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Ihre Suche nach Volltext: IX ZR 148/10 ergab gefilterte 2 Treffer in 7 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 2
Bolz / Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB / B: 1
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 3147; VPRRS 2012, 0281
Vergabe
Rügeobliegenheit: Bieter ist darlegungs- und beweispflichtig!
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.10.2011 - VK-SH 16/11
Für die Erfüllung der Rügeobliegenheit ist grundsätzlich der Bieter darlegungs- und beweispflichtig. Bleibt auch unter Einbeziehung der möglichen Erkenntnisquellen offen, ob ein Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt hat, geht dies zu Lasten des Rügepflichtigen.*)
Es bleibt dabei: O.K.-Vermerk auf Telefax kein Zugangsbeweis!
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZR 148/10
1. Bei einer Telefax-Übermittlung begründet die ordnungsgemäße, durch einen "OK"-Vermerk unterlegte Absendung eines Schreibens über ein bloßes Indiz hinaus nicht den Anscheinsbeweis für dessen tatsächlichen Zugang bei dem Empfänger.
2. Der "OK"-Vermerk gibt dem Absender keine Gewissheit über den Zugang der Sendung, weil er nur das Zustandekommen der Verbindung, aber nicht die erfolgreiche Übermittlung belegt.
3. Im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt dem "OK"-Vermerk allerdings bei der Frage der wirksamen Ausgangskontrolle Bedeutung zu.