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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: verbau

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8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 1102
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abwehrrecht gegen Anbau an grenzständige Giebelwand mit Fenster?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.04.2023 - 2 L 62/21

1. Zum Nachweis des Bestandsschutzes für ein Fenster in einer Grenzwand.*)

2. Zum Abwehrrecht des Nachbarn gegen einen Anbau an eine grenzständige Giebelwand mit Fenster.*)

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IBRRS 2023, 1106
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fachplanungsrechtliche Veränderungssperre sticht Bauvorbescheid!

VGH Bayern, Urteil vom 04.08.2022 - 22 A 20.40012

Anders als bei einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB (dazu BVerwG, Ueil vom 03.02.1984 - 4 C 39.82 - BVerwGE 69, 1) kann sich ein die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens feststellender Bauvorbescheid (sog. Bebauungsgenehmigung) gegenüber den Wirkungen einer fachplanungsrechtlichen Veränderungssperre gem. § 28a Abs. 1 PBefG nicht durchsetzen.*)

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IBRRS 2021, 2480
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gravierende bautechnische Probleme dürfen nicht der Plandurchführung überlassen werden!

VGH Bayern, Beschluss vom 17.06.2021 - 15 N 19.1439

1. Einem Bebauungsplan, dessen planerische Konzeption nicht bzw. nicht mit zumutbaren Mitteln umsetzbar ist und bei dem deshalb davon auszugehen ist, dass seiner Umsetzung bzw. Vollziehbarkeit dauerhafte Hindernisse tatsächlicher oder rechtlicher Art entgegenstehen, fehlt nicht nur die Erforderlichkeit. Soweit bereits im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses auf Dauer nicht mit der Verwirklichung des Bebauungsplans gerechnet werden kann, liegt auch ein Abwägungsmangel vor.

2. Nach dem Gebot der Konfliktbewältigung dürfen eventuelle Folgeprobleme bautechnischer Art der Plandurchführung nur dann überlassen werden, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit der Durchführung des Bebauungsplans verbundene bautechnische Probleme auch bei Anwendung der allgemein anerkannten bautechnischen Regeln nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand gelöst werden können.

3. Eventuelle Umsetzungshindernissen, die nach den objektiv gegebenen Umständen des Einzelfalls bestehen bzw. bestehen könnten, muss die Gemeinde nachgehen und ggf. die Frage einer eventuellen tatsächlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Unmöglichkeit der Umsetzung des Bebauungsplans über geeignete Maßnahmen - z.B. über ein Sachverständigengutachten - ermitteln und bewerten.

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IBRRS 2013, 3686
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auf Alternativen verzichtet: Abwägungsfehler?

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.02.2013 - 2 K 122/11

1. Allein die Größe eines geplanten Industriegebiets im Verhältnis zu den übrigen Bauflächen in einem Ortsteil belegt noch keinen groben planerischen Missgriff.*)

2. In Bezug auf den Bedarf für (industrielle) Bauflächen besitzt die Gemeinde ein sehr weites planerisches Ermessen und muss keine "Bedarfsanalyse" aufstellen. An der Vollzugsfähigkeit eines Bebauungsplans mag es zwar dann fehlen, wenn die Planung überdimensioniert ist oder den Marktverhältnissen nicht entspricht, sie also nicht auf Verwirklichung in angemessener Zeit angelegt ist. Eine die Planrechtfertigung in Frage stellende Überdimensionierung muss aber offensichtlich sein.*)

3. Eine Gemeinde hat bei der Planaufstellung vorausschauend zu beurteilen, ob der Umsetzung der Planung unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen. Da durch Bebauungspläne die planerischen Voraussetzungen für die bauliche und sonstige Nutzung des Plangebiets für mehrere Jahrzehnte geschaffen werden, darf eine Gemeinde aber grundsätzlich auch dann Bauleitpläne aufstellen, wenn die Finanzierung im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses noch nicht vollumfänglich gesichert ist (vgl. OVG NW, Urt. v. 07.07.2011 - 2 D 137/09.NE).*)

4. Ein natur- oder artenschutzrechtliches Bauverbot kann zwar ein der Verwirklichung des Bebauungsplans entgegenstehendes rechtliches Hindernis bilden; die Planung einer baulichen Nutzung scheitert aber nicht an § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn eine Ausnahme oder Befreiung von dem Verbot in Betracht kommt.*)

5. Außerhalb von bereits bebauten Bereichen kann von der Gemeinde nicht gefordert werden, schon im Flächennutzungsplan mögliche Nutzungskonflikte durch die Darstellung von Baugebieten gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 1 Abs. 2 BauNVO zu lösen.*)

6. Der Verzicht auf die Einbeziehung von Alternativen in die Bauleitplanung kann ein Abwägungsfehler sein, wenn solche Alternativen naheliegen. Dies gilt auch für die Auswahl des Standortes. Die Auswahl bei mehreren ernsthaft in Betracht kommenden Standorten erweist sich als fehlerhaft, wenn sich eine verworfene Alternative entweder als die eindeutig vorzugswürdige Lösung hätte aufdrängen müssen oder wenn die Bevorzugung einer bestimmten Lösung auf einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange beruht.*)

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IBRRS 2007, 4483
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sanierungskosten für abgerutschten Hang

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.09.2007 - 1 A 11508/06

Gerät aufgrund von Abgrabungen zur Errichtung eines Wohnhauses ein Hang ins Rutschen, der auch die benachbarten Grundstücke in Mitleidenschaft zieht, und besteht die Gefahr weiterer Hangveränderungen so kann die zuständige Behörde im Wege der sofortigen Ersatzvornahme die Sanierung des Hangs veranlassen; der Bauherr hat die Kosten dieser Sanierungsmaßnahmen zu tragen.

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IBRRS 2007, 4484
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sanierungskosten für abgerutschten Hang

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.09.2007 - 1 A 11507/06

Gerät aufgrund von Abgrabungen zur Errichtung eines Wohnhauses ein Hang ins Rutschen, der auch die benachbarten Grundstücke in Mitleidenschaft zieht, und besteht die Gefahr weiterer Hangveränderungen so kann die zuständige Behörde im Wege der sofortigen Ersatzvornahme die Sanierung des Hangs veranlassen; der Bauherr hat die Kosten dieser Sanierungsmaßnahmen zu tragen.

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IBRRS 2006, 1425
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Sondernutzungsentgelt für Baustelleneinrichtung

LG Berlin, Urteil vom 03.01.2006 - 13 O 70/05

1. Erfolgt die Regelung der Sondernutzung öffentlicher Straßen auf der Grundlage eines sog. dualistischen Systems, ist für die Geltendmachung des Entgeltanspruchs des Trägers der Straßenlast der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet.

2. Wird für die Sondernutzung die hierfür erforderliche öffentlich-rechtliche Erlaubnis durch den Träger der Straßenbaulast erteilt, kommt es aber nicht zum Abschluss eines privat-rechtlichen Entgeltvertrages, schuldet der Sondernutzungsberechtigte kein Entgelt, wenn er das öffentliche Straßenland wie beantragt in Anspruch nimmt.

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IBRRS 2006, 0452
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erlöschen einer Baugenehmigung

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.10.2005 - 2 S 104.05

1. Eine Baugenehmigung erlischt nach drei Jahren dann nicht, wenn der Bauherr mit dem Bau begonnen hat. Mit dem Bau beginnt, wer die Bauarbeiten für das genehmigte Vorhaben nachhaltig aufnimmt. Bloße Scheinaktivitäten, ohne den zusätzlichen Fertigstellungswillen, mit dem Ziel, die Baugenehmigung auch ernsthaft zu verwirklichen, genügen hierfür nicht.

2. Baumaßnahmen, die so zögerlich und stückwerkhaft durchgeführt werden, dass allein schon dieser Umstand zum Verfall des zur Baugrubensicherung errichteten (Berliner) Verbaus führt, stellen keinen zielführenden Baufortschritt dar, der den Fristablauf für ein Erlöschen der Baugenehmigung hindern könnte. Dies gilt umso mehr, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass subjektiv auch allenfalls eine Baugrubensicherung in der Hoffnung auf die Realisierung eines anderen Bauprojekts beabsichtigt ist, das noch im Klageverfahren verfolgt wird.

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1 Nachricht gefunden
Stuttgart 21: Trotz geplanter Erhöhung der Grundwasserförderung darf weitergebaut werden
Eilantrag des BUND abgelehnt

(02.08.2011) Der VGH Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht dazu zu verpflichten ist, der Deutschen Bahn AG den Weiterbau von "Stuttgart 21" zu untersagen, weil sie mehr Grundwasser fördern und entnehmen ...
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5 Materialien gefunden

Sonstige

Muster-Liste Technische Baubestimmungen 2005
Muster - Liste der Technischen Baubestimmungen (Fassung Februar 2005)
(vom 08.12.2005)
Dokument öffnen Text

6 Normen gefunden

BauArbbV (3.) (Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe) [außer Kraft getreten]

Dokument öffnen  Anlage 1
1 1 (Stand: 01.09.2002)


BauArbbV (4.) [außer Kraft getreten]

Dokument öffnen  Anlage 1
1 1 (Stand: 01.11.2003)


BauArbbV (5.) (Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe)

Dokument öffnen  Anlage 1
1 1 (Stand: 01.09.2005)


Bauleistungsversicherung

Dokument öffnen  C Klauseln zu den ABN
Klauseln zu den ABN (Stand: 10.10.2001)


Klauseln für die Bauleistungsversicherung (Klauseln für die Bauleistungsversicherung)

Dokument öffnen  C
Klauseln zu den ABN (Stand: 01.01.2001)


TV Mindestlohn

Dokument öffnen  Anhang
(Stand: 01.11.2003)

15 Leseranmerkungen gefunden
Brand-Gefahr durch Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) aus Polystyrol
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 N 
Haus & Grund fordert Konsequenzen aus Fassadenbränden mit Polystyroldämmstoffen
Dokument öffnen Nachricht
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8 Baulexikoneinträge gefunden

Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag

Brustholz

4 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)
F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten
I. Beteiligung des Bestellers

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. Dreiteilung nach § 634a Abs. 1 BGB
I. Fünfjährige Verjährung der Ansprüche wegen Mängeln am Bauwerk und an Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk
3. Gebäude und Gebäudeteile als Bauwerk

§ 650a BGB Bauvertrag (Jurgeleit)
B. Definition des Bauvertrages

§ 650f BGB Bauhandwerkersicherung (Schmitz)
B. Sachlicher, personeller und zeitlicher Anwendungsbereich
I. Sachlicher Anwendungsbereich

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
E. § 13 Abs. 4 VOB/B - Verjährung der Mängelrechte
II. Einzelne Verjährungsfristen
3. Vorrang anderweitiger Vereinbarungen im Vertrag

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

a) Haftung für typische Unternehmerplanungen ( Rn. 42-46)


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

6. Leistungen außerhalb und in Abweichung vom Vertrag - § 2 Abs. 8 VOB/B (§ 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 124-136)





4 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

XIII. Gefälligkeitsverhältnis ( Rn. 143-145)

2. Begriff des Bauwerks ( Rn. 6-16)

1. Bauunternehmer ( Rn. 10-22)



2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

d) Neubaumaßnahmen als Bauwerk. (VOB/B § 13 Abs. 4 Rn. 142-145)

b) Bauwerk und Bauwerksteile. (VOB/B § 13 Abs. 4 Rn. 130-139)


1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

2. Erschöpfend (VOB/A § 7 EU Rn. 26-34)


1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

1. Grundsatz: Keine Vergütung ( Rn. 157-169)