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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: verbau

358 Treffer für den Bereich Recht am Bau | Bauvertrag.

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36 Beiträge gefunden
IBR 2013, 201 LG Karlsruhe - VOB/B § 2 Abs. 3 Nr. 3: Umlagenanteile aus Nachträgen sind kein "anderweitiger Ausgleich"!
IBR 2012, 499 OLG Dresden/BGH - LV-Position unklar: Auftragnehmer muss zur Kalkulation die Pläne heranziehen!
IBR 2011, 1370 OLG Dresden - Berliner Verbau nicht rückgebaut: Auftragnehmer haftet für Gehwegabsenkung!
IBR 2011, 688 OLG Frankfurt - Unberechtigte Mängelrüge ist keine Anordnung einer zusätzlichen Leistung!
IBR 2011, 320 OLG München - VOB-Tiefbauvertrag: Muss Auftragnehmer mit querenden Sparten rechnen?
IBR 2011, 273 OLG Brandenburg - Veräußerung von Eigentumsvorbehalts-Baustoffen trotz Abtretungsbeschränkung im ARGE-Vertrag: Ersatzaussonderungsrecht!
IBR 2009, 1142 OLG Düsseldorf/BGH - Überschreitung von Zwischenfristen für den Beginn mit Leistungsteilen: Kündigung des ganzen Werkvertrags wirksam?
IBR 2009, 400 OLG Braunschweig - Wie haften Sonderfachmann und Unternehmer für Tauwasserbildung am Glasdach?
IBR 2009, 271 OLG Hamm - Risse im Nachbarhaus: Bauherr haftet für Auswahlverschulden!
IBR 2008, 492 Vertragsrechtliche Folgen der Mischkalkulation bei Minderung und Minderkostenberechnung?
IBR 2007, 13 OLG München/BGH - Spundwand und Standsicherheitsnachweis gehören zusammen!
IBR 2005, 70 OLG Koblenz/BGH - Abrechnung von Verbauleistungen
IBR 2002, 347 OLG Köln/BGH - Ausführungsempfehlung in der Leistungsbeschreibung vertrauenswürdig?
IBR 2001, 532 OLG Nürnberg - Auf welcher Vergleichsgrundlage sind Sowieso-Kosten zu ermitteln?
IBR 2001, 350 OLG Köln/BGH - Wie verbindlich sind Empfehlungen in der Leistungsbeschreibung bzw. in einem Bodengutachten?
IBR 2001, 312 BGH - Wann haftet ein Bauherr für Vertiefungsschäden ?
IBR 2000, 419 OLG Frankfurt - Spekulationspreise: wirksam vereinbart? Wann liegt Überzahlung vor?
IBR 2000, 312 VOB-Stelle Sachsen-Anhalt - Vergütungsanspruch für zusätzliche Verbaumaßnahmen aus Ausführungsplänen?
IBR 2000, 262 VOB-Stelle Sachsen-Anhalt - Bauschutt im Baugrund: Vergütung von Mehrkosten?
IBR 2000, 255 VK Südbayern - Unvollständige Nachunternehmer-Erklärung und fehlende Preisaufschlüsselung - darf der AG das Angebot ausschließen?
IBR 1998, 185 VÜA Nordrhein-Westfalen - Wie klar müssen technische Alternativen sein?
IBR 1996, 321 OLG Düsseldorf - Umfang der Spartensicherung durch den Unternehmer
IBR 1995, 431 LG Hamburg - Mengennachweis bei Herstellung eines Garagenbelages durch Wiegeschein?
IBR 1995, 424 OLG Düsseldorf - "Berliner Verbau" - kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch?
IBR 1994, 322 OLG Frankfurt - Erkundigungspflicht bei Erdleitungen!
IBR 1992, 270 OLG Düsseldorf - Abrechnungsregeln nach DIN 18300 und unzureichende Abböschung
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2 Aufsätze gefunden
Leistungsänderungen auf Wunsch der Bauunternehmer
(Roland Seufert)
Dokument öffnen IBR 2010, 1233
Unnötige Zulagepositionen in Leistungsverzeichnissen
(Roland Seufert)
Dokument öffnen IBR 2010, 1232

108 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 3366; VPRRS 2023, 0253
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss Kampfmittelfreiheit klären!

OLG Köln, Urteil vom 25.10.2023 - 16 U 130/22

1. Zu den Anforderungen an eine durch den Auftraggeber erklärte Kündigung aus wichtigem Grund, wenn der mit der Gestaltung von Außenanlagen beauftragte Auftragnehmer unter Berufung auf eine ungeklärte Kampfmittelfreiheit der Baustelle die Ausführung der Arbeiten verweigert.*)

2. Für den (hier: öffentlichen) Auftraggeber bestehen hohe Anforderungen hinsichtlich der Durchführung von Erkundigungsmaßnahmen, wenn sich beim Baugrund Anhaltspunkte für eine Kampfmittelbelastung ergeben. Verdachtsflächen sind auf Kampfmittelbelastung zu untersuchen, zu bewerten und gegebenenfalls zu räumen. Auf entsprechende Maßnahmen kann verzichtet werden, wenn in dem betroffenen Bereich der Luftkrieg stattgefunden hat und die geschuldeten Arbeiten in einem Bereich bis 0,8 m unterhalb der Geländeoberkante 1945 oder in nach dem Krieg erfolgten Aufschüttungen stattfinden und erschütterungsarm durchgeführt werden sollen.*)

3. Der Auftraggeber, der das Vergaberecht zu beachten hat, muss schon bei der Ausschreibung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 6 VOB/A 2019 die wesentlichen Bodenverhältnisse beschreiben. Aus § 8a Abs. 3 Satz 1 VOB/A 2019, ATV DIN 18299 Abschnitt 0.1.17 folgt, dass die Leistungsbeschreibung grundsätzlich eine Bestätigung enthalten muss, aus der sich ergibt, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundigungs- und Räumungspflichten erfüllt wurden. Das Fehlen dieser Bestätigung berechtigt den Auftragnehmer nicht schlechthin zur Leistungsverweigerung, soweit die Kampfmittelfreiheit durch andere Umstände hinreichend nachgewiesen wird.*)

4. In Nordrhein-Westfalen steht der zuständigen Ordnungsbehörde die maßgebliche Entscheidungskompetenz zu, ob und welche Untersuchungsmaßnahmen im Einzelfall erfolgen.*)

5. Wenn ein Auftraggeber seiner Pflicht zur Klärung der Kampfmittelfreiheit des Baugeländes nahezu vollständig nachgekommen ist (hier: mindestens 85 % des zu bearbeitenden Bereichs), verletzt der Auftragnehmer seine bauvertragliche Kooperationspflicht, wenn er seine Leistung vollständig verweigert, obwohl ihm Arbeiten in wesentlichen Teilbereichen gefahrlos möglich wären.*)




IBRRS 2023, 2031
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erdarbeiten ohne Auftrag erbracht: Der Bauherr, nicht der GU muss zahlen!

LG Ravensburg, Urteil vom 24.05.2023 - 5 O 296/22

1. Zum Dreipersonenverhältnis zwischen Bauherrn, Generalunternehmer und Unternehmer.*)

2. Schließt der Unternehmer weder mit dem Generalunternehmer noch mit dem Bauherrn einen Werkvertrag (hier: über den Aushub und Abtransport von Erde), kann er vom Bauherrn dafür nach §§ 677, 683 Satz 1, § 670 BGB eine Vergütung verlangen.*)

3. Der Unternehmer, der mit dem Generalunternehmer nicht in vertraglicher Verbindung steht, von diesem nicht zur Erfüllung eigener Verbindlichkeiten herangezogen wird und diesem keine Leistungen erbringen will, erbringt ein Geschäft für den Bauherrn und ist nicht nur Geschäftsführungsgehilfe des Generalunternehmers.*)

4. Für die pflichtwidrige Ausführung der Geschäftsführung durch den Geschäftsführer als Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch aus §§ 677, 280 BGB ist der Geschäftsherr darlegungs- und beweispflichtig.*)

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IBRRS 2023, 2116
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Wofür darf Baugeld verwendet werden?

LG Köln, Urteil vom 22.05.2023 - 17 O 99/21

1. Baugeld ist zur Befriedigung solcher Personen zu verwenden, die an der Herstellung oder dem Umbau des Baus aufgrund eines Werk-, Dienst- oder Kaufvertrags beteiligt sind. Ist der Empfänger des Baugelds selbst an der Herstellung oder dem Umbau beteiligt, darf er das Baugeld in Höhe des angemessenen Werts der von ihm erbrachten Leistungen für sich behalten.

2. Baugeld darf nicht für andere Bauvorhaben oder noch nicht erbrachte Leistungen anderer Handwerker oder nicht fälliger Leistungen verwendet werden. Auch für die aus dem Grundstückserwerb entstehenden Kosten, für Steuern, Maklerprovisionen und Notargebühren, allgemeine Kosten, Gehälter oder Bürokosten darf Baugeld nicht verwendet werden.

3. Sofern sich Arbeiten auf Außenanlagen oder Freianlagen beziehen, betrifft dies nicht die Herstellung oder den Umbau eines Baus, so dass auch hierfür Baugeld nicht verwendet werden darf.

4. Vom Baugeld beglichen werden dürfen Aufwendungen für die Planung, Werkplanung und Bauleitung, da sie der Herstellung des Baus oder Umbaus dienen. Hinsichtlich der Aufwendungen für Verkaufsprovisionen sowie der Kosten für Vertrieb und Werbung besteht ein solches Recht hingegen nicht.

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IBRRS 2024, 1639
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Kündigung begründet (noch) kein Abrechnungsverhältnis!

OLG München, Beschluss vom 22.05.2023 - 28 U 6295/22 Bau

1. Bei einem Vertrag über einen Spundwandverbau, der das Setzen, Bereitstellen und Ziehen der Spundwand beinhaltet, handelt es sich um einen typengemischten Vertrag, dessen Schwerpunkt auf dem Werkvertragsrecht liegt.

2. Für die Fälligkeit des Werklohns ist neben dem Vorliegen einer prüffähigen Schlussrechnung erforderlich, dass der Auftraggeber das Werk abgenommen hat oder die Abnahme entbehrlich ist. Das gilt sowohl für den VOB- als auch BGB-Bauvertrag.

3. Weder eine Kündigung noch die Erklärung einer Minderung "auf null" bei vollständiger Wertlosigkeit des Werks führen per se zur Umwandlung in ein Abrechnungsverhältnis, das eine Abnahme entbehrlich machen würde.

4. Eine Abnahme ist nicht wegen unberechtigter endgültiger Abnahmeverweigerung entbehrlich, wenn sie bei Vorliegen wesentlicher Mängel verweigert werden kann.

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IBRRS 2023, 0911; IMRRS 2023, 0412
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Bauunternehmer beschädigt Wurzeln: Bauherr haftet dem Nachbarn!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2023 - 12 U 92/22

1. Der Bauherr als Auftraggeber kann seine Verkehrssicherungspflicht auf als zuverlässig geltende, sachkundige Architekten oder Bauunternehmer übertragen; ihm verbleiben dann Koordinierungs-, Anweisungs- und Überwachungspflichten. Insbesondere muss er einschreiten, wenn ihm Versäumnisse auffallen.

2. Für eine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht bedarf es einer klaren Absprache. Der Übertragende muss sich vergewissern, dass der Übernehmende bereit und in der Lage ist, die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. Eine Information über den Inhalt der Baugenehmigung enthält weder den Antrag noch die Aufforderung, die darin enthaltenen Schutzmaßnahmen umzusetzen.

3. Unmittelbar selbst verkehrssicherungspflichtig bleibt die mit der örtlichen Bauaufsicht, Bauleitung oder Bauüberwachung befasste Person dann, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Unternehmer in dieser Hinsicht nicht genügend sachkundig oder zuverlässig ist, wenn er Gefahrenquellen erkannt hat oder wenn er diese bei gewissenhafter Beobachtung der ihm obliegenden Sorgfalt hätte erkennen können. Er ist dann verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer zu verhindern.

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IBRRS 2024, 1638
BauvertragBauvertrag
Kündigung begründet (noch) kein Abrechnungsverhältnis!

OLG München, Beschluss vom 17.01.2023 - 28 U 6295/22 Bau

1. Bei einem Vertrag über einen Spundwandverbau, der das Setzen, Bereitstellen und Ziehen der Spundwand beinhaltet, handelt es sich um einen typengemischten Vertrag, dessen Schwerpunkt auf dem Werkvertragsrecht liegt.

2. Für die Fälligkeit des Werklohns ist neben dem Vorliegen einer prüffähigen Schlussrechnung erforderlich, dass der Auftraggeber das Werk abgenommen hat oder die Abnahme entbehrlich ist. Das gilt sowohl für den VOB- als auch BGB-Bauvertrag.

3. Weder eine Kündigung noch die Erklärung einer Minderung "auf null" bei vollständiger Wertlosigkeit des Werks führen per se zur Umwandlung in ein Abrechnungsverhältnis, das eine Abnahme entbehrlich machen würde.

4. Eine Abnahme ist nicht wegen unberechtigter endgültiger Abnahmeverweigerung entbehrlich, wenn sie bei Vorliegen wesentlicher Mängel verweigert werden kann.

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IBRRS 2022, 2879
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Entweder - Oder!

LG Dortmund, Urteil vom 09.08.2022 - 5 O 263/17

1. Es kann offenbleiben, ob der Grundsatz, dass für die Bemessung des neuen Einheitspreises bei Mehrmengen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B) die tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge maßgeblich sind (BGH, IBR 2019, 536), auch bei der Ermittlung des neuen Einheitspreises von geänderten Leistungen gem. § 2 Abs. 5 VOB/B Anwendung findet.

2. Eine Klage auf Mehrvergütung wegen einer geänderten Leistung ist unbegründet, wenn der Auftragnehmer seine Nachtragsforderung weder im Sinne der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung noch auf Basis der tatsächlich erforderlichen Kosten mit einem angemessenen Zuschlag berechnet und dargelegt hat.

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IBRRS 2023, 0971
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Schadensersatz aus BauFordSiG umfasst auch Prozess- und Vollstreckungskosten!

LG Köln, Urteil vom 04.02.2022 - 37 O 204/15

Der Schadensersatzanspruch des Bauunternehmers nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 1, 2 BauFordSiG umfasst auch die Kosten eines Klageverfahrens auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung sowie die Kosten der Zwangsvollstreckung aus einem Titel auf Stellung einer solchen Sicherung.

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IBRRS 2022, 0434
Mit Beitrag
VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
Aushub der Baugrube für privaten Bauherrn ist Verbraucherbauvertrag!

LG München I, Urteil vom 28.10.2021 - 5 O 2441/21

1. Ein Verbraucherbauvertrag ist auch dann anzunehmen, wenn der Verbraucher das Bauvorhaben in mehrere Bauverträge aufspaltet, die er mit mehreren Unternehmern isoliert abschließt.

2. Auch bei einer Einzelvergabe kann nach Fertigstellung des Bauwerks eine wesentliche Umgestaltung des Grundstücks vorliegen.

3. Der Aushub der Baugrube ist die Grundlage für die Neuerrichtung eines Gebäudes, so dass - auch wenn die Höhe des Werkslohn im Verhältnis zu den Gesamtkosten eher gering ist - grundsätzlich von einer Erheblichkeit ausgegangen werden kann.

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IBRRS 2022, 1624
WerkvertragWerkvertrag
NZB

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.09.2021 - 5 U 36/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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1 Nachricht gefunden
Stuttgart 21: Trotz geplanter Erhöhung der Grundwasserförderung darf weitergebaut werden
Eilantrag des BUND abgelehnt

(02.08.2011) Der VGH Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht dazu zu verpflichten ist, der Deutschen Bahn AG den Weiterbau von "Stuttgart 21" zu untersagen, weil sie mehr Grundwasser fördern und entnehmen ...
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5 Materialien gefunden

Schreiben staatlicher Organe und Behörden

Standardleistungsbuch für das Bauwesen (STLB-Bau)
Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) - STLB-Bau
(vom 17.05.2006)
Dokument öffnen Text
Standardleistungsbuch für das Bauwesen
Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) - STLB-Bau [Az.: B15 - 0 1083 - 151]
(vom 22.11.2005)
Dokument öffnen Text

Sonstige

Muster-Liste Technische Baubestimmungen 2005
Muster - Liste der Technischen Baubestimmungen (Fassung Februar 2005)
(vom 08.12.2005)
Dokument öffnen Text

6 Normen gefunden

BauArbbV (3.) (Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe) [außer Kraft getreten]

Dokument öffnen  Anlage 1
1 1 (Stand: 01.09.2002)


BauArbbV (4.) [außer Kraft getreten]

Dokument öffnen  Anlage 1
1 1 (Stand: 01.11.2003)


BauArbbV (5.) (Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe)

Dokument öffnen  Anlage 1
1 1 (Stand: 01.09.2005)


Bauleistungsversicherung

Dokument öffnen  C Klauseln zu den ABN
Klauseln zu den ABN (Stand: 10.10.2001)


Klauseln für die Bauleistungsversicherung (Klauseln für die Bauleistungsversicherung)

Dokument öffnen  C
Klauseln zu den ABN (Stand: 01.01.2001)


TV Mindestlohn

Dokument öffnen  Anhang
(Stand: 01.11.2003)

1 Blog-Eintrag gefunden
Vertragsauslegung - Begriffswirrwarr
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

In seinem Beschluss vom 10.04.2014 - VII ZR 144/12 (IBR 2014, 328 = NZBau 2014, 427) fasst der Bundesgerichtshof diesen Leitsatz:
Enthält die Leistungsbeschreibung nach einer Unterposition einen Vermerk, wonach in die "Positionen dieses Unterloses" bauzeitliche Verbaue einzurechnen sind und folgen sodann weitere (Unter-)Positionen, ohne dass die Verbaue darin erneut erwähnt werden, kann für ihre Ausführung keine zusätzliche Vergütung verlangt werden.
Das gelte auch dann, wenn es sich bei den Verbaumaßnahmen um Besondere Leistungen im Sinne der VOB/C handele. Die Klägerin machte geltend, die für die Arbeiten nach den Untertiteln 4.4, 4.7 und 4.10 notwendig gewesenen Verbaue seien besondere, im Leistungsverzeichnis nicht besonders erwähnte Leistungen, die gesondert zu vergüten seien, und verlangte zusätzliche Vergütung in Höhe von 118.562,58 Euro. Der Auftraggeber (Beklagter) lehnte ab. Das Gericht hatte den Vertrag auszulegen. Es hatte das BauSoll zu erkennen ... und scheint im Begriffswirrwarr untergegangen zu sein.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

15 Leseranmerkungen gefunden
Kritische Betrachtung des Urteils ist geboten
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 R 
Anforderung einer Bauhandwerkersicherheit: Sieben bis 10 Tage sind die Mindestfrist!
(Philipp Scharfenberg)
Dokument öffnen IBR 2023, 186
Literaturmeinung und Art. 249 EGBGB
Stellungnahme des Autors (RAin Larissa Martin) zu
 R 
Aushub der Baugrube für privaten Bauherrn ist Verbraucherbauvertrag!
(Larissa Martin)
Dokument öffnen IBR 2022, 183
Vernachlässigung der Pflichten
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Wer eine Gefahrenquelle schafft, muss sie sichern oder davor warnen!
(Thomas J. Michalczyk)
Dokument öffnen IBR 2021, 240
Sicherungsfähigkeit der Vorhaltekosten für einen Berliner Verbau
Leseranmerkung von Wolfgang Heinicke zu
 R 
Vorhaltung eines Berliner Verbaus: Keine Sicherheit nach § 648a BGB!
(Svenja Zimmermann)
Dokument öffnen IBR 2016, 397
Wasser Weg vom Bau - eine anerkannte Regel der Technik
Leseranmerkung von Dr. Thomas Müller zu
 R 
"Sonderkonstruktion" ≠ Sonderkonstruktion
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2019, 1
Brand-Gefahr durch Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) aus Polystyrol
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 N 
Haus & Grund fordert Konsequenzen aus Fassadenbränden mit Polystyroldämmstoffen
Dokument öffnen Nachricht
Fehlurteil
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Abschlagsrechnung nicht fristgerecht bezahlt: Auftragnehmer darf Arbeit einstellen!
(Nicole Glaser-Lüß)
Dokument öffnen IBR 2016, 444
durchaus zutreffend
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Absturzsicherung wird nicht besonders vergütet!
(Christian Leesmeister)
Dokument öffnen IBR 2016, 329
Bedenklich: "wegen des fehlenden räumlichen Anschlusses an die Wohnhäuser"
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Ein "Berliner Verbau" ist (verjährungsrechtlich) kein Bauwerk!
(Janis Heiliger)
Dokument öffnen IBR 2015, 422
Wo sind "Besondere Leistungen" anzugeben?
Leseranmerkung von Malotki zu
 R 
Besondere Leistungen gemäß VOB/C werden nicht immer zusätzlich vergütet!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2014, 328
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8 Baulexikoneinträge gefunden

Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag

Brustholz

4 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)
F. Mitverantwortlichkeit der Baubeteiligten
I. Beteiligung des Bestellers

§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. Dreiteilung nach § 634a Abs. 1 BGB
I. Fünfjährige Verjährung der Ansprüche wegen Mängeln am Bauwerk und an Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk
3. Gebäude und Gebäudeteile als Bauwerk

§ 650a BGB Bauvertrag (Jurgeleit)
B. Definition des Bauvertrages

§ 650f BGB Bauhandwerkersicherung (Schmitz)
B. Sachlicher, personeller und zeitlicher Anwendungsbereich
I. Sachlicher Anwendungsbereich

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
E. § 13 Abs. 4 VOB/B - Verjährung der Mängelrechte
II. Einzelne Verjährungsfristen

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

a) Haftung für typische Unternehmerplanungen ( Rn. 42-46)


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

6. Leistungen außerhalb und in Abweichung vom Vertrag - § 2 Abs. 8 VOB/B (§ 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 124-136)





4 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

XIII. Gefälligkeitsverhältnis ( Rn. 143-145)

2. Begriff des Bauwerks ( Rn. 6-16)

1. Bauunternehmer ( Rn. 10-22)



2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

d) Neubaumaßnahmen als Bauwerk. (VOB/B § 13 Abs. 4 Rn. 142-145)

b) Bauwerk und Bauwerksteile. (VOB/B § 13 Abs. 4 Rn. 130-139)


1 Abschnitt im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

2. Erschöpfend (VOB/A § 7 EU Rn. 26-34)


1 Abschnitt im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden

1. Grundsatz: Keine Vergütung ( Rn. 157-169)