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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 PBvU 1/02


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 1341; IMRRS 2003, 0512
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör

BVerfG, Beschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

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1 Beitrag gefunden
IBR 2003, 393 BVerfG - Gesetzgeber muss ZPO ändern!

20 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2007, 3868; IMRRS 2007, 1744
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ergänzende Zulassung der Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 04.07.2007 - VII ZB 28/07

Eine ergänzende Zulassung der Rechtsbeschwerde entsprechend § 321 a ZPO ist auch nach Inkrafttreten des Anhörungsrügegesetzes möglich, wenn in der Beschwerdeentscheidung durch willkürliche Nichtzulassung Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers verletzt worden sind (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 19. Mai 2004 - IXa ZB 182/03, NJW 2004, 2529).*)

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IBRRS 2004, 3550; IMRRS 2004, 2105
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht- Frist für Selbstkorrektur des Gerichts

BGH, Beschluss vom 08.09.2004 - X ZR 68/99

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es geboten, für die Verpflichtung des Gerichts, seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst zu korrigieren, und damit für die Einlegung einer Gegenvorstellung eine zeitliche Grenze vorzusehen. Diese ist in Anlehnung an die im Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen vor dem Bundesgerichtshof geltende Wiedereinsetzungsfrist mit zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung zu bemessen.*)

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IBRRS 2004, 1623; IMRRS 2004, 0833
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulassung der Rechtsbeschwerde analog § 321a ZPO

BGH, Beschluss vom 19.05.2004 - IXa ZB 182/03

Eine ergänzende Zulassung der Rechtsbeschwerde analog § 321a ZPO ist möglich, wenn in der Beschwerdeentscheidung durch willkürliche Nichtzulassung Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers verletzt worden sind.*)

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IBRRS 2004, 1215; IMRRS 2004, 0616
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung abgelehnt: Anfechtung des Beschlusses

BGH, Beschluss vom 20.04.2004 - X ZB 39/03

Die Anfechtung eines die Urteilsberichtigung wegen Verneinung der Unrichtigkeit ablehnenden Beschlusses ist nicht statthaft, wenn auf das Beschwerdeverfahren die Zivilprozeßordnung in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung anzuwenden ist.*)

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IBRRS 2004, 0387; IMRRS 2004, 0201
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Keine Gegenvorstellung bei Nichtannahmebeschluss des BGH

BGH, Beschluss vom 02.02.2004 - II ZR 294/01

Ein Nichtannahmebeschluß des Bundesgerichtshofs gemäß § 554 b ZPO a.F. ist einer Gegenvorstellung nicht zugänglich.*)

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IBRRS 2004, 0889; IMRRS 2004, 0447
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstand durch Rechtsmittelgericht nicht prüfbar

BGH, Beschluss vom 28.01.2004 - VIII ZB 66/03

Im Berufungsverfahren ist regelmäßig der im Verfahren vor dem Amtsgericht unangegriffen gebliebene inländische bzw. ausländische Gerichtsstand einer Partei zugrunde zu legen und einer Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht grundsätzlich entzogen.*)

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IBRRS 2004, 0474; IMRRS 2004, 0248
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Formelle Anforderungen an Nichtzulassungsbeschwerde-Ablehnung

BGH, Beschluss vom 19.01.2004 - II ZR 108/02

a) Der - mit der Rechtskraftwirkung gemäß § 544 Abs. 5 Satz 3 ZPO ausgestattete - Beschluß des Revisionsgerichts über die Ablehnung einer Nichtzulassungsbeschwerde ist (nach gegenwärtiger Rechtslage) einer Gegenvorstellung in entsprechender Anwendung der §§ 321 a, 705 (i.V.m. § 555 Abs. 1) ZPO nicht zugänglich.*)

b) § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO verlangt eine ins einzelne gehende Begründung des Beschlusses über die Ablehnung einer Nichtzulassungsbeschwerde ebensowenig wie die Angabe konkreter Gründe für das - nach Halbs. 2 1. Alt. der Vorschrift zulässige - Absehen von einer Begründung überhaupt.*)

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IBRRS 2004, 0769; IMRRS 2004, 0380
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Entscheidung bei offensichtlich unzulässiger Gehörsrüge?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2004 - 24 U 36/03

Die Zulässigkeit der Gehörsrüge gegen die Zurückweisung einer Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO bedarf jedenfalls dann keiner Entscheidung, wenn die Rüge offensichtlich unbegründet ist.*)

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IBRRS 2003, 3231; IMRRS 2003, 1450
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

BGH, Urteil vom 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

Eine analoge Anwendung des § 321a ZPO scheidet jedenfalls dann aus, wenn gegen eine Entscheidung, die unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergangen ist, die Rechtsbeschwerde statthaft ist.*)

Hat eine Partei aufgrund eines ausdrücklichen Hinweises des Gerichts gegen einen Beschluß, mit dem ihre Berufung unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als unzulässig verworfen worden ist, verfahrensfehlerhaft die Abhilfe analog § 321a ZPO beantragt, anstatt das an sich statthafte Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO) einzulegen, so darf ihr nach dem Meistbegünstigungsprinzip die Wahl des falschen Rechtsbehelfs nicht zum Nachteil gereichen.*)

Die in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen eines Wohnungsmietvertrages enthaltene Klausel

"Bei preisgebundenem Wohnraum gilt die jeweils gesetzlich zulässige Miete als vertraglich vereinbart"

verstößt nicht gegen das Transparenzgebot.*)

Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung bei preisgebundenem Wohnraum.*)

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IBRRS 2003, 1341; IMRRS 2003, 0512
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anspruch auf rechtliches Gehör

BVerfG, Beschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

Zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung fachgerichtlichen Rechtsschutzes bei Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).*)

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1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

aa) Art. 19 Abs. 4 GG (BHO § 55 Rn. 138-143)