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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 265/07


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IBRRS 2008, 3898
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Vorbehaltlose Zahlung der Rechnung als Anerkenntnis?

BGH, Urteil vom 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

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IBRRS 2008, 3898
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Vorbehaltlose Zahlung der Rechnung als Anerkenntnis?

BGH, Urteil vom 11.11.2008 - VIII ZR 265/07

1. Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530).*)

2. Die in § 476 BGB vorgesehene Beweislastumkehr findet bei allen Ansprüchen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer Anwendung, bei denen es im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Sachmängelgewährleistungsrechten des Verbrauchers darauf ankommt, ob die verkaufte Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Das gilt auch dann, wenn das Bestehen eines Mangels bei Gefahrübergang Vorfrage für andere Ansprüche ist.*)

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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
7. Nachträgliche Verständigung über die Werklohnforderung
b) Schuldanerkenntnisse in Bausachen

1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

F. Rückforderungsansprüche (Althaus) (§ 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 325-334)



1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

1. Anerkenntnis des Auftraggebers ( Rn. 93-95)



1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

1. Schlusszahlung gem. Nr. 2 (VOB/B § 16 Rn. 103-109)