI ZB 73/06

Die geltend gemachten vorprozessualen Anwaltskosten sind als Streitwert erhöhender Hauptanspruch zu berücksichtigen, soweit der geltend gemachte Hauptanspruch übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist.*)

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IBRRS 2008, 1273; IMRRS 2008, 0881
ProzessualesProzessuales
Ausquotelung der Kosten

OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2007 - 22 U 110/07

1. Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gehören auch dann zu den Kosten des Klageverfahrens, wenn nur Teile des Gegenstandes eines selbständigen Beweisverfahrens zum Gegenstand der anschließenden Klage gegen den Antragsgegner gemacht werden. Die Identität beurteilt sich auch nicht danach, ob die im selbständigen Beweisverfahren zu klärenden tatsächlichen Fragen einen oder mehrere materiell-rechtliche Ansprüche betreffen oder ob sie auch Gegenstand gesonderter Beweisverfahren sein könnten. Entscheidend ist allein, was der Antragsteller zum Gegenstand des konkreten selbständigen Beweisverfahrens gemacht hat und ob er diesen Gegenstand mit der Klage ganz oder teilweise gegen den Antragsgegner des selbständigen Beweisverfahrens weiterverfolgt.

2. § 92 Abs. 1 ZPO sieht zwar eine verhältnismäßige Teilung der Kosten nach dem Obsiegen bzw. Unterliegen vor. Jedoch ist damit nicht ausgeschlossen, dass bei Beweisaufnahme zu einem Anspruchsteil mit Teilerfolg die Beweiskosten selbständig ausgequotelt werden können, und zwar abweichend von der Quote des Ausgangs des Hauptsacheverfahrens.

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IBRRS 2007, 2773; IMRRS 2007, 1042
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Gebühren bei Kündigung und anschließender Räumungsstreit

BGH, Urteil vom 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

Ist nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG eine wegen desselben Gegenstands entstandene Geschäftsgebühr anteilig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, so vermindert sich nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr.

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 Anzeige der Treffer:  [1 bis 10] 11 bis 14

1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

3. Unmittelbare Kündigungsschäden (BGB § 542 Rn. 112-113)


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

4. Gebühren ( Rn. 96-97)