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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: verbau
291 Treffer für den Bereich Bauträgerrecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 287 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
24 Beiträge gefunden |
IBR 2012, 499 | OLG Dresden/BGH - LV-Position unklar: Auftragnehmer muss zur Kalkulation die Pläne heranziehen! |
IBR 2011, 1370 | OLG Dresden - Berliner Verbau nicht rückgebaut: Auftragnehmer haftet für Gehwegabsenkung! |
IBR 2011, 688 | OLG Frankfurt - Unberechtigte Mängelrüge ist keine Anordnung einer zusätzlichen Leistung! |
IBR 2011, 320 | OLG München - VOB-Tiefbauvertrag: Muss Auftragnehmer mit querenden Sparten rechnen? |
IBR 2009, 1142 | OLG Düsseldorf/BGH - Überschreitung von Zwischenfristen für den Beginn mit Leistungsteilen: Kündigung des ganzen Werkvertrags wirksam? |
IBR 2009, 271 | OLG Hamm - Risse im Nachbarhaus: Bauherr haftet für Auswahlverschulden! |
IBR 2008, 492 | Vertragsrechtliche Folgen der Mischkalkulation bei Minderung und Minderkostenberechnung? |
IBR 2007, 13 | OLG München/BGH - Spundwand und Standsicherheitsnachweis gehören zusammen! |
IBR 2005, 70 | OLG Koblenz/BGH - Abrechnung von Verbauleistungen |
IBR 2002, 347 | OLG Köln/BGH - Ausführungsempfehlung in der Leistungsbeschreibung vertrauenswürdig? |
4 Aufsätze gefunden |
IBR 2011, 1076
IBR 2011, 1008
52 Volltexturteile gefunden |
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2019 - 21 U 114/18
1. Sichert ein Bauträger die Fertigstellung des Objekts zu einem bestimmten Datum zu und wird das Vorhaben nicht termingerecht übergeben, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
2. Will der Bauträger darlegen, dass ihn an der Verzögerung kein Verschulden trifft, hat er eine baustellenbezogene Darstellung der Ist- und Soll-Bauabläufe vorzulegen.
3. Der Erwerber ist nicht verpflichtet, Sonderwünsche geltend zu machen. Nicht geäußerte Sonderwünsche stellen deshalb keinen Umstand dar, der zu einer Verzögerung des Bauablaufs führt.
VolltextLG Düsseldorf, Urteil vom 12.10.2018 - 11 O 256/16
1. Wird das Bauvorhaben nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fertig gestellt, ist es Sache des Bauträgers darzulegen und zu beweisen, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
2. Ein Bauträger muss als Verantwortlicher für das Bauvorhaben mit Nachbarwidersprüchen, die nie ganz auszuschließen sind, rechnen und damit einhergehende Zeitverluste bei seinen Planungen einkalkulieren.
3. Ein Verschulden des von ihm beauftragten Tiefbauers muss sich der Bauträger im Verhältnis zum Erwerber zurechnen lassen.
4. Weder die Kündigung des Bauleiters noch die längerfristige Erkrankung des Baustatikers sind als höhere Gewalt zu qualifizieren, sondern fallen in den unternehmerischen Risiko- und Verantwortungsbereich des Bauträgers.
VolltextOLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2012 - 23 U 150/11
1. Ob die Vereinbarung einer Vertragsstrafe auch Bestand behält, wenn die Parteien einverständlich Vertragstermine ändern, hängt insbesondere von der Formulierung der Vertragsstrafenvereinbarung im Einzelfall sowie der Bedeutung der jeweiligen Terminverschiebung ab. Je gewichtiger die Terminverschiebung ist, um so weniger ist davon auszugehen, dass die frühere Vereinbarung einer Vertragsstrafe gleichwohl Bestand behalten soll.
2. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe wird insgesamt hinfällig, wenn durch den Auftraggeber bedingte Verzögerungen den Zeitplan völlig aus dem Takt gebracht haben und den Auftragnehmer zu einer durchgreifenden Neuordnung des ganzen Zeitablaufs zwingen. Das gilt insbesondere im Fall von verzögerten Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers bzw. von ihm zu stellender Vorgewerke.
VolltextOLG Brandenburg, Urteil vom 14.12.2011 - 4 U 113/10
1. Werden in einer Nachtragsvereinbarung bestimmte Baubereiche gesondert genannt und fehlt eine solche Benennung in Bezug auf eine bestimmte Eventualposition, bezieht sich diese Position auf sämtliche Baubereiche, in denen die betreffende Leistung nach dem Ursprungsleistungsverzeichnis ausgeführt werden sollte.
2. Das Preisanpassungsverlangen gemäß § 2 Nr. 3 VOB/B unterliegt grundsätzlich keiner zeitlichen Begrenzung. Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände ist das Recht auf Preisanpassung deshalb auch dreieinhalb Jahre nach Schlussrechnungslegung nicht verwirkt.
VolltextOLG Dresden, Urteil vom 10.08.2011 - 1 U 288/11
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer Aufwendungsersatz für die Instandsetzung des öffentlichen Gehwegbereichs aus Geschäftsführung ohne Auftrag verlangen, wenn dieser sich abgesenkt hat, weil ein Berliner Verbau nicht entfernt worden ist.
VolltextOLG Frankfurt, Urteil vom 16.06.2011 - 18 U 35/10
1. Verweigert der Auftraggeber den Einbau vom Auftragnehmer angelieferter Baumaterialien (hier: bereits verwendeter Stahlträger) wegen angeblicher Mängel und fordert er den Auftragnehmer auf, diese durch "Neuware" zu ersetzen, ist diese Erklärung nicht als Anordnung zur Ausführung einer im Vertrag nicht vorgesehene Leistung im Sinne von § 2 Nr. 6 Abs. 1 VOB/B zu verstehen, sondern als Aufforderung, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.
2. Kommt der Auftragnehmer einer unberechtigten Mängelrüge des Auftraggebers nach und verwendet er ein anderes Baumaterial, führt er eine Leistung ohne Auftrag aus und erhält hierfür gemäß § 2 Nr. 8 Abs. 1 Satz 1 VOB/B keine Vergütung.
VolltextOLG Koblenz, Urteil vom 01.04.2011 - 1 U 379/06
Kommt es aufgrund fehlerhaft ausgeführter Kanalbauarbeiten zu Gebäudeschäden, so steht dem betreffenden Hauseigentümer ein Anspruch auf Entschädigung gegen die auftragsvergebende Verbandsgemeinde und auf Schadensersatz gegen die ausführende Baufirma zu.
VolltextLG Köln, Urteil vom 26.08.2009 - 20 O 215/07
Beschädigt ein Bauunternehmer im Rahmen eines Auftrags zur Kabelverlegung das ihm durch seinen Auftraggeber hierfür zur Verfügung gestellte Kabel, so stellt der Schaden am Kabel einen Erfüllungsschaden dar, der in der Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers nicht versichert ist.
VolltextOLG Koblenz, Beschluss vom 04.08.2009 - 5 U 333/09
1. Bei einem Hochseilgarten, der an 2,60 Meter tief im Erdreich verankerten Baumstämmen befestigt ist, handelt es sich um ein Bauwerk. Mängelgewährleistungsansprüche verjähren daher erst in 5 Jahren.
2. Beschafft der nicht sachkundige Auftrageber Baumaterial, hat der Projektleiter des Bauunternehmers dessen Eignung zu prüfen. Versäumt er dies, trifft den Auftrageber wegen des aus dem Mangel resultierenden Schadens kein Mitverschulden.
VolltextOLG Brandenburg, Urteil vom 01.07.2009 - 3 U 92/08
Zu der Frage, ob ein kommunaler Zweckverband einem Grundstückseigentümer für Gebäudeschäden, speziell für Risse, zersprungene Fensterbretter und Undichtigkeiten der Kellerwände, Ersatz zu leisten hat, die infolge von Ausschachtungsarbeiten entstanden sein sollen, die von einem Bauunternehmen im Auftrage des Verbandes zur Verlegung von Entwässerungsrohren unter anderem vor dem Grundstück durchgeführt wurden.
Volltext1 Nachricht gefunden |
Eilantrag des BUND abgelehnt
(02.08.2011) Der VGH Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht dazu zu verpflichten ist, der Deutschen Bahn AG den Weiterbau von "Stuttgart 21" zu untersagen, weil sie mehr Grundwasser fördern und entnehmen ...
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5 Materialien gefunden |
Schreiben staatlicher Organe und Behörden
Standardleistungsbuch für das Bauwesen (STLB-Bau)Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) - STLB-Bau
(vom 17.05.2006)
Text
Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) - STLB-Bau [Az.: B15 - 0 1083 - 151]
(vom 22.11.2005)
Text
Gutachten/Empfehlungen
Statusbericht 2000plus Architekten/IngenieureStatusbericht 2000plus Architekten/Ingenieure im Auftrage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (Kurzfassung)
(vom 11.11.2002)
Text
Sonstige
Muster-Liste Technische Baubestimmungen 2005Muster - Liste der Technischen Baubestimmungen (Fassung Februar 2005)
(vom 08.12.2005)
Text
6 Normen gefunden |
BauArbbV (3.) (Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe) [außer Kraft getreten]
Anlage 11 1 (Stand: 01.09.2002)
BauArbbV (5.) (Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe)
Anlage 11 1 (Stand: 01.09.2005)
Klauseln für die Bauleistungsversicherung (Klauseln für die Bauleistungsversicherung)
CKlauseln zu den ABN (Stand: 01.01.2001)
15 Leseranmerkungen gefunden |
Brand-Gefahr durch Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) aus Polystyrol Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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Wirklich? Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
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Das OLG Stuttgart hat Recht - § 8 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B ist wirksam Stellungnahme des Autors (Dr. Thomas Badelt) zu
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8 Baulexikoneinträge gefunden |
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Brustholz4 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein) |
F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten |
I. Beteiligung des Bestellers |
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
B. Dreiteilung nach § 634a Abs. 1 BGB |
I. Fünfjährige Verjährung der Ansprüche wegen Mängeln am Bauwerk und an Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk |
3. Gebäude und Gebäudeteile als Bauwerk |
§ 650a BGB Bauvertrag (Jurgeleit) |
B. Definition des Bauvertrages |
§ 650f BGB Bauhandwerkersicherung (Schmitz) |
B. Sachlicher, personeller und zeitlicher Anwendungsbereich |
I. Sachlicher Anwendungsbereich |
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
E. § 13 Abs. 4 VOB/B - Verjährung der Mängelrechte |
II. Einzelne Verjährungsfristen |
3. Vorrang anderweitiger Vereinbarungen im Vertrag |
124 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
Vorbemerkung ( Rn. 1-VOB/C DIN 18303 5)
Vorbemerkung ( Rn. 1-DIN 18303 5)
0.1 Angaben zur Baustelle ( Rn. 12-DIN 18306 17)
0.1 Angaben zur Baustelle ( Rn. 12-VOB/C DIN 18306 17)
3.2 Herstellung ( Rn. 93-DIN 18303 108)
3.2 Herstellung ( Rn. 93-VOB/C DIN 18303 108)
0.2 Angaben zur Ausführung ( Rn. 26-VOB/C DIN 18303 64)
0.2 Angaben zur Ausführung ( Rn. 26-DIN 18303 64)
2 Stoffe, Bauteile ( Rn. 80-DIN 18303 84)
2 Stoffe, Bauteile ( Rn. 80-VOB/C DIN 18303 84)
11 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |
a) Baugrube (Kostengruppe 310) (HOAI § 33 Rn. 8)
IV. Begrenzung durch den Vertragsgegenstand (HOAI § 50 Rn. 16)
II. Absatz 2 (HOAI § 49 Rn. 2-5)
2. Regeltragwerke (HOAI § 52 Rn. 11-13)
4. Konstruktive Anforderungen (HOAI § 35 Rn. 35-38)
E. Anrechenbare Kosten bei Traggerüsten (Abs. 4) (HOAI § 50 Rn. 27-30)
III. Abgrenzungen zu anderen Leistungsbildern ( Rn. 16-18)
B. DIN 276-4:2009-8 Kosten im Bauwesen - Teil 4: Ingenieurbau
A. DIN 276-1:2008-12 Kosten im Bauwesen - Teil 1: Hochbau
C. DIN 276:2018-12 - Kosten im Bauwesen
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |