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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 194/13


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 1646
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss nicht für Witterungsschutz sorgen!

BGH, Urteil vom 20.04.2017 - VII ZR 194/13

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67 Treffer für den Bereich Vergaberecht.

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5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0247; VPRRS 2024, 0016
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Befristeter Gestattungsvertrag beendet: Anspruch auf Nutzungsrechte?

BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 101/20

1. Dem Betreiber eines Fernwärmenetzes kann nach Beendigung eines befristeten Gestattungsvertrags ein Anspruch auf Einräumung von Nutzungsrechten an den im Eigentum einer Gemeinde stehenden Wegegrundstücken nur zustehen, wenn die technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sämtlichen Interessenten den Bau paralleler Netzinfrastrukturen erlauben.*)

2. Eine Gemeinde kann von dem bisherigen Betreiber eines Fernwärmenetzes weder Verschaffung des Eigentums an den in ihren Grundstücken verlegten Leitungen noch Beseitigung der dadurch verursachten Beeinträchtigung ihres Eigentums verlangen, wenn die Gemeinde ein bereits begonnenes Auswahlverfahren für den Weiterbetrieb dieses Netzes nur ausgesetzt, aber nicht beendet hat und der bisherige Netzbetreiber an diesem Verfahren beteiligt ist.*)

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IBRRS 2018, 1625; VPRRS 2018, 0163
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Entschädigung nach § 642 BGB bei verzögerter Zuschlagserteilung!

BGH, Urteil vom 26.04.2018 - VII ZR 81/17

Ein Anspruch auf Ersatz von nach Vertragspreisen einschließlich eines Prozentsatzes für Allgemeine Geschäftskosten kalkulierten Vorhaltekosten wegen verzögerter Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren steht dem Auftragnehmer nicht aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 642 BGB zu.*)

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IBRRS 2017, 1646
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss nicht für Witterungsschutz sorgen!

BGH, Urteil vom 20.04.2017 - VII ZR 194/13

Es ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen keine dem Auftraggeber obliegende erforderliche Mitwirkungshandlung im Sinne des § 642 BGB, während der Dauer des Herstellungsprozesses außergewöhnlich ungünstige Witterungseinflüsse auf das Baugrundstück in Form von Frost, Eis und Schnee, mit denen nicht gerechnet werden musste, abzuwehren.*)

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IBRRS 2013, 3973
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 642 BGB: Besteller muss nicht für gutes Wetter sorgen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2013 - 11 U 36/12

1. § 642 BGB regelt einen verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruch. Er knüpft an die Obliegenheit des Bestellers an, bei der Herstellung des Werks mitzuwirken. Unterlässt der Besteller diese Mitwirkungshandlung und gerät er in Gläubigerverzug, kann dem Unternehmer über den Ersatz der Mehraufwendungen hinaus ein Anspruch auf angemessene Entschädigung zustehen.

2. Eine Mitwirkungsobliegenheit des Bestellers kommt auch bei ungünstigen Witterungseinflüssen in Betracht, etwa dann, wenn die Baugrube voll Regenwasser steht. Dann muss sie unter Umständen - und zwar in der Regel vom Besteller - ausgepumpt werden.

3. Es besteht keine Obliegenheit des Bestellers, dem Unternehmer ein für die Bauausführung auskömmliches Wetter zur Verfügung zu stellen. Der Besteller kommt deshalb nicht in Annahmeverzug, wenn der Unternehmer aufgrund unvorhergesehener Witterungsverhältnisse vorübergehend nicht leistungsfähig ist.

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IBRRS 2012, 0309
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wetterbedingter Baustillstand: Keine Entschädigung nach § 642 BGB!

LG Cottbus, Urteil vom 08.12.2011 - 6 O 68/11

1. Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers i.S. von § 642 BGB sind Handlungen oder das Unterlassen von Handlungen, von denen der Beginn oder die Durchführung der Werkleistung abhängig ist. Dazu zählt die Zurverfügungstellung des Baugrundstückes in einem zur Aufnahme der Bauleistung geeignetem und bereitem Zustand.

2. Das Wetter kann der Auftraggeber nicht beeinflussen. Die Bereitstellung eines bestimmten Wetters ist deshalb keine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers.

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12 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 3 VOB/B Ausführungsunterlagen (Karczewski)

§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)

§ 6 VOB/B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (Popescu)
C. § 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B
D. § 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B
II. Sanktionsfolgen
G. Verlängerungsrelevante Umstände
J. § 6 Abs. 5 VOB/B
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9 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
C. Abschluss des Werkvertrages
II. Antrag auf Abschluss des Bauvertrags = Angebot
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
6. Preisveränderungen
b) Vergütungsänderungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage

§ 642 BGB Mitwirkung des Bestellers (Retzlaff)
B. Anspruchsvoraussetzung: Annahmeverzug
II. Mitwirkungshandlung






2 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

c) Typische Mitwirkungshandlungen beim Planervertrag (BGB § 650q Rn. 506-512)