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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XII ZR 18/00


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 1251; IMRRS 2003, 0464
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Rechte des Gewerberaummieters bei Eigentümerwechsel

BGH, Urteil vom 12.03.2003 - XII ZR 18/00

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3 Beiträge gefunden
IMR 2018, 105 LG Hamburg - Verschuldensunabhängige Vertragsstrafenklausel ist ausnahmsweise wirksam!
IMR 2009, 79 KG - Doppelvermietung: Unmöglichkeit des Überlassungsanspruchs
IBR 2003, 1112 BGH - Zustimmung des Mieters zu einem Vermieterwechsel ist formfrei!

16 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 2707; IMRRS 2011, 1969
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache

OLG Celle, Beschluss vom 20.06.2011 - 2 U 49/11

Erteilt der Vermieter sein Einverständnis mit der Verlängerung der im Kündigungsschreiben gesetzten Räumungsfrist ausdrücklich zum Zwecke des vertragsgemäßen Rückbaus des Mietobjekts durch den Mieter, fehlt es an dem für einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache erforderlichen Rücknahmewillen.*)

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IBRRS 2010, 4804; IMRRS 2010, 3533
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verstoß des Vermieters gegen Konkurrenzschutz: Keine Mietminderung!

OLG Dresden, Urteil vom 20.07.2010 - 5 U 1286/09

Im Verstoß des Vermieters gegen eine vertragliche Konkurrenzschutzklausel liegt kein Mangel der Mietsache im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB (entgegen OLG Düsseldorf, NZM 2001, 1033; KG, IMR 2007, 184; OLG Koblenz, NZM 2008, 405). Der Mieter kann aber gemäß § 280 Abs. 1 BGB den Ersatz des auf dem Verstoß beruhenden Schadens verlangen.*)

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IBRRS 2010, 1738; IMRRS 2010, 1222
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaum: Anforderungen an die Form des Vermieterwechsels

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.03.2010 - 3 U 117/09

1. Die rechtsgeschäftliche Vereinbarung eines Vermieterwechsels ist formbedürftig gem. § 566 BGB. Die Form ist nur gewahrt, wenn alle Beteiligten ihre Absprache in derselben Urkunde niederlegen und ausdrücklich auf den Ursprungsvertrag Bezug nehmen.

2. Ein Nachtragsvertrag wahrt die Schriftform eines Mietvertrages nur dann, wenn sich aus der Gesamtheit der durch Bezugnahme zu einer gedanklichen Einheit verbundenen Vertragsurkunden sämtliche wesentlichen vertraglichen Vereinbarungen ergeben.

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IBRRS 2009, 0314; IMRRS 2009, 0181
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ansprüche des Mieters im Falle der Mehrfachvermietung

KG, Beschluss vom 25.09.2008 - 8 U 44/08

1. Wenn eine Sache mehrfach vermietet wird, sind alle Verträge gültig; die kollidierenden schuldrechtlichen Ansprüche haben denselben Rang, so dass jeder Mieter vom Vermieter Erfüllung verlangen kann, ohne Rücksicht darauf, ob er der erste oder zweite Mieter ist.

2. Der Erfüllungsanspruch scheitert dann an § 275 Abs. 1 BGB, sofern feststeht, dass der Vermieter die Sache von dem besitzenden Mieter nicht mehr - z. B. durch Kündigung oder Abstandszahlung - zurück erlangen kann.

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IBRRS 2004, 0846; IMRRS 2004, 0421
ImmobilienImmobilien
Dauerschuldverhältnis: Fristlose Kündigung ohne Abmahnung?

BGH, Urteil vom 02.03.2004 - XI ZR 288/02

Ein vertragswidriges Verhalten des Gegners berechtigt im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses grundsätzlich nicht zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung, es sei denn die Vertrauensgrundlage der Rechtsbeziehung ist derart erschüttert, daß sie auch durch die Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann.*)

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IBRRS 2003, 1251; IMRRS 2003, 0464
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Rechte des Gewerberaummieters bei Eigentümerwechsel

BGH, Urteil vom 12.03.2003 - XII ZR 18/00

Die revisionsgerichtliche Prüfung der Wahrung der Schriftform einer bei den Akten befindlichen Urkunde beschränkt sich auf die getroffenen Feststellungen zu deren Beschaffenheit, wenn das Berufungsurteil nur auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils verweist und dieser keine Bezugnahme auf die Urkunde enthält.*)

Zur Formfreiheit der Zustimmung des Mieters zu einem Vermieterwechsel, den der alte und der neue Vermieter in einem der Schriftform des § 566 BGB a.F. genügenden Nachtrag zu einem langfristigen Mietvertrag vereinbart haben.*)

Zum Fortbestand der Besitzeinräumungspflicht des Vermieters, der sich zur Herstellung des Mietobjekts verpflichtet hat, das Grundstück aber nachträglich an einen Dritten verkauft, der es bebaut und anderweitig vermietet.*)

Zur Angemessenheit einer in einem Gewerbemietvertrag über ein noch zu errichtendes Gebäude ohne zeitliche Begrenzung vereinbarten Vertragsstrafe für jeden Tag der Überschreitung des vereinbarten Mietbeginns.*)

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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
E. Vertragspflichten des Unternehmers
IV. Leistungsstörungen
4. Vertragsstrafeversprechen
a) Individuelle Vereinbarung einer Vertragsstrafe
b) Vereinbarung der Vertragsstrafe durch Allgemeine Geschäftsbedingungen
bb) Inhaltskontrolle der Vertragsstrafe wegen Verzugs