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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 113/11


Beste Treffer:
IBRRS 2012, 1871; IMRRS 2012, 1374
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung

BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - VIII ZR 113/11

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IBRRS 2012, 1834; IMRRS 2012, 1343
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Ergänzende Vertragsauslegung in der Gasversorgung

BGH, Urteil vom 14.03.2012 - VIII ZR 113/11

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25 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 0707; IMRRS 2013, 0462
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 99/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0709; IMRRS 2013, 0463
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 24/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1019; IMRRS 2013, 0638
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 80/12

1. Auch in Ansehung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG kann eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (Fortführung der Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, NJW 2012, 1865, Rn. 19 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ 192, 372 bestimmt, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265, Rn. 24 ff.).*)

2. Ist die in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden formularmäßig vereinbarte Preisänderungsklausel nach § 307 BGB unwirksam, verbleiben das Kalkulations- und damit auch das Kostensteigerungsrisiko grundsätzlich bei dem Energieversorgungsunternehmen (Fortführung des Senatsurteils vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145). Dessen Verpflichtung zur Herausgabe der von dem Kunden rechtsgrundlos gezahlten Erhöhungsbeträge ist daher nicht gemäß § 818 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.*)

3. Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.).*)

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IBRRS 2013, 0712; IMRRS 2013, 0466
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 61/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0716; IMRRS 2013, 0470
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 60/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0718; IMRRS 2013, 0472
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 345/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0719; IMRRS 2013, 0473
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 23/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0720; IMRRS 2013, 0474
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 79/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0721; IMRRS 2013, 0475
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 100/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0722; IMRRS 2013, 0476
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 59/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0739; IMRRS 2013, 0479
ImmobilienImmobilien
Energieversorgung: Unwirksame Preisanpassungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 52/12

1. Auch in Ansehung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG kann eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (Fortführung der Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, NJW 2012, 1865, Rn. 19 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ 192, 372 bestimmt, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265, Rn. 24 ff.).*)

2. Ist die in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden formularmäßig vereinbarte Preisänderungsklausel nach § 307 BGB unwirksam, verbleiben das Kalkulations- und damit auch das Kostensteigerungsrisiko grundsätzlich bei dem Energieversorgungsunternehmen (Fortführung des Senatsurteils vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145). Dessen Verpflichtung zur Herausgabe der von dem Kunden rechtsgrundlos gezahlten Erhöhungsbeträge ist daher nicht gemäß § 818 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.*)

3. Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.).*)

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IBRRS 2013, 0743; IMRRS 2013, 0483
ImmobilienImmobilien
Energieversorgung: Unwirksame Preisanpassungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 305/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0753; IMRRS 2013, 0493
ImmobilienImmobilien
Energieversorgung: Unwirksame Preisanpassungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 306/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1871; IMRRS 2012, 1374
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Urteilsberichtigung

BGH, Beschluss vom 17.04.2012 - VIII ZR 113/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1834; IMRRS 2012, 1343
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Energierecht - Ergänzende Vertragsauslegung in der Gasversorgung

BGH, Urteil vom 14.03.2012 - VIII ZR 113/11

Eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat.*)

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BGH: Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen
(14.03.2012) Der Bundesgerichtshof hat heute zwei Entscheidung zu der Frage getroffen, welchen Preis der Kunde in einem Sonderkundenverhältnis für das entnommene Gas zu entrichten hat, wenn die im Vertrag enthaltene Preisanpassungsklausel unwirksam ist und der Kunde den Preiserhöhungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat.
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