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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 181/07
BGH, Urteil vom 09.07.2008 - VIII ZR 181/07
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2008, 264 | KG - Klausel in Formularmietvertrag verpflichtet zu "regelmäßigen" Renovierungen: Starrer Fristenplan! |
IMR 2008, 261 | BGH - Vermieter darf bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel keinen Mietzuschlag verlangen! |
17 Volltexturteile gefunden |
LG Heidelberg, Urteil vom 17.12.2010 - 5 S 60/10
Auch wenn entgegen der üblichen Vertragsgestaltung die Schönheitsreparaturen nicht von dem Mieter übernommen werden, sondern beim Vermieter verbleiben, ist die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um einen Schönheitsreparaturzuschlag zu erhöhen (BGH, Urteil vom 09.07.2008, Az. VIII ZR 181/07, IMR 2008, 261). Dies gilt auch im Fall folgender Mietvertragsklausel: "Der Vermieter übernimmt die Durchführung der Schönheitsreparaturen nach Maßgabe der allgemeinen Vertragsbestimmungen (Nr. 5 Abs. 2 AVB) und der Zusatzbestimmungen zu § 4 (1) des Mietvertrags. Der in der Miete enthaltene Kostenansatz beträgt z. Z. ... DM je m² Wohnfläche und Jahr".*)
VolltextBGH, Urteil vom 16.04.2010 - V ZR 175/09
1. Im Rahmen eines Einheimischenmodells vereinbarte Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen begründen keine Primärverpflichtungen, sondern Obliegenheiten des Grundstückskäufers.*)
2. Bei einer Kaufpreisverbilligung von 50 % kann eine zwanzigjährige Verpflichtung des Käufers, das Grundstück selbst zu nutzen, noch angemessen sein.*)
3. Eine bei früherer Aufgabe der Selbstnutzung zu leistende Kaufpreiszuzahlung ist unangemessen, wenn sie über die Rückforderung der gewährten Subvention und die Abschöpfung sonstiger mit dieser zusammenhängender Vorteile hinausgeht.*)
VolltextAG Stuttgart, Urteil vom 19.06.2009 - 31 C 949/09
Die Erhöhung des Nutzungsentgelts aufgrund der Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturenklausel ist wirksam. Wirtschaftlichkeitsberechnung als Grundlage für eine Erhöhung der Nutzungsgebühr ist beizufügen, welche die Höhe der laufenden Aufwendungen erkennen lässt.*)
VolltextLG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.06.2009 - 7 S 11261/08
Der Vermieter einer öffentlich geförderten Wohnung kann die Kosten für Schönheitsreparaturen nachträglich ansetzen und dadurch die Miete erhöhen, sofern er diese Kosten nicht angesetzt und die Schönheitsreparaturen stattdessen in unwirksamer Weise den Mietern auferlegt hat.
VolltextBGH, Urteil vom 11.02.2009 - VIII ZR 118/07
Der Vermieter ist nicht berechtigt, einen Zuschlag zur ortsüblichen Miete geltend zu machen, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen enthält.
VolltextBGH, Urteil vom 08.10.2008 - XII ZR 84/06
Eine Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in einem Formularmietvertrag ist auch bei Mietverträgen über Gewerberäume unwirksam, wenn der Mieter unabhängig von dem Erhaltungszustand der Räume zur Renovierung nach Ablauf starrer Fristen verpflichtet werden soll (im Anschluss an BGH Urteil vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 361/03 - NJW 2004, 2586 zum Wohnraummietrecht und das Senatsurteil vom 6. April 2005 - XII ZR 308/02 - NJW 2005, 2006).*)
VolltextBGH, Urteil vom 09.07.2008 - VIII ZR 181/07
Der Vermieter ist nicht berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel zur Vornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter von diesem eine Mieterhöhung in Form eines Zuschlages zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen.*)
Volltext9 Nachrichten gefunden |
(22.10.2021) Viele Mietverträge übertragen Mietern die Pflicht, ihre Wohnung regelmäßig zu renovieren. Allerdings sind viele der üblichen Mietvertragsklauseln von Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt worden.
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(09.08.2021) Viele Mietverträge übertragen Mietern die Pflicht, ihre Wohnung regelmäßig zu renovieren. Allerdings sind viele der üblichen Mietvertragsklauseln von Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt worden.
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Bundesgerichtshof gibt Vermieter von Sozialwohnungen Recht
(25.03.2010) "Die Entscheidung ist problematisch, weil sie Mieter in Sozialwohnungen schlechter stellt und anders behandelt als Mieter frei finanzierter Wohnungen", kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige BGH-Urteil (BGH VIII ZR 177/09). Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Vermieter bei Sozialwohnungen einen Zuschlag zur so genannten Kostenmiete fordern dürfen, wenn die Regelung zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag unwirksam ist und damit Vermieter selbst renovieren bzw. die Kosten tragen müssen. Nur dann, wenn die Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter abgewälzt wurden, entfällt die Berechtigung für den Vermieter, einen entsprechenden Zuschlag zu fordern.
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(24.03.2010) Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Vermieter bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum die Kostenmiete einseitig um den in der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) geregelten Betrag erhöhen kann, wenn die beabsichtigte Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter wegen Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel im Mietvertrag gescheitert ist.
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Beratungsbedarf bei Schönheitsreparaturen stark gestiegen
(04.06.2009) Rund 1,12 Millionen Rechtsberatungen haben die Juristen der 322 örtlichen Mietervereine des Deutschen Mieterbundes (DMB) 2008 durchgeführt. "Größter Erfolg der Rechtsberatungen ist, dass in 97,34 Prozent aller Fälle der Streit oder die Probleme zwischen Mietern und Vermietern außergerichtlich beigelegt werden konnten", sagte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, auf einer Pressekonferenz im Vorfeld des 63. Deutschen Mietertages in Leipzig.
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BGH setzt eindeutige Rechtsprechung fort
(16.03.2009) Der Vermieter ist nicht berechtigt, einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete geltend zu machen, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen enthält, erklärte der Bundesgerichtshof in einer am 13.03.2009 veröffentlichten Entscheidung (BGH VIII ZR 118/07).
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BGH-Urteil kein ermutigendes Signal für Vermieter
(10.07.2008) Der BGH hat gestern entschieden, dass Vermieter keinen Mietzuschlag zur ortsüblichen Miete verlangen dürfen, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen enthält. Der Vermieter könne lediglich die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen (Az.: VIII ZR 181/07).
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(09.07.2008) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob ein Vermieter im Rahmen einer Mieterhöhung gemäß § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB einen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann, wenn eine in einem Formularmietvertrag enthaltene Klausel, die den Mieter zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet, unwirksam ist.
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(11.04.2008) Am 16.07.2008 entscheidet der BGH über die Frage, ob der Vermieter bei unwirksamen Renovierungsklauseln als Ausgleich einen Miet-Aufschlag verlangen darf. Nach Einschätzung des Mieterbundes betrifft das Urteil mindestens die Hälfte der bestehenden Mietverträge.
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14 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
5. Sonstige geldwerte Leistungen (BGB § 556e Rn. 25-26)
a) Vertragsanpassung, insbes. Mieterhöhungsrecht des Vermieters (BGB § 535 Rn. 1122-1123)
a) Wohnraum (BGB § 535 Rn. 872-874)
c) Andere Mieterleistungen (BGB § 557 Rn. 37)
e) Zuschläge (BGB § 556d Rn. 77-82)
a) Keine generelle Unwirksamkeit (BGB § 535 Rn. 1034-1037)
aa) Fehlende Übernahme von Schönheitsreparaturen (BGB § 558a Rn. 52-53a)
3. Typische Risikoverteilung im Mietrecht ( Rn. 262-266)
II. Abgrenzung zur Instandsetzung und Instandhaltung (BGB § 559 Rn. 47-51b)
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |