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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 45/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 3240; IMRRS 2010, 2368
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vermieter darf nicht eigenmächtig Mieterwohnung räumen!

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 45/09

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36 Treffer in folgenden Dokumenten:

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4 Beiträge gefunden
IMR 2018, 151 OLG Dresden - Schadensersatz bei eigenmächtiger Inbesitznahme und Ausräumung
IMR 2016, 1127 OLG Zweibrücken - Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen bei Tod des Mieters: Nachlasspflegschaft bei unbekannten Erben zwingend
IMR 2011, 406 KG - Unerlaubte Garagenräumung: Vermieter haftet (auch hier) verschuldensunabhängig!
IMR 2010, 416 BGH - Kalträumung: Schadensersatzanspruch des Mieters!

1 Aufsatz gefunden
Kalte Räumung einer Wohnung durch den Vermieter
(Christof Stellwaag)
Dokument öffnen IMR 2012, 395

20 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 0198; IMRRS 2016, 0115
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Nebenkostenabrechnung: Gesamtverbrauch ist nicht zwingend anzugeben!

LG Itzehoe, Urteil vom 19.12.2014 - 9 S 3/14

1. Die Angabe des Gesamtverbrauches gehört nicht zu den Mindestanforderungen bei der Heizkostenabrechnung.

2. Macht der Mieter einen Fehler der Betriebskostenabrechnung geltend, so hat er zugleich seine Benachteiligung von diesem Fehler nachzuweisen.

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IBRRS 2015, 0273; IMRRS 2015, 0159
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fällige Instandsetzungsmaßnahmen erspart: Keine Umlage des entfallenen Kostenanteils!

BGH, Urteil vom 17.12.2014 - VIII ZR 88/13

1. Werden mit einer Modernisierungsmaßnahme fällige Instandsetzungsmaßnahmen erspart, kann der auf die Instandsetzung entfallende Kostenanteil nicht auf den Wohnraummieter umgelegt werden (Fortführung von BGH, Urteil vom 03.03.2004 - VIII ZR 149/03, IBRRS 2004, 0778 = NJW 2004, 1738 unter II 2 d).*)

2. Aus der Modernisierungsmieterhöhungserklärung muss deshalb hervorgehen, in welchem Umfang durch die durchgeführten Maßnahmen fällige Instandsetzungskosten erspart wurden. Einer umfassenden Vergleichsrechnung zu den hypothetischen Kosten einer bloßen Instandsetzung bedarf es hierzu nicht; erforderlich, aber auch ausreichend ist es, den ersparten Instandsetzungsaufwand zumindest durch Angabe einer Quote von den aufgewendeten Gesamtkosten nachvollziehbar darzulegen.*)

3. Ein Mieterhöhungsverlangen kann grundsätzlich erst nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten gestellt werden; werden jedoch tatsächlich trennbare Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, können mehrere Mieterhöhungserklärungen für die jeweils abgeschlossenen Maßnahmen erfolgen.*)

4. Zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des umlagefähigen Modernisierungsaufwands.*)

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IBRRS 2015, 1266; IMRRS 2015, 1449
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht

BGH, Urteil vom 17.12.2014 - VIII ZR 89/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2015, 0316; IMRRS 2015, 0180
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unbefugt genutzte Kellerräume darf der Vermieter räumen!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 19.11.2014 - 9 C 303/13

Der Vermieter darf Kellerräume, die keinem Mieter zugewiesen sind und sonst in keiner Weise gekennzeichnet sind, öffnen und ausräumen. Wurden diese Kellerräume von Mietern unberechtigterweise in Besitz genommen, trifft den Vermieter keine Obhutspflicht für die ausgeräumten Sachen.

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IBRRS 2013, 5317; IMRRS 2013, 2443
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vorhängeschloss an der Kellertür fehlt: Mieter gibt Besitz deswegen nicht auf!

AG Hannover, Urteil vom 06.11.2013 - 502 C 7971/13

1. Es ist für den berechtigen Besitz eines Kellerraums unerheblich, ob dieser in dem schriftlichen Mietvertrag aufgeführt war, sofern ihn der Hausmeister dem Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses zur Nutzung zugewiesen hatte.

2. Allein die Tatsache, dass ein Kellerraum nicht mehr durch ein Vorhängeschloss des Mieters gesichert ist, rechtfertigt nicht die Annahme, der Besitz sei aufgegeben worden und der Vermieter sei zur Inbesitznahme berechtigt, schließlich kann die Sicherung auch versehentlich unterbleiben.

3. Ein an der Kellertür angebrachter Zettel mit dem Hinweis, der Mieter solle sich beim Hausmeister melden, reicht nicht als Benachrichtigung für eine bevorstehende Räumung des Kellers aus.

4. Der Vermieter muss bei Inbesitznahme durch verbotene Eigenmacht die Interessen des Mieters wahren, in dem er ein hinsichtlich des Wertes der verwahrten Gegenstände aussagekräftiges Verzeichnis aufstellt. Unterbleibt dies gehen die Wertschätzungen zu seinen Lasten.

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IBRRS 2013, 1003; IMRRS 2013, 0631
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Miete trotz Mangelanzeige ungekürzt gezahlt: Keine Rückforderung!

KG, Beschluss vom 21.12.2012 - 8 U 286/11

Zeigt der Mieter einen Mangel der Mietsache an, zahlt aber die ungekürzte Miete vorbehaltlos weiter, so ist eine Rückforderung in der Regel gemäß § 814 BGB ausgeschlossen, da von der Kenntnis des Mieters vom Minderungsrecht auszugehen ist.*)

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IBRRS 2012, 3286; IMRRS 2012, 2372
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietausfallschaden trotz Räumung ohne Räumungstitel?

LG Duisburg, Urteil vom 28.02.2012 - 13 S 243/11

1. Verletzt der Mieter schuldhaft seine Pflicht zur Räumung der Mietsache und hat der Vermieter ihm vor der Öffnung der Wohnung eine Frist zur Räumung gesetzt, so verbleibt ihm ein Schadensersatzanspruch in Form eines Mietausfallschadens, der der Höhe nach dem Anspruch auf Nutzungsentschädigung entspricht.

2. Die Räumung einer Mietwohnung seitens des Vermieters stellt grundsätzlich verbotene Eigenmacht dar, wenn ihr kein Räumungstitel zu Grunde liegt. Der Mieter kann sich aber zur Verteidigung gegen den Mietausfallschaden des Vermieters nicht auf die Vorschrift des § 858 Abs. 1 BGB berufen, wenn er sich selbst nicht vertragsgemäß verhalten, sondern vielmehr gegen die Gebote von Treu und Glauben verstoßen hat.

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IBRRS 2011, 3043; IMRRS 2011, 2198
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Unerlaubte Garagenräumung - Vermieter haftet verschuldensunabhängig!

KG, Urteil vom 14.07.2011 - 12 U 149/10

1. Die vom BGH in seiner Entscheidung vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09- dargestellten Grundsätze sind auch auf die eigenmächtiger Inbesitznahme einer Garage durch den Vermieter ohne gerichtlichen Titel anwendbar.*)

2. Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer u.a. mit Reifen, Motor- und Getriebeteilen und Werkzeug vollgestellten Garage und deren eigenmächtiges Ausräumen durch einen Vermieter stellt eine unerlaubte Selbsthilfe dar, für deren Folgen der Vermieter verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet.*)

3. Der Vermieter, der eine Garage in Abwesenheit des Mieters ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels durch verbotene Eigenmacht in Besitz nimmt, hat sich aufgrund der ihn treffenden Obhutspflicht nicht nur zu entlasten, soweit ihm die Herausgabe nachweislich vorhandener Gegenstände unmöglich wird oder nachweislich eine Verschlechterung an herauszugebenden Gegenständen eintritt. Er muss aufgrund seiner Obhutspflicht die Interessen des an einer eigenen Interessenwahrnehmung verhinderten Mieters auch dadurch wahren, dass er bei der Inbesitznahme ein aussagekräftiges Verzeichnis der geräumten Gegenstände aufstellt und deren Wert schätzen lässt. Kommt er dem nicht nach, hat er zu beweisen, in welchem Umfang Bestand und Wert der der Schadensberechnung zugrunde gelegten Gegenstände von den Angaben des Mieters abweichen, soweit dessen Angaben plausibel sind.*)

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IBRRS 2011, 0505; IMRRS 2011, 0371
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Ohne Schlüssel keine Gebrauchsüberlassung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.12.2010 - 10 U 60/10

1. Der Ersteher tritt als Erwerber an Stelle des Schuldners nur in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. Insoweit macht es keinen Unterschied, ob der Mietvertrag noch mit dem Schuldner oder erst während eines laufenden Zwangsverwaltungsverfahrens mit dem Zwangsverwalter abgeschlossen worden ist.*)

2. Ist die Miete für eine Lagerhallenfläche monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag auf das Konto des Zwangsverwalters zu zahlen, und erfolgt der Zuschlag erst nach Fälligkeit der Miete, geht der Mietzahlungsanspruch nicht auf den Ersteher über.*)

3. § 56 Satz 2 ZVG betrifft nur den Binnenausgleich zwischen dem Schuldner und dem Ersteher, verschafft diesem aber keinen eigenen Anspruch gegen den Mieter auf Zahlung einer bereits vor dem Zuschlag fällig gewordenen Mietforderung.*)

4. Den Mieter trifft die Darlegungs- und Beweislast für die fristgerechte Räumung und Rückgabe der Mietsache.*)

5. Der Anspruch auf Mietzinszahlung gemäß § 535 Abs. 2 BGB entsteht nur, wenn der insoweit vorleistungspflichtige Vermieter dem Mieter den unmittelbaren Besitz an der Mietsache verschafft hat.*)

6. Ebenso wie es an einer vollständigen Rückgabe der Mietsache fehlt, wenn der Mieter zwar seine Sachen aus den Räumen entfernt, die Schlüssel aber zurückbehält, fehlt es an einer Gebrauchsüberlassung, wenn der Vermieter dem Mieter die zugehörigen Schlüssel nicht aushändigt.*)

7. Sind Schuldner und jeweils zu je ½ Anteil eingetragene Eigentümer zwei natürliche Personen und ist das Grundstück durch eine von den Schuldner gebildete BGB-Gesellschaft vermietet worden, tritt der Ersteher mangels Identität nicht gemäß §§ 57 ZVG, 566 BGB mit dem Zuschlag in den bestehenden Mietvertrag ein.*)




IBRRS 2010, 3240; IMRRS 2010, 2368
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Vermieter darf nicht eigenmächtig Mieterwohnung räumen!

BGH, Urteil vom 14.07.2010 - VIII ZR 45/09

1. Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch einen Vermieter stellt eine unerlaubte Selbsthilfe dar, für deren Folgen der Vermieter verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet (Bestätigung der Senatsurteile vom 6. Juli 1977 - VIII ZR 277/75, WM 1977, 1126, und vom 1. Oktober 2003 - VIII ZR 326/02, WuM 2003, 708).*)

2. Der Vermieter, der eine Wohnung in Abwesenheit des Mieters ohne Vorliegen eines gerichtlichen Titels durch verbotene Eigenmacht in Besitz nimmt, hat sich aufgrund der ihn treffenden Obhutspflicht nicht nur zu entlasten, soweit ihm die Herausgabe nachweislich vorhandener Gegenstände unmöglich wird oder nachweislich eine Verschlechterung an herauszugebenden Gegenständen eintritt. Er muss aufgrund seiner Obhutspflicht die Interessen des an einer eigenen Interessenwahrnehmung verhinderten Mieters auch dadurch wahren, dass er bei der Inbesitznahme ein aussagekräftiges Verzeichnis der verwahrten Gegenstände aufstellt und deren Wert schätzen lässt. Kommt er dem nicht nach, hat er zu beweisen, in welchem Umfang Bestand und Wert der der Schadensberechnung zugrunde gelegten Gegenstände von den Angaben des Mieters abweichen, soweit dessen Angaben plausibel sind (Anschluss an BGHZ 3, 162).*)

3. Zu den Anforderungen an eine Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO.*)

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3 Nachrichten gefunden
DMB: Vermieter darf nicht eigenmächtig Mieterwohnung räumen
BGH verpflichtet Vermieter zu Schadensersatz

(15.07.2010) "Der Vermieter darf natürlich nicht eigenmächtig die Wohnung des Mieters räumen. Das sind Wildwestmethoden. Deshalb ist es konsequent, wenn Vermieter, die unberechtigt zur Selbsthilfe greifen, zum Schadensersatz verpflichtet werden", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige (14. Juli 2010) Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 45/09).
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BGH: Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung
(15.07.2010) Der Bundesgerichtshof hat am 14.07.2010 eine Entscheidung zur Haftung des Vermieters bei eigenmächtiger Wohnungsräumung getroffen.
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BGH: Vorschau auf Entscheidungen in den nächsten Monaten des Jahres 2010 (VII. und VIII. Senat)
(07.05.2010) In den nächsten Monaten stehen insgesamt 13 Entscheidungen des VIII. Zivisenats des BGH im Wohnraummietrecht und 4 Entscheidungen des VII. Zivilsenats zum Architekten- und Bauvertragsrecht an.
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