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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Auftraggeber macht Kostenerstattung geltend: Abnahme nach Kündigung erforderlich?
21 Treffer für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 20 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2006, 1590 | OLG Brandenburg - Auftraggeber macht Kostenerstattung geltend: Abnahme nach Kündigung erforderlich? |
IBR 2001, 361 | OLG Nürnberg - Kündigung: Wie werden Mehrkosten für Restfertigstellung abgerechnet? |
12 Volltexturteile gefunden |
OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.01.2006 - 8 U 18/99
1. Die Grenzen der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für Mängel liegen in seiner nach objektiven Maßstäben zu erwartenden Fachkunde. Maßgebend sind dabei das beim Auftragnehmer im Einzelfall vorauszusetzende und branchenübliche Wissen, die Art und der Umfang der Leistungsverpflichtung sowie die Person des Auftraggebers oder seines Architekten.
2. Besteht der Auftraggeber trotz vom Auftragnehmer geäußerter Bedenken auf den Einbau eines speziellen Produkts (hier: perforierte Isoletten), scheidet eine Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bei späterem Auftreten einer diesbezüglichen Fehlfunktion aus.
VolltextKG, Urteil vom 12.12.2000 - 27 U 10281/99
1. Die Nachbesserungsverpflichtung des Auftragnehmers bezieht sich nicht nur auf die eigene Leistung, sondern auch auf gewerkfremde Vor- und Nacharbeiten. Daher steht dem Auftragnehmer insoweit auch ein Nachbesserungsrecht zu. Das gilt auch vor Abnahme.
2. Hat ein Auftragnehmer Bewehrungsstahl mangelhaft verlegt und sind zur Mängelbeseitigung Vor- und Nacharbeiten (Aufstemmarbeiten und Neubetonierung) erforderlich, kann der Auftraggeber vor Abnahme diese Arbeiten nur auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen, wenn er zuvor nach vergeblicher Fristsetzung und Kündigungsandrohung den Auftrag (teil-)gekündigt hat.
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