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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 BvR 2327/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 1186; VPRRS 2008, 0110
VergabeVergabe
Anhörungsrüge im Nachprüfungsverfahren

BVerfG, Beschluss vom 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

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6 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2008, 358 BVerfG - Anhörungsrüge im Vergaberecht: Fehlerhafte Gesetzesbekanntmachung und die Folgen!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 0201; VPRRS 2015, 0020
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Kostenerstattungsanspruch eines Beigeladenen setzt "aktive" Verfahrensbeteiligung voraus!

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.12.2014 - 2 Verg 14/11

Der Beschwerdeführer muss nicht zwingend deshalb für sämtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens einstehen, weil er sein Rechtsmittel zurückgenommen hat. So wird ein Beigeladener nur dann in die Kostenentscheidung einbezogen, wenn er die durch die Beiladung begründete Stellung als Verfahrensbeteiligter nutzt, um sich "aktiv" zu beteiligen, indem er Sachanträge stellt.

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IBRRS 2008, 1186; VPRRS 2008, 0110
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Anhörungsrüge im Nachprüfungsverfahren

BVerfG, Beschluss vom 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

1. Auch im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren ist der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge gesetzlich vorgesehen. Der Wortlaut der Neubekanntmachung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in dem die entsprechende Verweisung fehlt, ist insoweit fehlerhaft.

2. Einem Rechtsanwalt, der auf die fehlerhafte Neubekanntmachung eines Gesetzes vertraut, kann dies im Verfahren auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vorgeworfen werden, wenn der Fehler bislang auch in veröffentlichter Rechtsprechung und Fachliteratur nicht zutage getreten ist.

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1 Abschnitt im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

2. Ende (GWB § 169 Rn. 9-10)


2 Abschnitte im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

I. Normstruktur und Normzweck (GWB § 175 Rn. 1)

6. § 71a (GWB § 175 Rn. 11)