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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 118/91


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0281; IMRRS 2000, 0104
WohnungseigentumWohnungseigentum

BGH, Urteil vom 11.12.1992 - V ZR 118/91

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6 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 1993, 300 BGH - Schadensersatz für einzelnen Wohnungseigentümer?

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 2709; IMRRS 2011, 1971
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Eigentümer als Prozessstandschafter

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.06.2011 - 2-13 S 33/10

Auch nach der neuen Rechtsprechung des BGH (BGH, IMR 2011, 168) kann der einzelne Eigentümer - im Gegensatz zum Verwalter - noch Prozessstandschafter sein.

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IBRRS 2005, 3436; IMRRS 2005, 1793
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verjährung von Wohngeldvorschusszahlungen

BGH, Urteil vom 24.06.2005 - V ZR 350/03

Der Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Vorschüssen nach § 28 Abs. 2 WEG ist auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Sinne von § 197 BGB a.F. gerichtet.*)

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IBRRS 2004, 2442; IMRRS 2004, 1427
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klagebefugnis bei Mängel am Gemeinschaftseigentum?

OLG Dresden, Urteil vom 07.02.2001 - 18 U 1303/00

Einzelne Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft können bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum hinsichtlich der Schadensersatzansprüche nach § 635 BGB wegen näherer Mangelfolgeschäden (z.B. Gutachterkosten) klagebefugt sein und Leistung an sich verlangen.*)

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IBRRS 2000, 0576
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht

BGH, Urteil vom 10.04.1997 - III ZR 104/96

Schadensersatzansprüche von Grundstückseigentümern wegen einer Änderung der zulässigen Nutzung durch Vorsehen privater Erschließungsanlagen

1. Im Verfahren vor den Baulandgerichten sind Miteigentümer, die Entschädigung wegen planerischer Eingriffe in die Bodennutzbarkeit des gemeinschaftlichen Grundeigentums (§§ 39 ff BauGB) und darauf bezogene Auskünfte verlangen, nicht notwendige Streitgenossen.

2. Hat das Berufungsgericht sich bei der Anwendung einer nicht revisiblen Rechtsvorschrift irrtümlich als an die Auslegung in der Entscheidung eines anderen Gerichts gebunden angesehen, so kann das Revisionsgericht die Rechtsvorschrift selbst auslegen.

3. Zur Frage der "Änderung der zulässigen Nutzung" eines als Baugebiet ausgewiesenen, noch nicht erschlossenen Geländes, wenn die Gemeinde eine Umplanung dahin vornimmt, daß an die Stelle ursprünglich vorgesehener öffentlicher Erschließungsanlagen gleichgeartete private Erschließungsanlagen treten.

4. Für einen Entschädigungsanspruch in entsprechender Anwendung von § 21 Abs. 2 Satz 2 BauGB (im Anschluß an die Senatsurteile vom 12. Januar 1978 - III ZR 98/76 - WM 1979, 990 und 7. Juli 1980 - III ZR 36/79 - WM 1980, 1177) ist keine Grundlage gegeben, wenn die maßgebliche - infolge Aufgabe der ursprünglichen städtebaulichen Konzeption der Gemeinde später entfallene - bauordnungsrechtliche Voraussetzung des Vorhabens (hier: die Erschließung) nicht schon bei Erteilung der Teilungsgenehmigung zugesichert oder in anderer Weise als gesichert anzusehen war.

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IBRRS 2000, 0281; IMRRS 2000, 0104
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum

BGH, Urteil vom 11.12.1992 - V ZR 118/91

Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

a) Ohne einen ermächtigenden Eigentümerbeschluß ist ein einzelner Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berechtigt, einen den Wohnungseigentümern gemeinsam zustehenden Schadensersatzanspruch wegen der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Dritten geltend zu machen (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung, BGHZ 106, 222; 116, 392).

b) Der einzelne Wohnungseigentümer kann zumindest einen auf eine Geldzahlung an sich selbst gerichteten Schadensersatzanspruch wegen der durch eine Einwirkung auf das gemeinschaftliche Eigentum verursachten Beeinträchtigung seines Wohnungseigentums gegen einen Dritten ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer geltend machen.

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