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29 Beiträge gefunden
IBR 2024, 275 WU-Beton und Bauteiltrockung
IBR 2020, 569 Abdichtungsnormen auf dem Prüfstand, Beispiel Innenraumabdichtungen (Teil 1)
IBR 2020, 464 OLG Brandenburg - Keine Einigung über Abrechnung nach HOAI: Kein Vertrag zu Stande gekommen!
IBR 2020, 139 OLG Hamm - Wo kein Architekt arbeitet, darf auch nicht mit Architektur geworben werden!
IBR 2019, 500 BGH - Architekt muss Baukostenobergrenze einhalten!
IBR 2018, 82 KG - Kostenobergrenzen werden durch RBBau-Vertragsmuster wirksam vereinbart!
IBR 2017, 325 LG Berlin - Kostenobergrenzen in RBBau-Vertragsmustern unterfallen nicht der AGB-Kontrolle!
IBR 2016, 703 BGH - Ingenieurvertrag mit Objektbetreuung: Teilabnahme deutlich vereinbaren!
IBR 2013, 141 BGH - Erneuerung von Trainingsplatz: Bauwerksarbeiten, fünf Jahre Gewährleistung!
IBR 2012, 1419 OLG München - Arbeiten an Fußballplatz: 2 oder 5 Jahre Gewährleistung?
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2 Aufsätze gefunden
Abgrenzung der Ausführungsplanung nach HOAI zu den Werkstatt- und Montageplänen
(Heinz Simmendinger)
Dokument öffnen IBR 2012, 1015
Bauprodukte und technische Normen - Rechtliche Anforderungen und technische Regelungen
(Michael Winkelmüller)
Dokument öffnen IBR 2011, 1004

125 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 3174
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
(Bau-)Werk urheberrechtlich geschützt: Drohnenaufnahmen sind unzulässig!

BGH, Urteil vom 23.10.2024 - I ZR 67/23

Die in § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG geregelte Panoramafreiheit bezweckt die Freistellung der Nutzung von Werken, wenn und soweit sie Teil des von der Allgemeinheit wahrnehmbaren Straßen- oder Landschaftsbildes sind. Mit Hilfe einer Drohne angefertigte Luftaufnahmen unterfallen nicht der Panoramafreiheit.*)

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IBRRS 2023, 2806
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Luftbildaufnahme mittels Drohne ist nicht von Panoramafreiheit gedeckt!

OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2023 - 4 U 247/21

Die Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen urheberrechtlich geschützter Werke ist von der Schrankenregelung in § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG (Panoramafreiheit) nicht gedeckt.*)

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IBRRS 2024, 1757
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Subsidiaritätsklausel begründet kein Leistungsverweigerungsrecht!

OLG Köln, Urteil vom 15.12.2022 - 7 U 3/22

1. Mit der Darstellung der Mängelerscheinung (hier: Feuchtigkeit im Dachschichtenpaket) macht der Auftraggeber den Mangel selbst zum Gegenstand seines Vortrags. Eine Beschränkung auf die angegebenen Stellen oder die vom Auftraggeber bezeichneten oder vermuteten Ursachen ist mit der Bezeichnung einer Mängelerscheinung nicht verbunden. Die tatsächlichen Ursachen sind vielmehr vollständig erfasst.

2. Sämtliche Mängelbeseitigungsmaßnahmen, die zur Beseitigung dieses Mangelsymptoms erforderlich sind, werden von der Hemmung der Verjährung durch Einleitung des Rechtsstreits umfasst.

3. Eine sog. Subsidiaritätsklausel (hier: "Wird der Architekt wegen eines Schadens in Anspruch genommen, den auch ein Dritter zu vertreten hat, kann er vom Bauherrn verlangen, dass der Bauherr sich gemeinsam mit ihm außergerichtlich erst bei dem Dritten ernsthaft um die Durchsetzung seiner Mängelansprüche bemüht.") begründet kein Leistungsverweigerungsrecht, wenn Planungsfehler vorliegen.

4. Ein hinreichendes Bemühen im Sinne der Subsidiaritätsklausel ist anzunehmen, wenn der Auftraggeber den Dritten unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung auffordert und der Dritte eine Gewährleistungspflicht unmittelbar ablehnt.




IBRRS 2021, 0651
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Betriebsbeschreibung ist Beschaffenheitsvereinbarung!

OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2021 - 21 U 54/19

1. Wird in einer zum Bestandteil eines Architektenvertrags gemachten Betriebsbeschreibung des zu errichtenden Gebäudes angegeben, dass behindertengerechte, barrierefreie Wohnungen und Zugänge geboten werden sollen, ist das als Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich des Architektenwerks anzusehen. Deren konkreter Inhalt ist durch Auslegung gem. §§ 133, 157 BGB anhand gesetzlicher und technischer Normen zu ermitteln, die sich zu Anforderungen an Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit von Wohngebäuden verhalten.*)

2. Wird diese vereinbarte Beschaffenheit des Bauwerks durch die Planung und Bauüberwachung nicht gewährleistet, liegt ein Mangel des Architektenwerks vor, aufgrund dessen dem Auftraggeber gegen den Architekten gem. § 280 Abs. 1, § 634 Nr. 4 BGB ein auf Vorfinanzierung der Mängelbeseitigungskosten gerichteter Schadensersatzanspruch zusteht (vgl. BGH, IBR 2018, 197).*)

3. War der haftende Architekt mit Planungsleistungen erst ab der Leistungsphase 5 beauftragt, weil zuvor durch einen anderen Architekten die Genehmigungsplanung und Teile der Ausführungsplanung erstellt worden waren, die grundsätzlich übernommen und integriert werden sollten, muss sich der Auftraggeber gem. § 254 Abs. 1, § 278 BGB ein Mitverschulden wegen Fehlern der seinerseits gestellten Planung anrechnen lassen (vgl. BGH, IBR 2016, 527). Soweit eine rechtzeitige Korrektur von in der übernommenen Planung enthaltenen Fehlern schon bei der ursprünglichen Bauausführung zu erhöhten Baukosten geführt hätte, sind außerdem diese Mehrkosten als Sowieso-Kosten anspruchsmindernd zu berücksichtigen.*)

4. Der gegen den Architekten gerichtete Schadensersatzanspruch umfasst nicht Regiekosten, mit denen die Kosten von Planung und Überwachung der Mängelbeseitigung abgedeckt werden sollen, wenn dessen Auftrag die Leistungsphase 9 umfasst und die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung gem. § 280 Abs. 1, § 281 BGB nicht vorliegen, weil der Architekt eine erforderliche Umplanung grundsätzlich als Nacherfüllung gem. § 635 Abs. 1 BGB sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung als Grundleistung der Leistungsphase 9 schuldet.*)




IBRRS 2021, 1943
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Planungsmangel (noch) nicht im Bauwerk verkörpert: Architekt darf nachbessern!

OLG Hamm, Beschluss vom 22.09.2020 - 21 U 92/19

1. Die Beurteilung, wie die Architektenleistung zu vergüten ist, wenn Teilleistungen nicht oder nicht vollständig erbracht sind, bestimmt sich nicht nach der HOAI, sondern nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts, wobei der Honoraranspruch ganz oder teilweise nur dann entfällt, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts erfüllt ist, die den Verlust oder die Minderung oder Honorarforderung als Rechtsfolge vorsieht.

2. Besteht ein auf die Erstattung von Mehrkosten gerichteter Gewährleistungsanspruch, um den Auftraggeber wirtschaftlich in die Lage zu versetzen, in der er sich infolge ordnungsgemäßer Erfüllung befunden hätte, ist gleichzeitig auch das volle Honorar für die vollständige und mangelfreie Architektenleistung geschuldet.

3. Wegen Mängeln seiner Planungs- oder Überwachungsleistungen, die sich bereits im Bauwerk realisiert haben, schuldet der Architekt Schadensersatz neben der Leistung und hat im Grundsatz kein Mängelbeseitigungsrecht.

4. Macht der Auftraggeber geltend, wegen der Mängel der Planung bezüglich der Grundleitung habe eine geänderte Planung erstellt werden müssen, die Kosten verursacht habe, geht es nicht um die Beseitigung vermeintlicher Mängel am Bauwerk, sondern an der dem Architekten in Auftrag gegebenen Planung.

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IBRRS 2020, 0473
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Bauhandwerkersicherungshypothek ohne Wertsteigerung!

OLG Celle, Urteil vom 06.02.2020 - 14 U 160/19

1. Zur Verkörperung der planerischen Leistungen des Architekten in einem Bauwerk ist es erforderlich, dass mit der Bauausführung (Errichtung des Bauwerks) begonnen wurde.*)

2. Notwendige Vorbereitungshandlungen für die geplante Bebauung stellen keine Bauausführungen dar.*)

3. Zu Vorbereitungshandlungen gehört auch die Eintragung von Baulasten, um die Erschließung des Grundstücks öffentlich-rechtlich zu sichern, um eine Baugenehmigung beantragen zu können.*)

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IBRRS 2020, 1884
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Einigung über Abrechnung nach HOAI: Kein Vertrag zu Stande gekommen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2020 - 4 U 74/19

1. Überweist der Auftraggeber einen Betrag von 25.000 Euro für Umplanungsleistungen mit der Auflage, diese nach HOAI abzurechnen, kommt kein (Planungs-)Vertrag zu Stande, wenn sich der Geldempfänger mit einer derartigen Abrechnung nicht einverstanden erklärt.

2. Der Anspruch auf Rückerstattung einer ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlung richten sich nach Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) und verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 Abs. 1).

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IBRRS 2019, 2395
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kostenobergrenzen werden durch RBBau-Vertragsmuster wirksam vereinbart!

BGH, Urteil vom 11.07.2019 - VII ZR 266/17

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Art, Umfang und Güte der vertraglichen Hauptleistung und der hierfür zu zahlenden Vergütung unmittelbar bestimmen (Leistungsbeschreibungen und Preisvereinbarungen), sind von der Inhaltskontrolle ausgenommen. Die Freistellung von der Inhaltskontrolle gilt jedoch nur für Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistungspflichten, d.h. den Bereich von Regelungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann.*)

2. Zu den Leistungsbestimmungen, von denen die Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit der Leistungspflichten des Architekten abhängig ist und die damit den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistungspflichten bilden, gehören sämtliche Vereinbarungen der Vertragsparteien zur Beschaffenheit der von dem Architekten zu erreichenden Planungs- und Überwachungsziele.*)

3. Zur Frage, ob die in Vertragsmustern des Bundes für Verträge mit Architekten vorgesehenen Regelungen "Die Baukosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von ... Euro brutto/Euro netto nicht überschreiten. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1: 2008-12, soweit diese Kostengruppen in der ES-Bau/KVM-Bau/HU-Bau/AA-Bau erfasst sind." als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu qualifizieren sind.*)

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IBRRS 2019, 4072
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verwendung des Wortes "Architektur" in einem Internetauftritt

LG Arnsberg, Urteil vom 31.01.2019 - 8 O 95/18

(kein amtlicher Leitsatz)

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IBRRS 2017, 3930
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kostenobergrenzen werden durch RBBau-Vertragsmuster wirksam vereinbart!

KG, Urteil vom 07.11.2017 - 7 U 180/16

Die Klauseln über die Einhaltung vereinbarter Kostenobergrenzen in den Vertragsmustern der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) sind keine kontrollfähigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern dem kontrollfreien Bereich der Leistungsbeschreibung zuzuordnen. Sie sind auch nicht intransparent.

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69 Nachrichten gefunden
Zukunftsfähige Sanierung von Baudenkmälern
(07.02.2025) Baudenkmale und denkmalwerte Gebäude sind lebendige Zeugnisse unserer Geschichte und Kultur. Ihre Erhaltung ist ein zentraler Bestandteil des kulturellen Erbes, doch bei der Pflege und Nutzung historischer Gebäude kommen zahlreiche Herausforderungen auf Planer und Bauherren zu.
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Berechnung der Jahresarbeitszahl von Wärmepumpenanlagen
(09.01.2025) Abluft-Wärmepumpen sind eine energieeffiziente Lösung, die vor allem im Neubau und bei Sanierungen aufgrund strengerer gesetzlicher Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden immer gefragter werden. Die Richtlinie VDI 4650 Blatt 3 bietet erstmals ein normatives Berechnungsverfahren zur Bestimmung der Jahresarbeitszahlen (JAZ) von Abluft-Wärmepumpen, die in der Heizungs- und Lüftungstechnik zunehmend an Bedeutung gewinnen.
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Trinkwasserinstallation in Gebäuden: Verbändekooperation informiert über gesetzliche Vorgaben
(02.08.2024) Die Verbände Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), figawa e.V. (figawa), Deutscher Verband für Facility Management e.V. (gefma) und Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) informieren erstmals gemeinsam über gesetzliche Vorgaben und technische Grundanforderungen, die bei der Trinkwasserinstallation in Gebäuden einzuhalten sind. Informationen und Empfehlungen für die Trinkwasserinstallation ergänzen die Auskunft.
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Experten fordern Ergänzungen beim Wärmeplanungsgesetz
(17.10.2023) Eine enge Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), mehr finanzielle Mittel und weniger Bürokratie werden für die kommunale Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) angemahnt. Die meisten der insgesamt elf Sachverständigen, die am Montagnachmittag an einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen teilnahmen, forderten eine Reihe von Ergänzungen zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz (20/8654). So sollten etwa die Fristen zur Erstellung der Wärmepläne jeweils bis zum Jahresende 2026 beziehungsweise 2028 verlängert werden. Mit dem WPG dürfe kein "Bürokratiemonster" geschaffen werden, das alle Gebäude mitsamt Heiztechnik und Verbräuchen in einem einzigen Bestandskataster erfasse. Der Fokus auf Wasserstoff wurde kritisch gesehen. Darüber hinaus gab es auch Forderungen, die mehr Tempo bei der Umsetzung des WPG anmahnten.
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Richtlinie VDI/BTGA 6044 ersetzt BTGA-Regel 3.003
(12.06.2023) Die neue Richtlinie VDI/BTGA 6044 "Vermeidung von Schäden in Kaltwasser- und Kühlkreisläufen" wurde im April 2023 veröffentlicht. Sie basiert auf der BTGA-Regel 3.003 "Wassergeführte Kalt- bzw. Kühlwasserkreisläufe - zuverlässiger Betrieb unter wassertechnischen Aspekten" und ist ein gemeinsames Projekt des VDI - Verein Deutscher Ingenieure e.V. und des BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. ...
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Vorsicht Kampfmittel! - Bauen ohne Bombengefahr
Merkblatt "KAMPFMITTELFREI BAUEN" in überarbeiteter Auflage erschienen

(20.03.2023) Auch Jahrzehnte nach dem Ende des zweiten Weltkrieges werden fast täglich bei Bauarbeiten Bomben verschiedener Art und Größe gefunden. Nach belastbaren Schätzungen liegen aktuell noch rund 100.000 Tonnen Blindgänger im Boden. "Die Problematik wird uns deshalb leider noch viele Jahre begleiten. Vor diesem Hintergrund haben die Sicherheit der Beschäftigten am Bau und die Sicherheit im gesamten Baubereich höchste Priorität.", betont Tim-Oliver Müller Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.
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Sofortprogramm Gebäudesektor muss nachgebessert werden
(15.07.2022) "Mit dem gestern vorgestellten Papier verfehlt die Politik bei Weitem ihr Ziel, den Klimaschutz beim Wohnen wirksam voranzutreiben. Es steht zudem im Widerspruch zu einem technologieoffenen und damit kosteneffizienten Lösungsansatz, der für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors jedoch unerlässlich ist. Die Annahme, dass reine Gasheizungen nicht mehr einbaubar seien, weil sie die für neue Heizungen ab 2024 vorgeschriebene 65-Prozent-Erneuerbare-Regelung nicht erfüllen könnten, ist schlichtweg falsch. Gasheizungen erfüllen diese Vorgabe, wenn sie entweder mit Biomethan bzw. zukünftig klimaneutralem Wasserstoff oder in Kombination mit weiteren Technologien wie zum Beispiel Solarthermie betrieben werden. Leider findet sich in dem Papier keine einzige Maßnahme zur verstärkten Nutzung klimaneutraler Gase wie dem Hochlauf von Biomethan, obgleich der beschleunigte Hochlauf in der Koalitionsvereinbarung vom 24. März beschlossen wurde. Damit bleibt eine wesentliche Option zur Erfüllung der Klimavorschriften im Gebäudesektor und der angestrebten Unabhängigkeit von russischem Erdgas leider ungenutzt.
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Fachkräftemangel bedroht Energiewende
(01.06.2022) Während im letzten Quartal 2021 insgesamt 140.000 offene Stellen nicht besetzt werden konnten, verschärft sich die Lage auf dem auf Ingenieur*innen Arbeitsmarkt im ersten Quartal 2022 dramatisch. In den Ingenieur- und Informatikerberufen konnten 151.300 offene Stellen nicht besetzt werden. Der zuletzt ermittelte Rekordwert an offenen Stellen wird laut aktuellem VDI-/IW-Ingenieurmonitor erneut deutlich überschritten. ...
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Zahlreiche Klauseln nach neuem Bauvertragsrecht unwirksam
(05.11.2020) Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 28.10.2020 18 Klauseln eines vorformulierten Bauvertrages für unwirksam erklärt. Das Gericht hat die Revision zugelassen, da es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle von Bauklauseln nach dem seit dem 01.01.2018 geltenden neuen Bauvertragsrechts gebe.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2021, 19 Dokument öffnen IBR 2021, 76 Dokument öffnen IBR 2021, 21 Dokument öffnen IBR 2021, 20 Dokument öffnen IBR 2021, 75 Dokument öffnen OLG Frankfurt, 28.10.2020 - 29 U 146/19

VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.: Wirtschaftlichkeit von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen in Wohngebäuden
(27.09.2019) Die neue Richtlinie VDI 4655 Blatt 1 bietet ein Instrumentarium für die Auslegung und Wirtschaftlichkeitsberechnung von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen in Wohngebäuden wie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wärmepumpen, Fotovoltaikanlagen oder Solarthermie. Dazu lassen sich mit der Richtlinie u.a. Prüfbedingungen für die Ermittlung des Nutzungsgrads, Auslegungskriterien und Verfahren zum Testen ableiten. Ebenso kann sie für Simulationen und Auslegungsberechnungen, beispielsweise für Wärme- und Stromspeicher, herangezogen werden. Betriebszeiten und Betriebszyklen lassen sich zur Bestimmung von Lebensdauer und Wartungsintervallen nutzen.
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19 Materialien gefunden

Gesetzentwürfe

Änderung BNatSchG
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (in den Bundesrat eingebracht durch die Länder Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt)
(vom 04.02.2003)
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Schreiben staatlicher Organe und Behörden

Einführungserlass VOB, VOF und VOL
Einführungserlass zur Dritten Änderungsverordnung der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF)
(vom 30.10.2006)
Dokument öffnen Text
Einführungserlass Präqualifikation
Einführungserlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzgl. der Eignungsnachweise durch Präqualifikationen
(vom 16.01.2006)
Dokument öffnen Text

Gutachten/Empfehlungen

Gutachten VOB/B
Gutachten des Verbraucherzentrale Bundesverbandes über die Richtlinie 93/13/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und ihre Bedeutung für die VOB Teil B [Zusammenfassung]
(vom 01.04.2004)
Dokument öffnen Text

Merkblätter/Broschüren

Ratgeber Altbauerneuerung - Verbraucherinformation des BSB e.V.
Ratgeber Altbauerneuerung - Instandhalten und Modernisieren; Verbraucherinformation des BSB e.V.
(vom 20.12.2005)
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Sonstige

Vertragsbedingungen im Deutschen Spezialtiefbau
Einheitliche Angebots- und Vertragsbedingungen im Deutschen Spezialtiefbau vom Verein zur Förderung fairer Bedingungen am Bau e.V.
(vom 02.09.2010)
Dokument öffnen Text
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2 Interviews gefunden
IBR 2005, 653: Deutscher Baugerichtstag will Einfluss nehmen auf die Gesetzgebung
(Interview mit dem Vorsitzenden des Deutschen Baugerichtstages e.V., Herrn Prof. Dr. Rolf Kniffka, Richter am Bundesgerichtshof)Zur Fortentwicklung und Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Bauen haben sich Fachleute zum Deutschen Baugerichtstag e.V. zusammengeschlossen. Zu Hintergründen und Zielen des 2006 erstmals stattfindenden Kongresses äußert sich im Folgenden einer der Mitinitiatoren.
Dokument öffnen Volltext
IBR 2002, 342: Die VOB 2002 ist da!
(Interview mit Herrn Ministerialrat Dr. Rüdiger Kratzenberg)Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) hat auf seiner Sitzung vom 02.05.2002 Änderungen der VOB/B beschlossen, die Herr Dr. Kratzenberg, Ministerialrat im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, in dem folgenden Gespräch vorstellt.
Dokument öffnen Volltext

168 Normen gefunden

COVMG

Dokument öffnen  § 5
Vereine, Parteien und Stiftungen*) (Stand: 28.02.2021)
Ältere Fassungen
Dokument öffnen  § 5
Vereine, Parteien und Stiftungen*) (Stand: 06.11.2020)
Dokument öffnen  § 5
Vereine und Stiftungen (Stand: 28.03.2020)


EStG (Einkommenssteuergesetz)

Dokument öffnen  § 34g
(Stand: 29.07.2017)


GewO (Gewerbeordnung)

Dokument öffnen  § 34a
Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung (Stand: 01.01.2019)
Ältere Fassungen
Dokument öffnen  § 34a
Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung (Stand: 29.07.2017)
Dokument öffnen  § 34a
Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung (Stand: 30.05.2017)
Dokument öffnen  § 34a
Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung (Stand: 01.12.2016)


HGB (Handelsgesetzbuch)

Dokument öffnen  § 340k
(Stand: 17.06.2016)


UKlaG (Unterlassungsklagengesetz)

Dokument öffnen  § 14
Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung (Stand: 13.01.2018)
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682 Leseranmerkungen gefunden
Überprüfungspflicht
Stellungnahme des Autors (Walter Klein) zu
 R 
Bauüberwacher muss Ausführungspläne prüfen!
(Walter Klein)
Dokument öffnen IBR 2026, 81
GU-Zuschlag ist anrechenbar!
Leseranmerkung von Kristina Eistert zu
 R 
GU-Zuschlag ist nicht anrechenbar!
(Thomas Ryll)
Dokument öffnen IBR 2026, 76
Leseranmerkung Althoff
Leseranmerkung von Thomas Ryll zu
 R 
Zusatzhonorar für Bauzeitverlängerung!
(Thomas Ryll)
Dokument öffnen IBR 2025, 596
Keine bauablaufbezogene Darstellung zur Begründung eines Honoraranspruchs!
Leseranmerkung von Dr. Richard Althoff zu
 R 
Zusatzhonorar für Bauzeitverlängerung!
(Thomas Ryll)
Dokument öffnen IBR 2025, 596
a.a.R.d.T. und Versicherungsschutz
Leseranmerkung von Dr. Walter Klein zu
 R 
Abweichung von anerkannten Regeln der Technik: Wann haftet der Architekt (ausnahmsweise) nicht?
(Walter Klein)
Dokument öffnen IBR 2025, 188
Re: Zwischenfrage
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Abweichung von anerkannten Regeln der Technik: Wann haftet der Architekt (ausnahmsweise) nicht?
(Walter Klein)
Dokument öffnen IBR 2025, 188
Gibt es wirklich eine vertragliche Pflicht, nach der aRdT zu planen?
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Abweichung von anerkannten Regeln der Technik: Wann haftet der Architekt (ausnahmsweise) nicht?
(Walter Klein)
Dokument öffnen IBR 2025, 188
@ Heiko Fuchs: Der Prozess hätte anders ausgehen können (müssen?)...
Leseranmerkung von Mathias Preussner zu
 R 
Höhere Kosten ≠ mehr Honorar!
(Mathias Preussner)
Dokument öffnen IBR 2025, 128
Gar keine Anpassung der Pauschale?
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Höhere Kosten ≠ mehr Honorar!
(Mathias Preussner)
Dokument öffnen IBR 2025, 128
Schadensersatz ohne Verschulden?
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Verzögerte Baufertigstellung = Mangel des Architektenwerks?
(Marvin Schippers)
Dokument öffnen IBR 2025, 131
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5 Baulexikoneinträge gefunden

Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag

Bauprodukte
VDI

Lexikon der Bauwerksabdichtung und Kellersanierung

Dokument öffnen Allgemein anerkannte Regeln der (Bau)Technik

3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit)
C. Die Bedeutung der VOB/B im Bauvertrag

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
F. Hemmung und Neubeginn der Verjährung

§ 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen (Zahn)
C. § 650p Abs. 1
V. Geschuldete Leistungen / Vertragspflichten
1. Vertraglich vereinbarte Leistungen - Grundsätze zur Vertragsauslegung

2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz)
I. Allgemeines

§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. § 13 Abs. 1 VOB/B - Mangel
II. § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 VOB/B
4. Art der Herstellung
b) Anerkannte Regeln der Technik

1 Abschnitt in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden
§ 55 Leistungsbild Technische Ausrüstung (R. Roos)
II. Leistungsbild Technische Ausrüstung
3. § 55 Abs. 3 iVm Anlage 15 Nr. 15.1 - Grundleistungen und Besondere Leistungen
c. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
aa. Grundleistungen der Leistungsphase 3







1 Abschnitt im "Cramer/Kandel/Preussner, Beck'scher Online-Kommentar VOB/B" gefunden

B. Gesetzlicher Vertreter (VOB/B § 10 Abs. 1 Rn. 4)






6 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Anerkannte Regeln der Technik ( Rn. 55-63)

C. Allgemeine Geschäftsbedingungen im Bauvertrag ( Rn. 275-286)




6 Abschnitte im "Korbion/Mantscheff/Vygen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" gefunden

j) Freiwillige Listenführung ( Rn. 73-76)

aa) Der Sachmangel ( Rn. 789-794)



1 Abschnitt im "AGB-Klauseln in Bauverträgen, AGB-Klauseln in Bauverträgen" gefunden

I. Privilegierung nur im Unternehmensverkehr ( Rn. 2-7)