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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Rückzahlungsanspruch nach Kündigung: Was muss Auftraggeber darlegen
21 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2009, 507 | OLG Brandenburg - Rückzahlungsanspruch nach Kündigung: Was muss Auftraggeber darlegen? |
16 Volltexturteile gefunden |
OLG Celle, Urteil vom 10.03.2010 - 14 U 128/09
Der Architekt, der Zahlungen aus Abschlagsrechnungen erhalten hat, trägt im Prozess des Auftraggebers auf Auszahlung eines Überschusses die volle Beweislast für seinen Vergütungsanspruch.
VolltextOLG Celle, Urteil vom 31.03.2009 - 7 U 77/07
1. Der Auftraggeber kann nach Kündigung des Werkvertrags eine geleistete Vorauszahlung zurückverlangen, wenn die bis zur Kündigung erbrachte Teilleistung wegen vorhandener Mängel nicht brauchbar oder deren Verwertung dem Auftraggeber nicht zumutbar ist.
2. Der Auftragnehmer muss die Voraussetzungen der Vergütungsfähigkeit der ausgeführten Teilleistung darlegen und beweisen.
VolltextOLG Schleswig, Urteil vom 09.09.2008 - 3 U 76/07
1. Werden die Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers durch eine Abrechnung der Leistungsphasen 1 - 4 auf der Grundlage der Kostenschätzung nicht beschnitten, wäre es treuwidrig, wenn er sich auf die formal vorgeschriebene Zugrundelegung der Kostenberechnung beriefe.
2. Der Auftraggeber, der die Beseitigung von Planungsmängeln treuwidrig entgegen § 242 BGB verhindert, muss sich so behandeln lassen, als läge eine genehmigungsfähige Planung vor.
OLG Naumburg, Urteil vom 09.02.2007 - 10 U 47/05
Gelingt die Darlegung des Restwerklohnanspruches nicht, so steht damit noch nicht fest, dass das Sicherungsbedürfnis im Sinne des § 648a BGB entfallen ist.*)
VolltextOLG Hamm, Urteil vom 24.02.2006 - 26 U 45/04
1. Auf die substanziiert vom Bauherrn behauptete Überzahlung hat der Unternehmer darzulegen und zu beweisen, dass die bis zur vorzeitigen Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen eine Vergütung rechtfertigen, die den erhaltenen Abschlagszahlungen zumindest entspricht bzw. diese übersteigt.
2. Ist der Auftraggeber verpflichtet, einen Finanzierungsnachweis vor Baubeginn zu stellen, kann der Unternehmer, der ohne Nachweis mit den Bauleistungen begonnen hat, mangels Finanzierungsnachweises weder wegen unterlassener Mitwirkung noch aus sonstigem Schuldnerverzug den Bauvertrag kündigen.
OLG Oldenburg, Urteil vom 18.11.2004 - 8 U 150/04
1. Der Bauherr ist zur Entziehung des Auftrages auch ohne vorangegangene Ankündigung berechtigt, wenn die Gesamtschau der Umstände den Schluss zulässt, dass der Bauunternehmer seiner Leistungsverpflichtung auch nach Fristsetzung mit Ankündigung der Auftragsentziehung nicht nachgekommen wäre.
2. Wenn der Unternehmer nach der Kündigung trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht prüfbar abrechnet, kann der Bauherr eine eigene Berechnung aufstellen und überzahlte Beträge zurückfordern.
3. Bei der Bewertung der Teilleistungen ist kein gesonderter Zuschlagsbetrag für Wagnis und Gewinn zu berücksichtigen.
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