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BGH, Urteil vom 31.08.2017 - VII ZR 5/17
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Naumburg, Urteil vom 13.12.2017 - 10 U 42/14
1. Ein Vertrag über die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ist als Werkvertrag anzusehen.
2. Zu der üblichen Beschaffenheit eines Verkehrswertgutachtens gehört, dass der Gutachter die allgemein anerkannten Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken beachtet.
3. Der Verkehrswertgutachter darf sich mit der bloßen Inaugenscheinnahme des Objekts begnügen. Zu Ermittlungen über verdeckte Mängel oder Einschränkungen des Baugrunds ist er nicht verpflichtet.
VolltextBGH, Urteil vom 31.08.2017 - VII ZR 5/17
1. Ob die Parteien eines Werkvertrags eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB getroffen und welche Beschaffenheit sie gegebenenfalls vereinbart haben, ist durch Auslegung des Werkvertrags zu ermitteln.*)
2. Bei der Auslegung im Hinblick auf eine etwaige Beschaffenheitsvereinbarung ist die berechtigte Erwartung des Bestellers an die Werkleistung von Bedeutung (Anschluss an BGH, Urteil vom 26.04.2007 - VII ZR 210/05, IBRRS 2007, 3281 = BauR 2007, 1407, 1409 = NZBau 2007, 507 Rn. 23).*)
Volltext2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (Jurgeleit) |
B. Sachmangel |
II. Vereinbarte Beschaffenheit |
2. Die Beschaffenheitsvereinbarung zur Bauausführung |
2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz) |
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung |
III. Ermittlung der vereinbarten Leistung durch Auslegung |
4. Methoden der Auslegung |
c) Teleologische Auslegung |
bb) Interessengerechte Auslegung |
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
B. § 13 Abs. 1 VOB/B - Mangel |
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |