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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 274/02


Bester Treffer:
IBRRS 2003, 2184; IMRRS 2003, 0900
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietminderung nach Mietrechtsreform

BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

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37 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IMR 2018, 276 LG Berlin - Kann Mieter trotz Kenntnis des Mangels Überzahlungen zurückfordern?
IBR 2003, 702 BGH - Kein Ausschluss des Minderungsrechts trotz rügeloser Fortzahlung der Miete!

1 Aufsatz gefunden
Rückwirkende Minderung trotz vorbehaltloser Mietzahlung: Kommt § 814 BGB zur Anwendung?
(Ralf Schulze Steinen)
Dokument öffnen IMR 2012, 93

26 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 1624; IMRRS 2017, 0654
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WohnraummieteWohnraummiete
Keine freiliegenden Leitungen - kein § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenVO!

BGH, Urteil vom 15.03.2017 - VIII ZR 5/16

§ 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenVO ist auf überwiegend ungedämmte, aber nicht freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung nicht analog anwendbar.*)

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IBRRS 2017, 0948; IMRRS 2017, 0394
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WohnraummieteWohnraummiete
Wohnung renoviert überlassen: Schönheitsreparaturklausel trotzdem unwirksam!

LG Berlin, Urteil vom 09.03.2017 - 67 S 7/17

Vom Vermieter gestellte Formularklauseln, in denen die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen uneingeschränkt auf den Wohnraummieter abgewälzt wird, sind - gemäß § 536 Abs. 4, § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB - auch dann unwirksam, wenn die Mietsache dem Mieter zu Vertragsbeginn renoviert überlassen wurde.*)

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IBRRS 2017, 0847; IMRRS 2017, 0344
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WohnraummieteWohnraummiete
Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen!

AG Brandenburg, Urteil vom 24.02.2017 - 31 C 179/14

Absandungen und Abblätterungen bei nicht imprägnierten Naturstein-Fliesen im Bad aufgrund der Verwendung von Duschgelen und Shampoos sind kein von den Mietern zu ersetzender Schaden (§§ 241, 280, 281 BGB), sondern Abnutzungen im Sinne von § 538 BGB.*)

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IBRRS 2017, 0151; IMRRS 2017, 0057
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WohnraummieteWohnraummiete
Verstoß gegen Anbietpflicht führt nicht zur Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung!

BGH, Urteil vom 14.12.2016 - VIII ZR 232/15

1. Eine teilrechtsfähige (Außen-)Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann sich in entsprechender Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf den Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder dessen Angehörigen berufen (Fortführung von Senat, Urteile vom 27.06.2007 - VIII ZR 271/06, IMR 2007, 311 = NJW 2007, 2845 Rn. 15; vom 16.07.2009 - VIII ZR 231/08, IMR 2009, 335 = NJW 2009, 2738 Rn. 13 f.; vom 23.11.2011 - VIII ZR 74/11, IMR 2012, 53 = NJW-RR 2012, 237 Rn. 23).*)

2. Der wegen Eigenbedarfs kündigende Vermieter hat im Rahmen seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht dem Mieter eine andere, ihm während der Kündigungsfrist zur Verfügung stehende vergleichbare Wohnung zur Anmietung anzubieten, sofern sich diese im selben Haus oder in derselben Wohnanlage befindet (Bestätigung von Senat, Urteile vom 09.07.2003 - VIII ZR 276/02, NJW 2003, 2604 unter II 2, sowie VIII ZR 311/02, WuM 2003, 463 unter II 1; vom 09.11.2005 - VIII ZR 339/04, IMR 2007, 1093 - nur online = BGHZ 165, 75, 79; vom 04.06.2008 - VIII ZR 292/07, IMR 2008, 299 = NJW 2009, 1141 Rn. 12; vom 13.10.2010 - VIII ZR 78/10, IMR 2010, 508 = NJW 2010, 3775 Rn. 14; vom 21.12.2011 - VIII ZR 166/11, NJW-RR 2012, 341 Rn. 24).*)

3. Die Verletzung dieser Anbietpflicht hat jedoch nicht zur Folge, dass die berechtigt ausgesprochene Eigenbedarfskündigung nachträglich rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam wird. Sie zieht lediglich einen Anspruch auf Schadensersatz in Geld nach sich (insoweit Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung; zuletzt Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 166/11, aaO mwN).*)




IBRRS 2015, 2707; IMRRS 2015, 1191
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mieter baut Objekt selbst aus: Fehlende Brandschutzabnahme ist kein Minderungsgrund!

LG Berlin, Urteil vom 21.05.2015 - 32 O 435/14

Soll der Ausbau eines Mietobjektes nach Übergabe durch die Mieter selbst erfolgen, so ist eine Verzögerung der behördlichen Nutzungsfreigabe wegen fehlender Brandschutzabnahme kein Mietminderungsgrund.

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IBRRS 2014, 2700; IMRRS 2014, 1405
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Mieter übt Verlängerungsoption trotz Mängelkenntnis aus: Keine Mietminderung

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.07.2014 - 2 U 901/13

1. Die Vertragsverlängerung durch vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption in Kenntnis von Mängeln der Mietsache ist einem Neuabschluss des Vertrags gleichzustellen. Der Mieter kann daher keine Mietminderung geltend machen, wenn er sich bei der Ausübung einer Verlängerungsoption trotz Kenntnis der Mängel der Mieträume weder Minderung noch Schadensersatz ausdrücklich vorbehält.

2. Durch eine Mieterhöhung können Gewährleistungsrechte wiederaufleben. Das ist jedoch dann nicht der Fall, wenn der Vermieter lediglich die Miete an die veränderten Umstände anpasst, ohne dadurch das bestehende Äquivalenzverhältnis in relevanter Weise zu verschieben.

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IBRRS 2014, 2480; IMRRS 2014, 1269
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnungsmodernisierung: Mieter zur Schaffung von Baufreiheit nicht verpflichtet!

LG Berlin, Urteil vom 24.06.2014 - 63 S 373/13

1. Bei Modernisierungsarbeiten ist der Mieter nicht verpflichtet, innerhalb seiner Wohnung den notwendigen Platz für die Durchführung der Arbeiten zu schaffen, auch wenn er zur Duldung der Modernisierung an sich verpflichtet ist. Das gilt auch dann, wenn er die Wohnung untervermietet hat.

2. Mietminderung tritt bei einer Verringerung der Gebrauchstauglichkeit selbst dann ein, wenn der Mieter die Wohnung überhaupt nicht nutzt.




IBRRS 2013, 2908; IMRRS 2013, 1548
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Klage auf Zahlung von rückständiger Miete im Urkundenprozess

BGH, Urteil vom 12.06.2013 - XII ZR 50/12

Behält sich der Mieter bei der Annahme der Mietsache seine Rechte wegen eines Mangels vor, ist eine spätere Klage auf Zahlung von rückständiger Miete im Urkundenprozess nur dann statthaft, wenn unstreitig ist oder der Vermieter urkundlich beweisen kann, dass der Mieter trotz des erklärten Vorbehalts die Mietsache als Erfüllung angenommen hat.*)

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IBRRS 2013, 1003; IMRRS 2013, 0631
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Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Miete trotz Mangelanzeige ungekürzt gezahlt: Keine Rückforderung!

KG, Beschluss vom 21.12.2012 - 8 U 286/11

Zeigt der Mieter einen Mangel der Mietsache an, zahlt aber die ungekürzte Miete vorbehaltlos weiter, so ist eine Rückforderung in der Regel gemäß § 814 BGB ausgeschlossen, da von der Kenntnis des Mieters vom Minderungsrecht auszugehen ist.*)

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IBRRS 2007, 0036; IMRRS 2007, 0026
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Verwirkung sachmängelgestützten fristlosen Kündigungsrechts

BGH, Urteil vom 18.10.2006 - XII ZR 33/04

An der Rechtsprechung zur Verwirkung eines Rechts zur fristlosen Kündigung wegen eines Sachmangels in entsprechender Anwendung des § 539 BGB a.F. (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98 - NJW 2000, 2663) wird unter dem seit 1. September 2001 geltenden Mietrecht nicht mehr festgehalten. Mit dem Mietrechtsreformgesetz ist die Grundlage für eine analoge Anwendung des § 539 BGB a.F./§ 536 b BGB entfallen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 16. Februar 2005 - XII ZR 24/02 - NZM 2005, 303 zur Frage des Minderungsrechts).*)

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IBRRS 2004, 1237; IMRRS 2004, 0635
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Berechnung der Kappungsgrenze

BGH, Urteil vom 28.04.2004 - VIII ZR 177/03

Bei Berechnung der Kappungsgrenze bleibt eine Mieterhöhung wegen gestiegener Kapitalkosten nicht außer Betracht.*)

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IBRRS 2004, 1257; IMRRS 2004, 0647
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mieterhöhung

BGH, Urteil vom 28.04.2004 - VIII ZR 178/03

Eine im preisgebundenen Wohnraum wegen gestiegener Kapitalkosten erklärte Mieterhöhung ist nach Wegfall der Preisbindung bei einem nach dem 31. August 2001 zugegangenen Mieterhöhungsverlangen in die Berechnung der Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB einzubeziehen.*)

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IBRRS 2006, 2357; IMRRS 2006, 1521
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

KG, Urteil vom 13.11.2003 - 8 U 83/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2003, 3231; IMRRS 2003, 1450
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung

BGH, Urteil vom 05.11.2003 - VIII ZR 10/03

Eine analoge Anwendung des § 321a ZPO scheidet jedenfalls dann aus, wenn gegen eine Entscheidung, die unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergangen ist, die Rechtsbeschwerde statthaft ist.*)

Hat eine Partei aufgrund eines ausdrücklichen Hinweises des Gerichts gegen einen Beschluß, mit dem ihre Berufung unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als unzulässig verworfen worden ist, verfahrensfehlerhaft die Abhilfe analog § 321a ZPO beantragt, anstatt das an sich statthafte Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 522 Abs. 1 Satz 3 ZPO) einzulegen, so darf ihr nach dem Meistbegünstigungsprinzip die Wahl des falschen Rechtsbehelfs nicht zum Nachteil gereichen.*)

Die in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen eines Wohnungsmietvertrages enthaltene Klausel

"Bei preisgebundenem Wohnraum gilt die jeweils gesetzlich zulässige Miete als vertraglich vereinbart"

verstößt nicht gegen das Transparenzgebot.*)

Zu den Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung bei preisgebundenem Wohnraum.*)

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IBRRS 2006, 2359; IMRRS 2006, 1523
GewerberaummieteGewerberaummiete
Gewerberaummietrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 04.11.2003 - 9 U 102/03

1. Auf die Nachforderung von rückständigem Mietzins durch den Vermieter sind "spiegelbildlich" die Grundsätze anzuwenden, die von der Rechtsprechung zum Wegfall des Minderungsrechts des Mieters bei nachträglicher Kenntniserlangung von Mängeln (§ 539 BGB a. F. in analoger Anwendung) entwickelt worden sind.*)

2. Ist das Nachforderungsrecht des Vermieters vor dem 01.09.2001 bei "spiegelbildlicher" Anwendung dieser Grundsätze verwirkt, lebt das Nachforderungsrecht für die Zukunft nicht wider auf (gegen: BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 274/02 - [NZM 2003, 679]).*)

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IBRRS 2003, 2184; IMRRS 2003, 0900
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietminderung nach Mietrechtsreform

BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 274/02

a) Hat ein Wohnungsmieter, dessen Mietvertrag vor dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes am 1. September 2001 geschlossen worden ist, in entsprechender Anwendung des § 539 BGB a.F. sein Recht zur Minderung der Miete verloren, weil er den Mangel längere Zeit nicht gerügt und die Miete ungekürzt und vorbehaltlos weiter gezahlt hat, so verbleibt es hinsichtlich der bis zum 1. September 2001 fällig gewordenen Mieten bei diesem Rechtsverlust. Die Bestimmungen des Mietrechtsreformgesetzes und der hierzu ergangenen Übergangsvorschriften führen nicht zu einem Wiederaufleben des Minderungsrechts.*)

b) Für nach dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes fällig gewordene Mieten scheidet eine analoge Anwendung des § 536b BGB, der an die Stelle des § 539 BGB a.F. getreten ist, aus. Insoweit beurteilt sich die Frage, ob und in welchem Umfang ein Mieter wegen eines Mangels der Wohnung die Miete mindern kann, ausschließlich nach § 536c BGB. Dies gilt auch für Mietverträge, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen worden sind.*)

c) Soweit hiernach das Minderungsrecht des Mieters nach dem 1. September 2001 nicht entsprechend der bisherigen Rechtsprechung zur analogen Anwendung des § 539 BGB a.F. erloschen ist, bleibt jedoch zu prüfen, ob der Mieter dieses Recht unter den strengeren Voraussetzungen der Verwirkung (§ 242 BGB) oder des stillschweigenden Verzichts verloren hat.*)

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Wohnungsmängel in Millionen Wohnungen: Mieter haben Anspruch auf Reparatur und Mietminderung
(25.09.2013) Unzählige Häuser und Mietwohnungen haben mehr oder weniger schwerwiegende Mängel. Zwischenzeitlich dreht sich jede fünfte Rechtsberatung der örtlichen DMB-Mietervereine um diese Probleme, um Schadensbeseitigung und Mietminderung.
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Mängel in der Wohnung: Mieter dürfen nicht eigenmächtig Handwerker beauftragen
(03.03.2008) Mieter dürfen nicht eigenmächtig einen Handwerker mit einer Reparatur beauftragen, wenn sie in der Wohnung einen Mangel feststellen. Sie müssen dem Vermieter zunächst ausreichend Zeit lassen, den Mangel zu prüfen und beseitigen zu lassen. Tun sie das nicht, müssen Mieter die Kosten für die Reparatur selbst tragen, entschied Mitte Januar der Bundesgerichtshof (BGH, Az. VIII ZR 222/06). „Etwas anderes gilt nur für Notfälle wie Wasserrohrbrüche, die sofort beho-ben werden müssen. Hier kann der Mieter gleich einen Handwerker rufen“, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbands IVD in Berlin.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 222/06

IVD warnt: Miete nicht zu stark mindern
Ungerechtfertigte Mietminderung kann zu fristloser Kündigung führen

(12.09.2007) Baulärm, Heizungsprobleme oder ein defekter Badewannenabfluss: Mängel in und an der Wohnung, die eine Nutzung erheblich beeinträchtigen, berechtigen den Mieter zur Senkung der Miete. Doch hier ist Vorsicht geboten: „Viele Mieter handeln vorschnell“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD Bundesverbandes. Bevor er die Miete senken darf, muss der Mieter zunächst den Mangel melden, damit der Vermieter die Möglichkeit hat, diesen in einem angemessenen Zeitraum zu beheben.
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