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273 Beiträge gefunden
IBR 2024, 81 OLG Stuttgart/BGH - Architekt schuldet kein mangelfreies Bauwerk, sondern eine mangelfreie Planung!
IBR 2022, 471 LG Flensburg - Wer sich Bedenken verschließt, haftet allein!
IBR 2022, 413 OLG Naumburg - Auch der Spritzwasserschutz ist Sache des Architekten!
IBR 2022, 353 KG - Verbindliche Zwischentermine auch ohne ausdrückliche Vereinbarung!
IBR 2022, 250 OLG Brandenburg - Ingenieur muss so planen, dass die Bauleistung funktionstauglich ist!
IBR 2021, 423 OLG Köln - Wer von nichts weiß, ist auch für nichts verantwortlich!
IBR 2020, 597 KG - Vergütung ist "bei der Abnahme", nicht "nach der Übergabe" zu zahlen!
IBR 2020, 81 OLG Dresden - Wenn der Bauträger nicht (mehr) haftet, haftet auch "sein" Bauüberwacher nicht!
IBR 2019, 505 KG - Bauleitervertrag einvernehmlich aufgehoben: Wie berechnet sich das Resthonorar?
IBR 2019, 441 OLG Jena/BGH - Nicht genehmigungsfähige Varianten muss der Architekt nicht aufzeigen!
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10 Aufsätze gefunden
WDV-Systeme mit Polystyrol: Rechtliche Beurteilungsfragen zwischen anerkannten Regeln der Technik und konkreter Gefahr
(Till Fischer)
Dokument öffnen IBR 2016, 1002
BIM als Besondere Leistung im Leistungsbild Objektplanung - Gebäude nach § 34 HOAI 2013
(Rainer Fahrenbruch)
Dokument öffnen IBR 2015, 1063
Die Wirksamkeitsanforderungen an Pauschalierungsklauseln des Unternehmers für den Vergütungsanspruch nach § 649 Satz 2 BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(Hermann Luber)
Dokument öffnen IBR 2011, 1187
Die unvollständige Leistungsbeschreibung - Vergütungsansprüche für nicht beschriebene, aber zwingend erforderliche Leistungen
(Hendrik Bach)
Dokument öffnen IBR 2011, 1059
Werklieferungsvertrag statt Bauvertrag?
(Günther Jansen)
Dokument öffnen IBR 2010, 1361
Teleologische Reduktion der Abnahme?
(Lorenz Leitmeier)
Dokument öffnen IBR 2009, 1440
Muss der GU den Betrag, den er vom NU als Schadensersatz für Mängelbeseitigungskosten erhalten hat, an den NU zurückzahlen, wenn sich später ergibt, dass der GU von seinem Auftraggeber insoweit nicht in Anspruch genommen wird?
(Tobias Wellensiek)
Dokument öffnen IBR 2009, 1451
Schiedsgerichtsverfahren in Bausachen
(Ekkehard Bombe)
Dokument öffnen IBR 2006, 1312
Empfehlen sich neue gesetzliche Regelungen zur Absicherung des Vergütungsanspruchs des Bauunternehmers? - Thesenpapier des Referenten Dr. Wolfgang Koeble
(Wolfgang Koeble)
Dokument öffnen IBR 2006, 1600
Empfehlen sich neue gesetzliche Regelungen zur Absicherung des Vergütungsanspruchs des Bauunternehmers? - Einführung
(1. Deutscher Baugerichtstag)
Dokument öffnen IBR 2006, 1603

502 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 2684
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Alles wird teurer, nur die Kostenberechnung (das Honorar) bleibt gleich!

OLG Schleswig, Urteil vom 17.07.2024 - 12 U 149/20

1. Die volle Vergütung für eine Leistungsphase kann auch dann geschuldet sein, wenn nicht alle Teilleistungen der jeweiligen Leistungsphase erbracht wurden. Denn ein funktionstaugliches, zweckentsprechendes Werk setzt nicht zwingend die Erbringung aller Teilleistungen voraus.

2. Eine Honorarminderung kommt nur in Betracht, wenn ein selbstständiger Arbeitserfolg nicht erbracht wird und der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts erfüllt ist.

3. Eine Fortschreibung der anrechenbaren Kosten aufgrund von allgemeinen Baupreissteigerungen oder Ausschreibungsergebnissen ist grundsätzlich nicht möglich. Bei der Berechnung der anrechenbaren Kosten ist auf denjenigen Planungsstand abzustellen, welcher der jeweils maßgebenden Kostenermittlung zu Grunde zu legen ist.

4. Wird nach dem Abschluss der Entwurfsplanung und Vorliegen der Kostenberechnung vom Auftraggeber eine Kostenreduzierung gefordert oder ändert er seine Anforderungen an Qualität, Quantität oder Zeit und damit die Leistungsziele, kann dies nach § 10 HOAI zu einer Honoraranpassung führen.

5. In welchem Umfang der Architekt zu "optimieren" hat, also wie oft er Planungsleistungen nach unterschiedlichen Anforderungen im Sinne von Varianten/Alternativen vergütungsneutral erbringen muss, ist eine Frage des Einzelfalls und der Zumutbarkeitsgrenze. Als vergütungsfähige Änderungsleistungen sind insofern Planungsleistungen zu verstehen, die vom Architekten auf Veranlassung des Auftraggebers und nach vollständigem oder teilweisem Abschluss der Planung erbracht werden, ohne dass der Architekt dies zu vertreten hat.

6. Ein wichtiger Kündigungsgrund kann in einer schweren schuldhaften Verletzung oder einer sonstigen Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses bestehen, die eine Fortsetzung des Vertrags für den Auftraggeber unzumutbar macht. Ein vertragswidriges Verhalten des Auftragnehmers reicht regelmäßig noch nicht aus.

7. Allgemeine Geschäftskosten eines Architekturbüros stellen keine ersparten Aufwendungen dar, weil sie auch nach Kündigung eines Projekts weiter zu entrichten sind. Dazu gehören Gehälter der ständigen Mitarbeiter, Miete, Versicherungen, allgemeine Sachkosten des Bürobetriebs etc.

8. Ein anderweitiger Erwerb liegt nur dann vor, wenn der Architekt infolge der Kündigung einen Füllauftrag annehmen konnte.




IBRRS 2025, 0621
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Und wieder grüßt die Hinweispflicht!

KG, Urteil vom 15.04.2024 - 7 U 152/21

1. Schon vor der Abnahme der Bauleistungen kann ein Anspruch auf Vorschuss für die zur Beseitigung von Mängeln im Wege der Selbstvornahme erforderlichen Aufwendungen verlangt werden; hierdurch erlischt der Erfüllungsanspruch des Bestellers nicht.

2. Der Besteller ist vom Unternehmer deutlich im Sinne eines informierenden und belehrenden Bedenkenhinweises darüber in Kenntnis zu setzen, dass eine abweichende Ausführung nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik oder den Herstellervorgaben entspricht.

3. Ein Unternehmer, der seine Arbeit in engem Zusammenhang mit den Vorarbeiten eines anderen oder aufgrund dessen Planung auszuführen hat, muss prüfen und gegebenenfalls auch geeignete Erkundigungen anstellen, ob diese Vorarbeiten eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können. Der Rahmen dieser Verpflichtung und ihre Grenzen ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, wie sie sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls darstellt.

4. Im Falle eines im Bauwerk realisierten Planungs- und Überwachungsmangels steht dem Besteller gegen den Architekten ein Anspruch auf Vorfinanzierung der Mängelbeseitigung zu. Der Anspruch setzt nicht voraus, dass dem Architekten Gelegenheit zur Nachbesserung seines eigenen Werkes gegeben wird.

5. Der bauüberwachende Architekt hat bereits vor dem Einbau von Dachfenstern zu überprüfen, ob sie mit der vereinbarten Sonnenschutzverglasung geliefert wurden.

6. Der Hinweis des Architekten auf die mit einer Sonderkonstruktion verbundenen Folgen (hier: Zugluft durch verstärkten Fugendurchlass) schließt dessen Haftung wegen Planungsmängeln nur dann aus, wenn der Besteller zugleich darüber aufgeklärt wurde, dass die Sonderkonstruktion nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.




IBRRS 2024, 0938; IMRRS 2024, 0439; IVRRS 2024, 0181
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt muss nicht auf Bauabzugssteuer hinweisen!

LG Bielefeld, Urteil vom 16.02.2024 - 7 O 167/20

Der Architekt ist im Rahmen der Rechnungsprüfung nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf einen Einbehalt von Bauabzugssteuer hinzuweisen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Auftraggeber steuerlich beraten ist oder über eigene Sachkunde verfügt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2023, 3537
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt muss richtigen Umgang mit Rollenware überprüfen!

OLG Schleswig, Urteil vom 04.10.2023 - 12 U 25/21

1. Das Vorliegen eines Mangels reicht aus, um Schadensersatzansprüche gegen den Architekten auszulösen. Der Schaden liegt bereits in dem verursachten Mangel selbst. Es ist nicht erforderlich, dass der Mangel einen weiteren Schaden verursacht.

2. Der Auftraggeber muss, wenn die Leistung nur das Risiko eines späteren Schadens in sich birgt, den Schadenseintritt nicht erst abwarten. Für die Annahme eines planungsbedingten Baumangels reicht es aus, dass eine Ungewissheit über die Risiken des Gebrauchs besteht.

3. Der Architekt schuldet eine Überwachung der Bauausführung auch dahingehend, ob die Handwerker ordnungsgemäß mit dem zu verarbeitenden Material umgehen.

4. Wird Rollenware verarbeitet, muss der bauüberwachende Architekt jedenfalls stichprobenartig prüfen, ob diese vor dem Verlegen ausgerollt wurde.

5. Ein Abzug "neu für alt" kommt in Betracht, wenn die Beseitigung des Mangels zu einer Wertverbesserung gegenüber dem Zustand des Objekts ohne den Mangel führt. Die Wertverbesserung kann sich in erster Linie aus einer längeren Haltbarkeit aufgrund der Reparatur oder aus der Einsparung turnusmäßiger Renovierungsarbeiten ergeben.

6. Der Abzug "neu für alt" wird kompensiert, wenn der Auftraggeber bis zur Nachbesserung negative Auswirkungen des Mangels hinnehmen musste. Das gilt insbesondere dann, wenn der Architekt die Zahlung von Schadensersatz verzögert hat.




IBRRS 2023, 2101
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Planen mit eigener Spezial-Software ist selbstständige Tätigkeit!

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2023 - L 8 BA 2807/22

1. Bei der Erbringung von Architektur- und Planungsleistungen liegt dann keine abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, wenn Grund der Beauftragung eine Spezialisierung und Nutzung einer eigenen patentgeschützten Software ist und die Leistungen ganz überwiegend in den Büroräumen des Auftragnehmers erbracht wurden. Dass die Auftraggeberin die vom Auftragnehmer erstellten Leistungen auf die Erfüllung der gesetzten Vorgaben kontrolliert hat, entspricht dem üblichen Vorgehen bei einem Werkvertrag, bei dem das Werk im Rahmen der Abnahme auf die Erfüllung der vereinbarten Eigenschaften und Zielvorgaben geprüft wird.*)

2. Die vereinzelte Wahrnehmung von Terminen am Firmensitz der Auftraggeberin zum Zwecke der Koordinierung führt nicht per se zur Eingliederung in den Betrieb. Derartige Besprechungen sind bei großen Arbeitsaufträgen mit mehreren Gewerken üblich und erforderlich, um die verschiedenen Teilleistungen zeitlich zu koordinieren und in den gegenüber dem Kunden der Auftraggeberin vereinbarten Zeitplan einzupflegen (im vorliegenden Fall Fassadenplanung beim Bau einer U-Bahn-Station). Das Kriterium der Eingliederung bedarf bei komplexen Planungsleistungen mit mehreren Gewerken und Unternehmern insoweit der Fortentwicklung an die Gegebenheiten der modernen Arbeitswelt.*)

3. Ein Unternehmerrisiko ist bei Planungsleistungen, bei denen wesentlich die eigene (geistige) Arbeitskraft zum Einsatz kommt, zu bejahen, wenn Investitionen in Hochleistungsrechner und Spezialdrucker sowie die Entwicklung einer eigenen Spezial-Simulationssoftware getätigt wurden, um am Markt durch besondere Expertise und Spezialisierung einen eigenen Kundenstamm aufzubauen. Dass die Abrechnung der Leistungen nach Stunden erfolgt, steht in einem solchen Fall der Annahme eines Unternehmerrisikos nicht entgegen.*)

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IBRRS 2025, 2735
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Leistungen trotz angeordneten "Planungsstopps" erbracht: Planer erhält kein Honorar!

OLG Bamberg, Beschluss vom 08.03.2023 - 12 U 96/22

1. Erbringt der Planer Leistungen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung (noch) nicht erforderlich sind ("Vorpreschen"), steht ihm eine Vergütung hierfür grundsätzlich nicht zu.

2. Das ist auch dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber einen vorübergehenden "Planungsstopp" angeordnet hat.

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IBRRS 2024, 0968
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
NZB

KG, Beschluss vom 17.01.2023 - 27 U 95/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0969
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
NZB

KG, Beschluss vom 17.01.2023 - 27 U 118/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 0972
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
NZB

KG, Beschluss vom 17.01.2023 - 27 U 182/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2024, 1569
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
NZB

KG, Beschluss vom 17.01.2023 - 27 U 57/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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13 Nachrichten gefunden
Ombudsmann Immobilien hilft bei vertraglichen Problemen
(15.09.2020) Kaufen und Bauen sind komplex. Deshalb kann es dabei auch schon mal Streit geben - mit Baufirmen, Immobilienmaklern oder -verwaltern. Weil solche Auseinandersetzungen aber immer Zeit und Geld kosten, lohnt es sich, Streit zu vermeiden. Dafür steht den Verbrauchern seit Anfang 2017 der "Ombudsmann Immobilien IVD/VPB - Grunderwerb und -verwaltung" zur Verfügung.
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DAV begrüßt geplante Einführung spezieller Regelungen für Planungs-, Bau- und Bauträgerverträge in das Werkvertragsrecht
(14.06.2016) Der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV) begrüßt grundsätzlich die Einführung spezieller Regelungen für Planungs-, Bau- und Bauträgerverträge in das Werkvertragsrecht. Dies geht aus seiner Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung (BT-Drs. 18/8486) ...
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BGH: Steuermehreinnahmen kein Vorteilsausgleich für Mehrbelastung durch Steuererhöhung
(06.08.2014) Hat ein Land gegen einen Werkunternehmer einen Schadensersatzanspruch aus Verzug, weil es eine aufgrund einer zwischenzeitlichen Erhöhung der Umsatzsteuer eingetretene Mehrbelastung nach der vertraglichen Vereinbarung zu tragen hat, stellen die damit verbundenen Steuermehreinnahmen keinen im Wege des Vorteilsausgleichs anzurechnenden Vermögensvorteil dar. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 10.07.2014.
Dokument öffnen BGH, 10.07.2014 - VII ZR 67/13

Koalitionsvertrag: Was steht drin?
(28.11.2013) SPD und CDU/CSU haben sich geeinigt. Der Koalitionsvertrag steht - die dritte Große Koalition kann kommen. Doch was steht drin, in den 185 Seiten? Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die wichtigsten Themen für die Bau- und Immobilienwirtschaft gegeben werden:
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Hilfe für das Bauhandwerk
Bundesrat billigt Forderungssicherungsgesetz

(22.09.2008) Bauhandwerker können in Zukunft ihre berechtigten Werklohnforderungen zügiger und effektiver durchsetzen: Der Bundesrat hat am Freitag (19.09.2008) das Forderungssicherungsgesetz gebilligt. Es geht auf eine Länderinitiative aus dem Jahr 2004 zurück, die der Deutsche Bundestag mit Änderungen im Juni dieses Jahres verabschiedet hat.
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Informationen zum Forderungssicherungsgesetz
(01.07.2008) Der Bundestag hat am 26.06.2008 mit dem Forderungssicherungsgesetz eine Reihe von baurechtlich wichtigen Gesetzesänderungen beschlossen. Das Forderungssicherungsgesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen Blog-Eintrag

Informationen zum Forderungssicherungsgesetz
(30.06.2008) Der Bundestag hat am 26.06.2008 mit dem Forderungssicherungsgesetz eine Reihe von baurechtlich wichtigen Gesetzesänderungen beschlossen. Das Forderungssicherungsgesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten.
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BGH: Organisationsverschulden bei Nachunternehmereinsatz
(21.11.2007) Der Werkunternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen lässt, muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Bauwerk bei Ablieferung mangelfrei ist. Unterlässt er dies, so verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers - wie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels - erst nach dreißig Jahren, wenn der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre. Soweit Leistungen zur Herstellung von Bauteilen an einen Nachunternehmer vergeben werden, die der Unternehmer mangels eigener Fachkunde oder mangels Lizenzierung nicht selbst vornehmen kann, genügt der Unternehmer grundsätzlich seinen Obliegenheiten, wenn er den Nachunternehmer sorgfältig aussucht. So der BGH in seinem gestern veröffentlichten Urteil vom 11.10.2007.
Dokument öffnen IBR 2008, 18 Dokument öffnen IBR 2008, 17 Dokument öffnen BGH, 11.10.2007 - VII ZR 99/06

Vertragsstrafe: Fertigstellungstermin hat im Zweifel Vorrang für Ausführungsfrist
(04.07.2007) Ist in einem Bauvertrag vereinbart, dass der Werkunternehmer die von ihm geschuldeten Leistungen innerhalb von 35 Tagen zu erbringen hat, ist er aber bei seiner Arbeit von anderen Gewerken ebenso abhängig wie diese Gewerke von seiner Leistung, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass die Leistungen innerhalb von 35 Tagen in einem Stück zu erbringen waren, um den Anfall einer vereinbarten Vertragsstrafe zu verhindern. Dies gilt jedenfalls dann, wenn außerdem ein Fertigstellungstermin vereinbart worden ist, den der Werkunternehmer eingehalten hat. So das KG in seinem Urteil vom 01.06.2007.
Dokument öffnen IBR 2007, 415 Dokument öffnen KG, 01.06.2007 - 7 U 190/06

Architekt schuldet ein funktionstaugliches Werk!
(27.02.2007) Ein Architekt schuldet wie jeder Werkunternehmer ein mängelfreies Werk. Dazu gehört, dass das nach den Planungen des Architekten errichtete Bauwerk funktionstauglich ist und anerkannten Regeln der Technik entspricht. Weitergehende Anforderungen an die Planung kann der Bauherr nur verlangen, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Der Statiker ist gegenüber dem Architekten grundsätzlich nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn. So das OLG Köln in seinem Urteil vom 23.08.2006.
Dokument öffnen IBR 2007, 205 Dokument öffnen OLG Köln, 23.08.2006 - 11 U 165/05

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10 Materialien gefunden

Gesetzentwürfe

FoSiG
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz) [BT-Drs. 16/511]
(vom 02.02.2006)
Dokument öffnen Text
Forderungssicherungsgesetz ZDB
Vorschlag des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes für den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Bauforderungen
(vom 01.05.2003)
Dokument öffnen Text

Stellungnahmen und Empfehlungen zu Gesetzentwürfen

Empfehlungen zu FoSiG
Empfehlungen der Ausschüsse zum Entwurf eines Gesetzes zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) [BR-Drs. 458/04]
(vom 01.06.2004)
Dokument öffnen Text

Gutachten/Empfehlungen

Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen
Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen (Auswahl) - Bauherren-Schutzbund e.V.
(vom 22.02.2007)
Dokument öffnen Text

3 Interviews gefunden
IBR 2001, 705: Erste Fragen zum neuen Werkvertragsrecht
(Interview mit Professor Friedrich Quack, Richter am BGH a.D.)
Dokument öffnen Volltext
IBR 2001, 652: Welche Auswirkungen hat die Schuldrechtsreform auf das private Baurecht?
(Interview mit Prof. Dr. Gerd Motzke, Vorsitzender Richter am OLG München)
Dokument öffnen Volltext
IBR 2000, 247: Was bringt das neue Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen?
(Interview mit Dr. Rolf Kniffka, Mitglied des VII. Senats beim BGH)Am 1. Mai 2000 tritt das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen“ (Bundesgesetzblatt I/2000, 339) in Kraft. Im folgenden Interview werden die wichtigsten Neuregelungen vorgestellt und bewertet.
Dokument öffnen Volltext

42 Leseranmerkungen gefunden
Allgemein anerkannte Regeln der Technik - light Version ?
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Projektsteuerer muss Schimmelpilz- und Schimmelpilzsanierungsleitfäden beachten!
(Klaus Eschenbruch)
Dokument öffnen IBR 2020, 249
§ 311a BGB exisitiert nun einmal
Leseranmerkung von VRiKG Björn Retzlaff zu
 R 
Kostenobergrenze ist keine Beschaffenheitsvereinbarung!
(Heiko Fuchs)
Dokument öffnen IBR 2018, 633
weitere Ungereimtheiten
Leseranmerkung von VRLG Ihle zu
 R 
Architekt kann Baumangelbeseitigung nicht an sich ziehen!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2017, 204
Delphi 2.0: Der "mangelbedingte Minderwert"
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Architekt kann Baumangelbeseitigung nicht an sich ziehen!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2017, 204
Vorschussklage gegen Planer nicht möglich?
Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
30% Zuschlag für Planung und Preissteigerung auf geschätzte Mängelbeseitigungskosten!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2014, 225
Entscheidet wirklich der Bauunternehmer über die Art der Mängelbeseitigung?
Stellungnahme des Autors (Heiko Fuchs) zu
 Z 
Planungsfehler führt zu Baumangel: Planer kann durch mangelfreie Planung nacherfüllen!
(Heiko Fuchs)
Dokument öffnen IBR 2014, 128
§ 241 Abs. 2 BGB untaugliche Anknüpfungsnorm!
Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
 Z 
Verletzung der Prüf- und Hinweispflicht führt zu Schadensersatz-, nicht zu Mängelansprüchen!
(Martin Lailach)
Dokument öffnen IBR 2013, 196
Willensentschlüsse des Verletzten
Leseranmerkung von VRLG Martin Ihle zu
 R 
Mängel beseitigt: Auftragnehmer muss Kosten für nachfolgende Kontrolle nicht erstatten!
(Christian Meier)
Dokument öffnen IBR 2013, 144
Abnahme ist Übergabependant
Leseranmerkung von VRLG Martin Ihle zu
 Z 
Verzögerungen und Mängel vor Abnahme: Rechte des Bestellers beim BGB-Bauvertrag?
(Michael Gross)
Dokument öffnen IBR 2012, 562
Kein Recht auf Vergütungsabrede!
Stellungnahme des Autors (Dr. Benjamin Berding) zu
 R 
Wer zahlt Aufwand für die Prüfung einer unberechtigten Mängelrüge?
(Benjamin Berding)
Dokument öffnen IBR 2011, 19
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27 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit)
A. Die Reform des Bauvertragsrechts
I. Die Grundkonzeption des zum 1.1.1900 in Kraft getretenen BGB
B. Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts
D. Einordnung anderer Verträge als Werkvertrag

§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
E. Vertragspflichten des Unternehmers
I. Herstellungsverpflichtung
III. Weitere Pflichten des Unternehmers
F. Vertragspflichten des Bestellers
II. Verhältnis von Vergütung und Mängelhaftung
2. Verrechnung und Aufrechnung
c) Folgen der Rechtsprechung
aa) Aufrechnungsverbote

§ 632 BGB Vergütung (von Rintelen)
D. Bestimmung der Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB
E. Keine Vergütung des Kostenanschlags gem. Abs. 3

§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Hannamann)
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3 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
C. § 8 Abs. 1 VOB/B - Freie Kündigung
IV. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B - Kündigungsfolgen
4. Zweiter Rechnungsteil: Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen
b) Anrechnung ersparter Kosten bzw. Aufwendungen
aa) Ersparte Aufwendungen („Kosten“) als Abzugsposten der Vergütung für nicht erbrachte Leistungen
G. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 - Schadensersatz

§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon)
B. § 10 Abs. 1 - Die Haftung der Vertragsparteien untereinander
V. Haftung für Dritte
2. Erfüllungsgehilfe

4 Abschnitte in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden
II. Der Architekten- und Ingenieurvertrag (Moufang/Steeger)
1. Vertragsentstehung und Leistungsvereinbarung (Steeger)

§ 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs (Steeger)
III. Tatbestandvoraussetzungen des § 10 Abs.2

§ 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume (Fahrenbruch)
III. Leistungsbild, Systematik und Struktur
1. Leistungsbild und Leistungsbeschrieb


2 Abschnitte im "Seibel, ibr-online-Kommentar Selbständiges Beweisverfahren" gefunden

I. Problem: Streitwertbestimmung (ZPO § 486 Rn. 57-66)

II. Wirkungen der Antragstellung (§ 486 Abs. 1, Abs. 4) (ZPO § 486 Rn. 67-88)



1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

1. Parteien ( Rn. 153-157)



15 Abschnitte im "Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

2. Normhistorie (VOB/B § 6 Rn. 225-228)

A. Allgemeines (VOB/B § 7 Rn. 1-7)

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