Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: verein
1239 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.Es gibt für Ihre Suchanfrage 1223 Treffer in Alle Sachgebiete.
| Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
| 17 Beiträge gefunden |
| IBR 2022, 158 | BGH - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gehört zum ordre public! |
| IMR 2021, 216 | VG München - Verwaltungsgerichte überprüfen keine Mietspiegel! |
| IMR 2020, 261 | LG Berlin - Einwand eines Wohnraummietvertrags macht das Amtsgericht zuständig! |
| IVR 2018, 97 | BGH - Grenzen eines Aufhebungsvertrags "zu Lasten" des Untermieters |
| IMR 2017, 302 | LG Berlin - § 291 ZPO versus Beibringungsgrundsatz? |
| IMR 2016, 439 | OLG Frankfurt - Besitzschutz: Regelmäßig kein Missbrauch des Antrags auf einstweilige Verfügung |
| IBR 2014, 772 | BGH - Rechtlichen Gesichtspunkt erkennbar übersehen: Gericht trifft Hinweispflicht! |
| IMR 2014, 226 | LG Frankfurt/Main - Gerichtsstand für Wohnungseigentümer im Ausland? |
| IMR 2013, 478 | LG Köln - MietRÄndG 2013: Räumungsverfügung gilt nur für Wohnraummietverhältnisse! |
| IMR 2012, 1156 | BGH - Internationale Zuständigkeit bei Verträgen über Teilzeitwohnrechte |
| 132 Volltexturteile gefunden |
Prozessuales
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2026 - 10 W 13/26
1. Für den auf Schadensersatz gerichteten Anspruch wegen des Ausfalls von Betreuungszeiten gegen den Träger der Kindertagesstätte, der als privatrechtlicher Verein organisiert ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.*)
2. Ein Bauvertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmer wird nicht zu einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, weil er auf der Grundlage der geltenden Bauordnung geschlossen wird.
Volltext
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.12.2025 - 5 W 31/25
Hilft das Ausgangsgericht einer Streitwertbeschwerde ab, kann gegen die Entscheidung durch einen anderen Beteiligten Beschwerde eingelegt werden. Ist die Sechs-Monats-Frist nach § 68 Abs. 1 Satz 3, 1. Hs. GKG i.V.m. § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG bereits abgelaufen, muss die Beschwerde binnen eines Monats gemäß § 68 Abs. 1 Satz 3, 2. Hs. GKG eingelegt werden.*)
Volltext
Prozessuales
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.03.2025 - 16 U 9/23
1. Ein nicht signiertes elektronisches Dokument (hier: xhtml-Dateien und digitalisierte Ausdrucke von Chatverläufen) kann nur den Beweis des Augenscheinobjekts erbringen.
2. Der Beweiswert nicht signierter privater elektronischer Dokumente, d.h. ob die in ihnen enthaltene Erklärung vom behaupteten Urheber stammt, ist nach den allgemeinen Grundsätzen frei zu würdigen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich elektronische Dokumente leicht und für den Laien oft nicht erkennbar fälschen lassen.
3. Die Überzeugungskraft kann sich im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung durch begleitende Umstände oder andere Beweismittel (bspw. Zeugen) erhöhen.
Volltext
Schiedswesen
BayObLG, Beschluss vom 07.11.2024 - 102 SchH 135/24
1. Für die Beurteilung der Ablehnung eines Schiedsrichters gelten trotz unterschiedlicher gesetzlicher Fassungen im Schiedsverfahren im Wesentlichen die gleichen Maßstäbe wie für die Befangenheit eines staatlichen Richters.
2. Besorgnis der Befangenheit liegt vor, wenn vom Standpunkt einer Partei aus genügend objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des (Schieds-)Richters zu erregen. Rein subjektive Vorstellungen sind dabei nicht maßgeblich. Nicht erforderlich ist, dass der (Schieds-)Richter tatsächlich befangen ist; bereits der böse Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität soll vermieden werden.
3. Die Partei, die einen Schiedsrichter ablehnen will, hat innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihr ein berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit aufkommen lassender Umstand bekannt geworden ist, dem Schiedsgericht schriftlich die Ablehnungsgründe darzulegen. Ein Ablehnungsgesuch kann aber auch auf früher bekannte und noch nicht geltend gemachte Umstände gestützt werden, wenn die Partei aus der Gesamtbetrachtung mehrerer Umstände in der Summe die Besorgnis herleiten möchte oder wenn die Umstände einen engen Zusammenhang zu den weiteren, nicht verwirkten Ablehnungsgründen dergestalt aufweisen, dass sie als Teilakte eines Gesamttatbestandes aufgefasst werden können.
4. Gibt es keine Regelung in der Schiedsordnung (hier: SOBau 2009) oder Parteivereinbarung, ist ein Schiedsgericht ohne Weiteres nicht zur Protokollierung verpflichtet.
5. Weder aus dem Umstand, dass das Schiedsgericht zu bestimmten Punkten (vorläufig) die Einschätzungen zur Sach- und Rechtslage nicht teilt, noch aus dem Umstand, dass das (Schieds-)Gericht solche Einschätzungen geäußert hat, noch aus dem Umstand, dass diese (vorläufigen) Einschätzungen nicht in einer Weise begründet wurden, die alle vom Antragsteller vorgetragenen Umstände ausdrücklich erwähnt und widerlegt, lässt sich grundsätzlich eine Voreingenommenheit des Schiedsrichters ableiten.
6. Verfahrensverstöße (hier: unterschiedlicher Umgang mit Fristverlängerungsanträgen), die auf einem Irrtum oder auf einer unrichtigen Rechtsansicht beruhen, stellen grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund dar. Lediglich qualifizierte Verfahrensfehler können die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie sich unmittelbar zum Nachteil eines Beteiligten auswirken und deswegen den Schluss zulassen, der (Schieds-)Richter sei nicht unparteiisch, sondern gegen den betroffenen Beteiligten eingestellt.
Volltext
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 12.06.2024 - IV ZR 341/22
Zur Wirksamkeit von Bestimmungen in Rechtsschutzversicherungsbedingungen über das Schiedsgutachterverfahren nach einer Ablehnung des Rechtsschutzes durch den Versicherer wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen (hier: § 3a Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 und 2 ARB 2019).*)
Volltext
Prozessuales
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.03.2024 - 10 B 10273/24
ohne amtlichen Leitsatz
Volltext
Schiedswesen
BayObLG, Beschluss vom 31.01.2024 - 101 SchH 237/23
1. Die Frage, ob sich die Vertragsparteien trotz des Hinweises auf eine gesondert abzuschließende Schiedsgerichtsvereinbarung bereits dadurch auf eine Schiedsvereinbarung in Form einer Schiedsklausel verständigt haben, ist durch Auslegung zu beantworten.
2. Entscheidend ist, ob sich aus der Vereinbarung der Wille der Parteien ergibt, Rechtsstreitigkeiten aus einem bestimmten Rechtsverhältnis unter Ausschluss der staatlichen Gerichte einem Schiedsgericht zuzuweisen.
3. Sieht eine Vertragsklausel vor, dass das schiedsgerichtliche Verfahren einer vertraglichen Regelung durch die Parteien zugeführt werden soll, führt nicht schon das Fehlen entsprechender verfahrensbezogener Vereinbarungen zur Unwirksamkeit der Schiedsklausel.
Volltext
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 21.12.2023 - I ZB 42/23
1. Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist die Rechtsbeschwerde wegen des durch § 574 Abs. 1 Satz 2, § 542 Abs. 2 Satz 1 ZPO begrenzten Instanzenzugs zwar auch im Fall ihrer Zulassung ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - I ZB 22/02, BGHZ 154, 102 = IBRRS 2003, 0877 = IMRRS 2003, 0330). Diese Begrenzung gilt aber nicht für das Ordnungsmittelverfahren, das als selbständige Folgesache mit einem eigenen Rechtsmittelzug ausgestattet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - I ZB 32/06, GRUR 2009, 427 = = WRP 2009, 637 = IBRRS 2009, 1285 = IMRRS 2009, 0774 - Mehrfachverstoß gegen Unterlassungstitel; BGH, Beschluss vom 26.09.2023 - VI ZB 79/21, GRUR 2023, 1788 = NJW 2024, 214).*)
2. Die Zwangsvollstreckung ist ein vom Erkenntnisverfahren selbständiges und unabhängiges Verfahren. Die Antragsbefugnis des Gläubigers im Ordnungsmittelverfahren gem. § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO folgt aus § 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO und nicht aus § 8 Abs. 3 UWG.*)
Volltext
Prozessuales
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.11.2023 - 5 Sa 141/22
1. Bei der Beurteilung der Schlüssigkeit eines Vorbringens darf Tatsachenvortrag nicht allein deswegen unberücksichtigt bleiben, weil er früherem Vorbringen widerspricht. Etwaige Widersprüchlichkeiten im Parteivortrag können jedoch im Rahmen der Beweiswürdigung Beachtung finden.*)
2. Den Parteien steht es nicht frei, dem Gericht mehrere miteinander unvereinbare Sachverhalte zu unterbreiten mit dem Ziel, mit einem davon auch rechtlich durchzudringen. Sie unterliegen vielmehr der Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO und haben den aus ihrer Sicht der Wahrheit entsprechenden Sachverhalt vorzutragen.*)
Volltext
Notare
KG, Beschluss vom 18.09.2023 - 22 W 31/23
Ein Notar, der die zu einer Eintragung erforderliche Erklärung beglaubigt, ist als Einreicher grundsätzlich auch als Verfahrensbevollmächtigter anzusehen. Die Zustellung der die Eintragung ablehnenden Entscheidung an ihn, setzt deshalb den Lauf der Beschwerdefrist nach § 63 Abs. 1 FamFG in Gang.*)
Volltext
| 11 Nachrichten gefunden |
(25.07.2025) Die Fachanwaltsordnung stammt aus dem Jahr 1999. Jetzt soll wieder einmal modernisiert werden. Das befindet zumindest der DAV und macht in einer Stellungnahme Vorschläge.
mehr… (06.11.2023) Die Abgabenordnung erlaubt die Auswertung personenbezogener Daten. Die Revision eines Anwalts, der die Auswertung seiner Kontoauszüge verhindern wollte, blieb nach einer am Donnerstag veröffentlichen Entscheidung beim BFH erfolglos. § 29b AO genüge den Vorgaben der DS-GVO.
mehr… (07.10.2021) Das Oberverwaltungsgericht hat mit am 06.10.2021 zugestelltem Grundsatzurteil vom 23.09.2021 entschieden, dass ein in Regensburg ansässiger Mieterverein in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach dem Unterlassungsklagengesetz einzutragen ist. Hieraus folgt seine Befugnis, bestimmte Verbandsklagen im Verbraucherinteresse zu erheben.
mehr… (05.02.2020) Die erste Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht wird ein Fall für den Bundesgerichtshof. Die Richter in Karlsruhe werden sich am 18.03.2021 mit einer Klage des Mietervereins München gegen drastische Mieterhöhungen befassen, wie der Mieterverein am Donnerstag mitteilte. Der BGH bestätigte den Termin.
mehr… (07.10.2019) Der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland hat dem Dortmunder Amtsrichter und Ehrenvorsitzenden des Deutschen Mietgerichtstages e.V. Prof. Dr. Ulf Börstinghaus für seine Verdienste um das deutsche Mietrecht das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bunderepublik Deutschland verliehen. Der Justizminister des Landes NRW Herr Biesenbach hat die Ehrung am 27.09.2019 in Düsseldorf im Ministerium vorgenommen.
mehr… (25.02.2015) In Mecklenburg-Vorpommern hat die Landeswahlleiterin nach der Auszählung 120.312 gültiger Unterschriften dem Zulassungsantrag für das Volksbegehren gegen die von SPD und CDU durchgesetzte Gerichtsstrukturreform stattgegeben. Dies teilte der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern am 24.02.2015 mit.
mehr… (01.12.2011) In Rheinland-Pfalz wird die Zusammenlegung der beiden Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken mit der Konsequenz der Schließung des Oberlandesgerichts Koblenz diskutiert. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt dies ebenso entschieden ab wie der Verein der Rechtsanwälte Koblenz e.V.
mehr… (30.11.2011) Die gerichtliche Mediation muss nach Ansicht der Neuen Richtervereinigung e.V. erhalten bleiben. Der Verein appelliert deswegen an den Bundestag, sie nicht aus dem «Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung» zu streichen.
mehr… (06.09.2011) Der Deutsche Anwaltverein lehnt die grundsätzliche Einführung von Rechtsbehelfsbelehrungen im Zivilprozess, wie sie der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess vorsieht, ab.
mehr… Meinungsverschiedenheiten auf der Baustelle außergerichtlich beilegen
(29.01.2010) "Die neue Streitlösungsordnung für das Bauwesen ermöglicht Bauvertragsparteien, die bei der Abwicklung einer Baumaßnahme auftretenden Meinungsverschiedenheiten in einem auf das jeweilige Problem zugeschnittenen Streitlösungsverfahren außergerichtlich beizulegen. Die deutsche Bauindustrie begrüßt diesen ganzheitlichen Ansatz." Mit diesen Worten kommentierte heute in Berlin der Vizepräsident Wirtschaft des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Prof. Thomas Bauer die von der Deutschen Gesellschaft für Baurecht (DGfB) und dem Deutschen Beton- und Bautechnik Verein (DBV) im Januar 2010 herausgegebene neue "Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)".
mehr… | 168 Normen gefunden |
§ 5Vereine und Stiftungen (Stand: 28.03.2020)
§ 34aBewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung (Stand: 30.05.2017)
§ 34aBewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung (Stand: 01.12.2016)
UKlaG (Unterlassungsklagengesetz)
§ 14Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung (Stand: 13.01.2018)
| 682 Leseranmerkungen gefunden |
|
|
Eine Berufung dürfte Aussicht auf Erfolg gehabt haben Leseranmerkung von Matthias Löhde zu
|
|
|
Koordination und Integration aller Fachplanungen = Grundleistung des Objekt Leseranmerkung von Friedhelm Doell zu
|
|
|
Ohne Symtomtheorie verbliebe nur ein vollständige (vor-)prozessuale Klärung Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
|
|
|
Inhalt zwischen HU- und NU-Vertrag i.d.R. nicht gleich Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
|
|
|
Waffengleichheit Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
|
|
|
Saldotheorie ist keine Erfindung des BGH Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
|
|
|
Jedenfalls: Aufrechnung möglich! Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
|
|
|
Streitwert = Kaufpreis Leseranmerkung von Michael Mayer zu
|
|
|
Kollege Weber hat Recht! (Stichwort: "effektiver Rechtsschutz") Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
|
|
|
Sachverständigenablehung: Koste es was es wolle... Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
|
| 5 Baulexikoneinträge gefunden |
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Bauprodukte| 3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
|
|
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit) |
|
|
C. Die Bedeutung der VOB/B im Bauvertrag |
|
|
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
|
|
F. Hemmung und Neubeginn der Verjährung |
|
|
§ 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen (Zahn) |
|
|
C. § 650p Abs. 1 |
|
|
V. Geschuldete Leistungen / Vertragspflichten |
|
|
1. Vertraglich vereinbarte Leistungen - Grundsätze zur Vertragsauslegung |
| 2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
|
|
Einleitung (Bolz/Rodemann) |
|
|
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz) |
|
|
I. Allgemeines |
|
|
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
|
|
B. § 13 Abs. 1 VOB/B - Mangel |
|
|
II. § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 VOB/B |
|
|
4. Art der Herstellung |
|
|
b) Anerkannte Regeln der Technik |
| 1 Abschnitt in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden |
|
|
§ 55 Leistungsbild Technische Ausrüstung (R. Roos) |
|
|
II. Leistungsbild Technische Ausrüstung |
|
|
3. § 55 Abs. 3 iVm Anlage 15 Nr. 15.1 - Grundleistungen und Besondere Leistungen |
|
|
c. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) |
|
|
aa. Grundleistungen der Leistungsphase 3 |
| 36 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
9. Die Parteifähigkeit von Vereinen ohne Rechtspersönlichkeit (ZPO § 50 Rn. 26-27)
4. Gründung und Liquidation (ZPO § 17 Rn. 5)
1. Juristische Personen des Privatrechts (ZPO § 17 Rn. 2)
2. Nicht rechtsfähige Personen- und Personenhandelsgesellschaften (ZPO § 17 Rn. 3)
a) Inländische juristische Personen und Personifikationen des Privatrechts
8. Politische Parteien und Verbände (ZPO § 50 Rn. 24-25)
a) Anwendungsbereich (ZPO § 1066 Rn. 7)
5. Vollstreckung in besondere Vermögensmassen ( Rn. 27-27a)
| 31 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
1. Handeln in Gewinnerzielungsabsicht (BGB § 565 Rn. 16-19)
I. Geschichte (BGB § 558e Rn. 1-3)
1. Vertragliche Regelung (BGB § 556 Rn. 689-692)
III. Geschäftsraummiete ( Rn. 18-19)
5. Träger der Mietdatenbank (BGB § 558e Rn. 26-31)
§ 4 Verpflichtung des Wärmeversorgungsunternehmens gegenüber seinen Kunden
D. Geschäftsräume (Abs. 2) (BGB § 580a Rn. 12-14)
2. Gebrauchsüberlassung (BGB § 543 Rn. 144-148)
10. Werbegemeinschaften (BGB § 535 Rn. 735-741)
| 26 Abschnitte im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden |
7. Selbständiges Beweisverfahren ( Rn. 32-35)
3. Ad-hoc- und institutionelle Verfahren ( Rn. 6-9)
9. Beispiele für vorformulierte Verfahrensordnungen ( Rn. 42-47)
Mustervereinbarung einer Adjudikation nach SL Bau ( Rn. 24-40)
II. Arbeitsgemeinschaftsvertrag (ARGE-Vertrag) ( Rn. 1-243)
| 38 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
Anhang ( Rn. 144-VOB/C DIN 18349 144)
Anhang ( Rn. 144-DIN 18349 DIN 18349 144)
4. Geltung der VOB/C als Vertragsbestandteil ( Rn. 34-35)
3.1 Allgemeines ( Rn. 37-VOB/C DIN 18324 44)
3.1 Allgemeines ( Rn. 37-DIN 18324 DIN 18324 44)
3.3 Schalung und Betonflächen ( Rn. 141-VOB/C DIN 18331 142)
3.3 Schalung und Betonflächen ( Rn. 141-DIN 18331 DIN 18331 142)
3.2 Herstellen des Betons ( Rn. 137-VOB/C DIN 18331 140)
3.2 Herstellen des Betons ( Rn. 137-DIN 18331 DIN 18331 140)
3 Ausführung ( Rn. 50-DIN 18307 DIN 18307 54)
| 9 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
| 5 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |





