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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 148/10


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 3791; IMRRS 2011, 2675
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Es bleibt dabei: O.K.-Vermerk auf Telefax kein Zugangsbeweis!

BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZR 148/10

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 3147; VPRRS 2012, 0281
VergabeVergabe
Rügeobliegenheit: Bieter ist darlegungs- und beweispflichtig!

VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.10.2011 - VK-SH 16/11

Für die Erfüllung der Rügeobliegenheit ist grundsätzlich der Bieter darlegungs- und beweispflichtig. Bleibt auch unter Einbeziehung der möglichen Erkenntnisquellen offen, ob ein Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt hat, geht dies zu Lasten des Rügepflichtigen.*)

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IBRRS 2011, 3791; IMRRS 2011, 2675
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Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Es bleibt dabei: O.K.-Vermerk auf Telefax kein Zugangsbeweis!

BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZR 148/10

1. Bei einer Telefax-Übermittlung begründet die ordnungsgemäße, durch einen "OK"-Vermerk unterlegte Absendung eines Schreibens über ein bloßes Indiz hinaus nicht den Anscheinsbeweis für dessen tatsächlichen Zugang bei dem Empfänger.

2. Der "OK"-Vermerk gibt dem Absender keine Gewissheit über den Zugang der Sendung, weil er nur das Zustandekommen der Verbindung, aber nicht die erfolgreiche Übermittlung belegt.

3. Im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt dem "OK"-Vermerk allerdings bei der Frage der wirksamen Ausgangskontrolle Bedeutung zu.

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1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz)
II. Vertragsschluss
2. Angebot und Annahme