Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: werkunternehmer
544 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.Es gibt für Ihre Suchanfrage 567 Treffer in Alle Sachgebiete.
| Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
| 49 Beiträge gefunden |
| IBR 2025, 214 | OLG Frankfurt - Aufrechnung mit Behinderungsschaden: Nebenintervention des Bauunternehmers zulässig! |
| IBR 2024, 160 | OLG Rostock - Spezialzuständigkeit der Baukammern/-senate ist unabhängig von Unternehmereigenschaft! |
| IBR 2023, 604 | OLG Schleswig - Stellung einer § 650f BGB-Sicherheit: Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar! |
| IBR 2023, 432 | BGH - Über Vor- und Nachteile eines Vergleichs ist umfassend zu beraten! |
| IBR 2023, 54 | BayObLG - Keinen schriftlichen Bauvertrag geschlossen: Keine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen! |
| IBR 2021, 447 | OLG Düsseldorf - Streitsache anderweitig rechtshängig: Weitere Klage unzulässig! |
| IBR 2021, 445 | KG - Die Tücken der doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung |
| IBR 2020, 1015 | LG Düsseldorf - Schlüssiger Prozessvortrag ist kein Ratespiel! |
| IBR 2019, 175 | OLG Frankfurt - Bauherr verkündet Architekt den Streit: Kein Beitritt auf Seiten des Unternehmers! |
| IBR 2018, 604 | KG - Baukammer ist nicht für Schadensersatz wegen zweckwidriger Baugeldverwendung zuständig! |
| 3 Aufsätze gefunden |
IBR 2006, 1600 | 108 Volltexturteile gefunden |
Werkvertrag
OLG Schleswig, Urteil vom 25.07.2025 - 1 U 16/24
1. Nimmt der Besteller den Werkunternehmer auf Leistung Zug um Zug gegen Werklohnzahlung in Anspruch, so hindert die Rechtskraft des stattgebenden Urteils den Besteller nicht daran, von dem Werkunternehmer weiterhin die von diesem nach materiellem Recht geschuldete Vorleistung zu verlangen. Soweit die Zug-um-Zug-Verurteilung nicht auf der Abweisung eines unbeschränkten Antrags auf Leistung beruht, umfasst die Rechtskraft des Urteils die Pflicht des Bestellers zur Gegenleistung nicht.*)
2. Eine Regelung in vorformulierten Vertragsbedingungen des Werkunternehmers über die Lieferung und Montage einer Küche, wonach der Besteller seine Leistung vor dem Einbau der Küche zu erbringen hat, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Bestellers dar.*)
Volltext
Schiedswesen
OLG Jena, Beschluss vom 13.02.2025 - 1 Sch 2/23
(ohne amtliche Leitsätze)
Volltext
Prozessuales
AG München, Urteil vom 03.01.2025 - 231 C 21924/24
Eine Klage des Wohnungseigentümers gegen die Wohngebäudeversicherung nach einem Leitungswasserschaden am Sondereigentum ist mangels Prozessführungsbefugnis unzulässig, wenn der Versicherungsvertrag durch die Wohnungseigentümergemeinschaft auch für das Sondereigentum geschlossen wurde (Fremdversicherung) und die Versicherungsbedingungen (hier: § 12 Nr. 1 Satz 2 Teil B VGB 2008) in zulässiger Abänderung von § 44 Abs. 2 VVG bestimmen, dass die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag nur dem Versicherungsnehmer zustehen.
Volltext
Prozessuales
LG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2024 - 6 O 136/21
1. Ein selbständiges Beweisverfahren ist beendet, wenn die Beweissicherung sachlich erledigt ist, wie es typischerweise bei unterlassener Stellungnahme innerhalb der vom Gericht gesetzten Fristen der Fall ist.*)
2. Da die Parteien nicht auf sachliche Einwendungen gegen ein Gutachten beschränkt sind, ist auch ein Antrag nach Erstellung des Gutachtens, den Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, als Einwendung gegen das Gutachten zu werten, über die das Gericht zur Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens zu entscheiden hat.*)
3. Leitet die WEG ein Beweisverfahren ein, ohne dass die Geltendmachung der Mängelrechte der Eigentümer auf sie übergeleitet wurden, fehlt ihr die Prozessführungsbefugnis von Anfang an und führt nicht zur Hemmung der Verjährung. Ein späterer Beschluss, durch den die Prozessführung genehmigt wird, hat keine Rückwirkung.*)
4. Beauftragt jedoch die WEG durch Beschluss den Verwalter mit der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Feststellung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums oder zur Erhebung der Klage, so liegt hierin gleichzeitig die Entscheidung, die Ausübung der Mängelrechte an sich zu ziehen, auch wenn dies im Beschluss nicht ausdrücklich niedergelegt wird.*)
Prozessuales
OLG Oldenburg, Urteil vom 03.12.2024 - 12 U 224/21
1. Die Begründetheit der Klage auf Vorschuss für die Kosten einer Mängelbeseitigung ergibt sich unter dem Gesichtspunkt des funktionalen Mangels grundsätzlich verschuldensunabhängig.
2. Wird zusätzlich Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht des Auftragnehmers für weitere Schäden und Kosten erhoben, ist diese trotz Vorliegens eines Mangels unbegründet, wenn sich der Auftragnehmer betreffend sein (vermutetes) Verschulden entlasten kann.
Volltext
Werkvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 10.07.2024 - 4 U 130/23
1. Verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Rückzahlung rechtsgrundlos erhaltener Zahlungen (hier: wegen fingierter und überhöhter Rechnungen), trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtsgrundlosigkeit.
2. Der Auftragnehmer trägt keine sekundäre Darlegungslast, wenn weder die unstreitigen Umstände das Fehlen eines Rechtsgrundes nahelegen, noch der (hier: rechnungsprüfende) Auftraggeber außerhalb des von ihm zu beweisenden Geschehensablaufs steht.
3. Ein Auskunftsanspruch des Auftraggebers besteht nur dann, wenn er in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Auftragnehmer die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (hier verneint).
Volltext
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 16.04.2024 - X ARZ 101/24
1. Eine Durchbrechung der Bindungswirkung eines nach § 17a Abs. 1 GVG ergangenen Verweisungsbeschlusses kommt allenfalls bei extremen Verstößen gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 24.10.2017 - X ARZ 326/17, Rz. 19, IBRRS 2017, 4191 = IMRRS 2017, 1735; Beschluss vom 16.04.2019 - X ARZ 143/19, Rz. 13, IBRRS 2019, 1514).*)
2. Ein derart extremer Verstoß liegt nicht schon dann vor, wenn ein Amtsgericht, das den Rechtsstreit bereits auf der Grundlage von § 281 ZPO an ein Arbeitsgericht verwiesen hat, den Rechtsstreit nach Rücksendung der Akten auf der Grundlage von § 17a GVG erneut an dasselbe Arbeitsgericht verweist (Abgrenzung zu BAG, Beschluss vom 21.12.2015 - 10 AS 9/15, NZA 2016, 446).*)
Volltext
Prozessuales
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.02.2024 - 4 U 58/23
1. Klage und Widerklage, die sich auf einen Rückzahlungsanspruch bzw. Werklohnanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beziehen, betreffen denselben Streitgegenstand.
2. Kann das streitige Urteil nur mit der Berufung und ein Teilversäumnisurteil mit dem Einspruch gem. § 338 ZPO angefochten werden, was zu einer Aufspaltung der Entscheidung über einen einheitlichen Streitgegenstand führt, ist der Erlass eines Teilversäumnis- und Teilurteils unzulässig.
Volltext
Bauträger
OLG Hamburg, Urteil vom 05.02.2024 - 4 U 44/22
1. Übernimmt der Bauträger vertraglich Bauleistungen, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die in diesem Bereich vorhandene Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts.
2. Der Bauträger darf Mängelbehauptungen des Erwerbers nicht mit Nichtwissen bestreiten, weil er vertraglich dazu verpflichtet ist, den Mängelrügen des Erwerbers nachzugehen.
3. Auch wenn der Bauträger im Prozess nicht angibt, dass er "mit Nichtwissen" bestreitet, sondern lediglich einfach bestreitet, ist dieses einfache Bestreiten als "ins Blaue hinein" und damit als unbeachtlich zu behandeln.
Prozessuales
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.01.2024 - 2-31 O 6/23
1. Macht der Auftraggeber widerklagend eine Überzahlung geltend, führt das Anerkenntnis dieses Anspruchs durch den Auftragnehmer nicht schon deshalb zu einer Abweisung der Restvergütungsklage des Auftragnehmers, weil die Überzahlung denklogisch ausschließe, dass der Auftragnehmer weitere Zahlungen an sich verlangen könne.
2. Ein prozessuales Anerkenntnis gegenüber einer (verspäteten) Widerklage mit dem Ziel, die Präklusion der Klageerwiderung zu bewirken, ist möglich. Eine Partei, die bewusst in die Widerklage "flieht", um die Präklusion zu umgehen, ist nicht schutzwürdig.
Volltext
| 42 Leseranmerkungen gefunden |
|
|
Möglich ja - klug vielleicht nicht Leseranmerkung von Matthias Löhde zu
|
|
|
Entscheidung wenig praxistauglich! Leseranmerkung von René Ritter zu
|
| 27 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
|
|
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit) |
|
|
A. Die Reform des Bauvertragsrechts |
|
|
I. Die Grundkonzeption des zum 1.1.1900 in Kraft getretenen BGB |
|
|
B. Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts |
|
|
D. Einordnung anderer Verträge als Werkvertrag |
|
|
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
|
|
E. Vertragspflichten des Unternehmers |
|
|
I. Herstellungsverpflichtung |
|
|
III. Weitere Pflichten des Unternehmers |
|
|
F. Vertragspflichten des Bestellers |
|
|
II. Verhältnis von Vergütung und Mängelhaftung |
|
|
2. Verrechnung und Aufrechnung |
|
|
c) Folgen der Rechtsprechung |
|
|
aa) Aufrechnungsverbote |
|
|
§ 632 BGB Vergütung (von Rintelen) |
|
|
D. Bestimmung der Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB |
|
|
E. Keine Vergütung des Kostenanschlags gem. Abs. 3 |
|
|
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Hannamann) |
| 3 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
|
|
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn) |
|
|
C. § 8 Abs. 1 VOB/B - Freie Kündigung |
|
|
IV. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B - Kündigungsfolgen |
|
|
4. Zweiter Rechnungsteil: Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen |
|
|
b) Anrechnung ersparter Kosten bzw. Aufwendungen |
|
|
aa) Ersparte Aufwendungen („Kosten“) als Abzugsposten der Vergütung für nicht erbrachte Leistungen |
|
|
G. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 - Schadensersatz |
|
|
§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon) |
|
|
B. § 10 Abs. 1 - Die Haftung der Vertragsparteien untereinander |
|
|
V. Haftung für Dritte |
|
|
2. Erfüllungsgehilfe |
| 4 Abschnitte in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden |
|
|
II. Der Architekten- und Ingenieurvertrag (Moufang/Steeger) |
|
|
1. Vertragsentstehung und Leistungsvereinbarung (Steeger) |
|
|
§ 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs (Steeger) |
|
|
III. Tatbestandvoraussetzungen des § 10 Abs.2 |
|
|
§ 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume (Fahrenbruch) |
|
|
III. Leistungsbild, Systematik und Struktur |
|
|
1. Leistungsbild und Leistungsbeschrieb |
| 24 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden |
V. Planungsleistungen des Unternehmers im Angebotsstadium und bei Nachträgen ( Rn. 30-33)
3. Mitverantwortung anderer Baubeteiligter ( Rn. 424)
3. Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf ( Rn. 71)
V. Klage auf Eintragung einer Sicherungshypothek ( Rn. 327-328)
cc) Abweichende Verjährungsfristen nach VOB/B ( Rn. 488-493)
IV. Der Werklieferungsvertrag ( Rn. 36-39)
bb) § 10 Abs. 2 HOAI ( Rn. 213-220)
(b) Wissens-Zurechnung bei Arbeitsteilung - Organisations-Verschulden ( Rn. 479-482)
A. Ansprüche aus Lieferantenverträgen ( Rn. 1-7)
| 15 Abschnitte im "Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden |
2. Normhistorie (VOB/B § 6 Rn. 225-228)
A. Allgemeines (VOB/B § 7 Rn. 1-7)
| 48 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
II. Lieferanten als Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers (VOB/B § 10 Abs. 1 Rn. 57-63)
a) Entstehung des Anspruchs nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB. ( Rn. 157-160)
c) Die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK). (VOB/B § 2 Abs. 3 VOB/B Rn. 54a)
I. Beifügung von Nachweisen (VOB/B § 14 Abs. 1 Rn. 75)
2. Die Zurechnung der Arglist eines Erfüllungsgehilfen (VOB/B § 10 Abs. 1 Rn. 44-47)
2. Aufforderung zur Mangelbeseitigung (VOB/B § 13 Abs. 5 Rn. 87)
2. Garantievertrag ( Rn. 19-20)
I. Kritik an bisheriger Begründung (VOB/B § 1 Abs. 4 Rn. 47-51)
b) Übergebene Gegenstände. (VOB/B § 4 Abs. 5 Rn. 13-15)
| 9 Abschnitte im "AGB-Klauseln in Bauverträgen, AGB-Klauseln in Bauverträgen" gefunden |
G. Rechtsfolge unwirksamer Klauseln ( Rn. 91-92)
1. Interessenlage der Parteien/Rechtslage ohne Klausel ( Rn. 189-192)
5. Klauselkontrolle im Einzelnen nach der Rechtsprechung ( Rn. 172-177)
j) § 309 Nr. 12 BGB (Beweislast) ( Rn. 253-254)
II. Umlageklausel für Bauleistungsversicherung ( Rn. 179-188)
II. Der gesetzliche Rahmen ( Rn. 27-28)
3. Belieferungs-/Bereitstellungvertrag ( Rn. 155-163)
| 54 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
2.9 Klebstoffe ( Rn. 207-DIN 18365 DIN 18365 212)
2.9 Klebstoffe ( Rn. 207-VOB/C DIN 18365 212)
3.6 Anbringen von Leisten, Stoßkanten und Profilen ( Rn. 324-VOB/C DIN 18365 330)
3.6 Anbringen von Leisten, Stoßkanten und Profilen ( Rn. 324-DIN 18365 DIN 18365 330)
3 Ausführung ( Rn. 42-DIN 18311 DIN 18311 47)
3 Ausführung ( Rn. 42-VOB/C DIN 18311 47)
2. Auftragnehmer und DIN 18361 ( Rn. 5-VOB/C DIN 18361 6)
2. Auftragnehmer und DIN 18361 ( Rn. 5-DIN 18361 DIN 18361 6)
A. Grundlagen zum Verständnis der Baugrundproblematik ( Rn. 1-3)
| 30 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
3. Sicherungsmittel für den AN nach geltendem Recht ( Rn. 14)
b) Teilkündigung ( Rn. 120-122)
3. Bauabzugssteuer ( Rn. 43-46)
6. Rechtsfolgen ( Rn. 345-354)
2. Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung ( Rn. 613-623)
gg) Unzumutbarkeit ( Rn. 470-478)
a) Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs ( Rn. 374-382)
| 11 Abschnitte im "Cramer/Kandel/Preussner, Beck'scher Online-Kommentar VOB/B" gefunden |
a) Schaden an der baulichen Anlage (VOB/B § 13 Abs. 7 Rn. 61-63)
I. Abschlagszahlungen nach Abs. 1 (VOB/B § 16 Abs. 1 Rn. 1)
V. Beweislast (VOB/B § 4 Abs. 3 Rn. 19)
B. In sich abgeschlossene Teile der Leistung (VOB/B § 12 Abs. 2 Rn. 3-6)
1. Vertragsaufhebung (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 9)
I. Inhalt der Prüfpflicht - Abgrenzung zur Hinweispflicht (VOB/B § 3 Abs. 3 Rn. 1)
E. Beweislast (VOB/B § 13 Abs. 1 Rn. 38-40)
2. Einzelfallabwägung (VOB/B § 13 Abs. 6 Rn. 24-28)
II. Einzelfallabwägung (VOB/B § 13 Abs. 6 Rn. 11-15)
| 22 Abschnitte im "Korbion/Mantscheff/Vygen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" gefunden |
e) Sicherung des Architektenhonorars ( Rn. 592-594)
(4) Die Wissenszurechnung ( Rn. 419-423)
a) Die tatsächliche und rechtliche Ausgangsituation ( Rn. 396-402)
(1) Das Verhältnis des Architekten zum Bauunternehmer ( Rn. 869-874)
(3) Der Umfang der Vertretungsmacht ( Rn. 415-418)
f) Haftung gegenüber Dritten ( Rn. 979-985)
(4) Verzögerte Bauausführung ( Rn. 974-977)
(2) Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen ( Rn. 968-971)
(1) Die ausdrückliche Bevollmächtigung ( Rn. 404-406)
| 16 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |
3. Beweislast (BGB § 650q Rn. 53)
d) Aufklärungspflicht zum Leistungsumfang (BGB § 650p Rn. 151)
aa) Die Vergütungspflicht als vertragstypische Pflicht? (BGB § 650q Rn. 9-10)
d) Grundleistungen in Anlagen 2-8 und 10-15 zur HOAI als Auslegungsmaterial (HOAI § 8 Rn. 17-21)
b) Kosten (BGB § 650p Rn. 79-88)
1. Überblick zur Abschlagszahlung (BGB § 650q Rn. 45-47)
e) Rechtsfolge: Angemessene Entschädigung (BGB § 650q Rn. 516-533a)
4. Abgrenzung zum Mangelbegriff (BGB § 650p Rn. 130-134)
bb) Gesamtschuld zwischen Planer und Bauunternehmer (BGB § 650q Rn. 288-296)
| 8 Abschnitte im "Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B" gefunden |
b) Ermittlung der ersparten Aufwendungen (VOB/B § 8 Rn. 60-61)
a) Umfang der Prüfungspflicht (VOB/B § 4 Rn. 118)
1. Leistungs? und Vergütungsgefahr folgen eigenen rechtlichen Regeln (VOB/B § 7 Rn. 9-13)
§ 10 Haftung der Vertragsparteien
II. VOB?Kündigung und modernisiertes Schuldrecht aus 2002 (VOB/B § 8 Rn. 2-6)
IV. Sachmängelhaftung nach Abnahme (VOB/B § 13 Rn. 5-10)
b) Vertragliche Vereinbarung und §§ 305 ff. BGB (VOB/B § 17 Rn. 23-56)





