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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 5/17


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 3247
BauvertragBauvertrag
Backstube frisch geweißt: Vergilbte Wand ist mangelhaft!

BGH, Urteil vom 31.08.2017 - VII ZR 5/17

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2020, 2276; IMRRS 2020, 0957
BauträgerBauträger
Bauträger muss auf besondere Wartungsbedürftigkeit hinweisen!

OLG München, Beschluss vom 08.01.2020 - 28 U 4568/19 Bau

1. Die Fertigstellungsrate von 3,5% und der vereinbarte Sicherheitseinbehalt für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel sind nicht zur Zahlung fällig, wenn noch wesentliche Restleistungen ausstehen oder wesentliche Mängel vorliegen.

2. Stellt ein Bauträger eine wartungsintensive Sonderkonstruktion her, so ändert die Übergabe einer Wartungs- und Pflegeanleitung nach Vertragsschluss nichts an der durch den Wartungsaufwand begründeten Mangelhaftigkeit der Leistung.

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IBRRS 2018, 1853; IMRRS 2018, 0673; IVRRS 2018, 0289
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bauträger macht Umsatzsteuererstattung geltend: Unternehmer kann Zahlung an sich verlangen!

BGH, Urteil vom 17.05.2018 - VII ZR 157/17

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gemäß § 13b Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 UStG 2011 ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 19 UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen.*)

2. Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt in einem solchen Fall gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erstattungsantrag gestellt ist und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.*)

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IBRRS 2017, 3247
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Backstube frisch geweißt: Vergilbte Wand ist mangelhaft!

BGH, Urteil vom 31.08.2017 - VII ZR 5/17

1. Ob die Parteien eines Werkvertrags eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB getroffen und welche Beschaffenheit sie gegebenenfalls vereinbart haben, ist durch Auslegung des Werkvertrags zu ermitteln.*)

2. Bei der Auslegung im Hinblick auf eine etwaige Beschaffenheitsvereinbarung ist die berechtigte Erwartung des Bestellers an die Werkleistung von Bedeutung (Anschluss an BGH, Urteil vom 26.04.2007 - VII ZR 210/05, IBRRS 2007, 3281 = BauR 2007, 1407, 1409 = NZBau 2007, 507 Rn. 23).*)

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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (Jurgeleit)
B. Sachmangel
II. Vereinbarte Beschaffenheit
2. Die Beschaffenheitsvereinbarung zur Bauausführung

2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung
III. Ermittlung der vereinbarten Leistung durch Auslegung
4. Methoden der Auslegung
c) Teleologische Auslegung
bb) Interessengerechte Auslegung

§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. § 13 Abs. 1 VOB/B - Mangel

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

b) Inhalt und Auslegung von Beschaffenheitsvereinbarungen ( Rn. 40-47)


3 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

a) Grundlagen ( Rn. 25-26)

a) Grundlagen ( Rn. 25-26)

c) Sachmangel ( Rn. 400-408)


2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

b) Der funktionale Mangelbegriff. (VOB/B § 13 Abs. 1 Rn. 70-72)

c) Auslegungsprinzipien. (VOB/B § 13 Abs. 1 Rn. 73-77)


1 Abschnitt im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden

a) Definition; die Bedeutung des geschuldeten Erfolgs, funktionaler Mängelbegriff (VOB/B § 2 Rn. 31-44)