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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: pauschalvertrag

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1 Beitrag gefunden
IBR 2005, 467 OLG Dresden/BGH - Pauschalvertrag über schlüsselfertige Altbausanierung: Abrechnung nach Kündigung

8 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 0504; IMRRS 2023, 0236; IVRRS 2023, 0083
SteuerrechtSteuerrecht
Mietvertrag mit unzutreffendem Umsatzsteuerausweis

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2022 - 7 K 7031/19

1. Bei Dauerschuldverhältnissen kann sich eine Rechnung auch aus verschiedenen Elementen zusammensetzen (Miet- oder Pachtvertrag und monatliche Kontoauszüge oder andere Zahlungsbelege), wobei sich ein Teil der Rechnungsbestandteile wie Leistungsgegenstand, leistender Unternehmer und Leistungsempfänger und - bis auf Weiteres - monatliches Entgelt, Steuerbetrag und Steuersatz aus dem Vertrag ergeben und der konkrete Leistungszeitraum aus dem jeweiligen Kontoauszug ersichtlich ist.

2.Eine Rechnung iSv § 14c UStG ist ein Dokument, das wegen des Ausweises der Umsatzsteuer abstrakt die Gefahr begründet, vom Empfänger oder einem Dritten zur Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs gebraucht zu werden. Dabei muss es sich nicht um eine Rechnung iSd § 14 UStG handeln, die alle Ordnungsmerkmale des § 14 Abs. 4 UStG erfüllt. Ausreichend ist, dass das Dokument den Eindruck erwecken kann, eine Rechnung iSd § 14 UStG zu sein. Danach reicht es aus, wenn das Dokument den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer ausweist. Es gilt insoweit dasselbe wie für eine Rechnung gemäß § 14 UStG.

3. Erwirbt der Unternehmer eine vom bisherigen Eigentümer teilweise unberechtigt unter Umsatzsteuerausweis vermietete Immobilie, ist den betroffenen Mietern durch den Erwerber oder in ihm zuzurechnender Weise mitgeteilt worden, dass nach dem Übergang des Eigentums am Grundstück nunmehr der neue Eigentümer der Vermieter ist, und gehen die Mieten nunmehr auf dem Bankkonto des Erwerbers ein, so muss der neue Eigentümer sich die nicht von ihm selbst abgeschlossenen, unberechtigt Umsatzsteuer ausweisenden Mietverträge zusammen mit den weiteren Unterlagen (zB seinen Kontoauszügen) in der Weise zurechnen lassen, dass ihm zuzurechnende Rechnungen vorliegen, die ihn als Leistenden bezeichnen und die er iSv § 14c Abs. 1 UStG ausgestellt hat.

4.Durch die von den Mietern vorgenommene Bezeichnung des neuen Eigentümers als Zahlungsempfänger in seinem Einverständnis stellt der jeweilige Zahlungsbeleg gleichzeitig eine Änderung der Bezeichnung des Leistenden aus dem Mietvertrag und eine Änderung des Rechnungsausstellers dar. Denn die Mieter haben - wie bei einer Gutschrift - im Einverständnis mit dem neuen Eigentümer den auf diesen jeweils lautenden Zahlungsbeleg erzeugt und so konkludent auch den jeweiligen Mietvertrag insoweit geändert, dass der neue Erwerber nunmehr bezeichnet ist.

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IBRRS 2023, 0109; IMRRS 2023, 0062
WohnraummieteWohnraummiete
Verpflichtung des Vermieters zur Belegübersendung während Corona-Pandemie?

LG Dresden, Beschluss vom 23.11.2021 - 4 S 222/21

Dem Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung steht ein Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zur Betriebskostenabrechnung grundsätzlich nicht zu. Er hat diese vielmehr beim Vermieter oder Wohnungsverwalter einzusehen. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie.

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IBRRS 2022, 0444; IMRRS 2022, 0132
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
65 km sind für Belegeinsicht zu weit!

AG Höxter, Urteil vom 13.10.2021 - 10 C 154/21

Eine Belegeinsicht des Mieters in den Räumlichkeiten des Vermieters ist unzumutbar, wenn die Räumlichkeiten 65 km von der Wohnung des Mieters entfernt sind.*)

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IBRRS 2014, 1796; IMRRS 2014, 0949
SteuerrechtSteuerrecht
Fertigteilhaus: Teilentgelte nach Baufortschritt sind Anzahlungen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2014 - 7 K 7163/11

1. Die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 a UStG erstreckt sich allein auf solche Vorgänge, die sich als einheitliche Lieferung eines bebauten Grundstücks darstellen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Lieferung in die Grundstücksübertragung durch den Eigentümer und die Bebauung durch einen Dritten aufgespalten ist.*)

2. Abnahmen (§ 640 BGB) sind Indiz für den Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Bauwerk, das Gegenstand einer Werklieferung im Sinne des § 3 Abs. 4 UStG ist.*)

3. § 13 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 2 UStG stellt einen eigenständigen Besteuerungstatbestand dar, der bei Steuersatzerhöhungen nach Erbringung der Teilleistung und vor Erbringung der Gesamtleistung nicht wie § 13 Abs. 1 a Satz 4 UStG durch § 27 Abs. 1 Satz 2 UStG durchbrochen wird. Diese Differenzierung ist unionsrechtlich unbedenklich.*)

4. Auch bei der Errichtung von Fertigteilhäusern sind die nach Baufortschritt fällig werdenden Kaufpreisanteile als Anzahlungen und nicht als Entgelte für Teilleistungen anzusehen, wenn es an der Vereinbarung von Einzelpreisen für die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses fehlt.*)

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IBRRS 2014, 2582; IMRRS 2014, 1324
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Wie ist ein vorzeitig beendeter Pauschalpreisvertrag abzurechnen?

OLG Köln, Urteil vom 05.02.2013 - 24 U 75/12

1. Bei einem vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrag ist der Auftragnehmer zur schlüssigen Darlegung seines Vergütungsanspruchs gehalten, die geforderte Vergütung für die erbrachten Leistungen aus dem Vertragspreis abzuleiten. Dazu hat der Auftragnehmer die erbrachten Leistungen darzulegen und von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen.

2. Die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen ist nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen; der Auftragnehmer muss deshalb das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen.

3. Soweit zur Bewertung der erbrachten Leistung Anhaltspunkte aus der Zeit vor Vertragsschluss nicht vorhanden oder nicht ergiebig sind, muss der Auftragnehmer im Nachhinein im Einzelnen darlegen, wie die erbrachten Leistungen unter Beibehaltung des Preisniveaus zu bewerten sind. Dabei muss er anhand einer konkreten Kalkulation die Abgrenzung zwischen den erbrachten und den nicht erbrachten Leistungen sowie die Bewertung der jeweiligen Vergütungsanteile darlegen.

4. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag hat grundsätzlich auf die Provisionspflicht keinen Einfluss. Insoweit wird lediglich für ein im Hauptvertrag ausbedungenes zeitlich befristetes und an keine Voraussetzung gebundenes Rücktrittsrecht eine Ausnahme gemacht.

5. Haben die Parteien des Maklervertrags das Risiko der Ausübung des Rücktrittsrechts erkannt, so liegt es nahe, in einer ergänzenden Vereinbarung den Wegfall des Provisionsanspruchs für den Fall vorzusehen, dass der wirtschaftliche Zweck des Hauptvertrags verfehlt wird.

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IBRRS 2011, 5186; IMRRS 2011, 3787
BauvertragBauvertrag
Erhöhung des Steuersatzes: Wie ist Bauvorhaben zu besteuern?

FG Sachsen, Urteil vom 21.07.2011 - 1 K 2028/07

1. Eine Teilleistung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 2 UStG 1993 i. d. F. vom 19.12.1997 liegt nur vor, wenn für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart ist. Dies erfordert, dass im Falle eines Werkvertrags über die schlüsselfertige Errichtung eines Mehrfamilienhauses die Leistung nicht als Ganzes, sondern in Teilen geschuldet und bewirkt wird.*)

2. Die - nach Erkennen einer anstehenden Erhöhung des Regelsteuersatzes zum 1.4.1998 - bloße nachträgliche Vereinbarung von Teilbauabnahmen genügt nicht, um, obwohl ein Festpreis für das Bauwerk vereinbart ist, die am Gesamtpreis orientierten Abschlagszahlungen als Teilleistungen ansehen zu können.*)

3. Die Abschlagszahlungen sind als - für die Entstehung der Steuer, aber nicht für den Steuersatz maßgebliche - Anzahlungen i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 USt 1993 anzusehen.*)

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IBRRS 2010, 4808; IMRRS 2010, 3536
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachhaltigkeit der Tätigkeit in "Ein-Objekt-Fällen"

BFH, Urteil vom 19.10.2010 - X R 41/08

1. Die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung sind überschritten, wenn beispielsweise das im zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung und Veräußerung erworbene Grundstück schon vor seiner Bebauung verkauft worden ist, wenn ein solches Grundstück von vornherein auf Rechnung und nach den Wünschen des Erwerbers bebaut wird oder das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erhebliche Leistungen für den Bau erbringt. Neben diesen Ausnahmefällen können andere gewichtige Umstände auf eine gewerbliche Betätigung auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten schließen lassen, und zwar dann, wenn sich aus diesen Umständen ergibt, dass die maßgebenden Tätigkeiten (Anschaffung, Bebauung) in unbedingter Veräußerungsabsicht vorgenommen worden sind.

2. Hierbei ist auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen. Wurde das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert, hat der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, wurde gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder hat er Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Rahmen hinaus übernommen, kann selbst dann eine unbedingte Veräußerungsabsicht vorliegen, wenn keiner der vom Großen Senat des BFH (Beschluss in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291) angesprochenen Ausnahmefälle greift.

3. Gewerbesteuerrechtlich gelten dieselben Grundsätze für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels wie für die Einkommensteuer.

4. Grundsätzlich ist eine Tätigkeit nachhaltig, wenn sie auf Wiederholung angelegt ist, also eine Wiederholungsabsicht in der Weise besteht, dass weitere Geschäfte geplant sind.

5. Ausnahmsweise kann nach der Rechtsprechung Nachhaltigkeit selbst dann zu bejahen sein, wenn der Steuerpflichtige nur ein einziges Geschäft oder einen einzigen Vertrag abschließt und sich keine Wiederholungsabsicht feststellen lässt. Dies ist dann der Fall, wenn die Erfüllung dieses Geschäfts oder Vertrags eine Vielzahl von unterschiedlichen Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit die Würdigung rechtfertigen, der Steuerpflichtige sei nachhaltig tätig geworden.

6. Nur wenn ein Steuerpflichtiger beim Verkauf eines selbst bebauten Grundstücks über einen längeren Zeitraum Aktivitäten entwickelt, die nach Umfang und Gewicht hinter denen, die zum Bau mehrerer Objekte notwendig sind, nicht zurückbleiben, kann die Gesamttätigkeit als nachhaltig beurteilt werden.

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IBRRS 2008, 1379; IMRRS 2008, 0947
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung Bauvertrag/Mietvertrag mit Ausbauverpflichtung

LG Rostock, Urteil vom 12.03.2008 - 10 O 257/07

1. Zur Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Mietvertrag mit Ausbauverpflichtung des Vermieters.

2. Handelt es sich um einen Mietvertrag mit Ausbauverpflichtung des Vermieters, so hat dieser zu beweisen, dass die von ihm vorgenommenen Arbeiten nicht im Rahmen seiner allgemeinen mietvertraglichen Gebrauchsüberlassungspflicht geschuldet sind, sondern von den Mietern aufgrund eines besonderen Begehrens über die mietvertragliche Ausbaupflicht hinausgehend gefordert und in Erfüllung einer solchen zusätzlichen Vereinbarung geleistet worden sind.

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1 Nachricht gefunden
Keine Räumung wegen zu viel Schnees: Kein Kündigungsgrund
Unwirksame Kündigung eines Winterdienstvertrages aufgrund faktischer Unmöglichkeit der Leistung

(29.01.2025) Der Beklagte beauftragte den Kläger mit der Durchführung von Winterdienstarbeiten für zwei Anwesen im Osten Münchens. Hierzu schlossen die Parteien im November 2022 für jedes Anwesen einen Pauschalvertrag über 120 Euro bzw. 220 Euro netto monatlich für die Zeit von Dezember bis März des Folgejahres. Der Vertrag sollte sich automatisch um jedes weitere Jahr verlängern und sah eine Kündigungsfrist von vier Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats vor.
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24 Normen gefunden

VOB/A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen - Teil A)

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Vertragsarten (Stand: 01.03.2019)
Ältere Fassungen
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Vertragsarten (Stand: 01.10.2016)
Dokument öffnen  § 4
Vertragsarten (Stand: 18.04.2016)
Dokument öffnen  § 4
Vertragsarten (Stand: 30.07.2012)

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EG (Stand: 30.07.2012)

Dokument öffnen  § 4 EU
EU Vertragsarten (Stand: 01.03.2019)
Ältere Fassungen
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EU Vertragsarten (Stand: 18.04.2016)

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VS Vertragsarten (Stand: 01.03.2019)
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VS Vertragsarten (Stand: 18.04.2016)
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VS (Stand: 30.07.2012)
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4 Baulexikoneinträge gefunden

Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag

Angebotspreis

24 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
6. Preisveränderungen
b) Vergütungsänderungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage
8. Vergütungsrelevante Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers
II. Verhältnis von Vergütung und Mängelhaftung
1. Kürzung der Vergütung wegen Mängeln

§ 632 BGB Vergütung (von Rintelen)
A. Allgemeines

§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen)
B. Abs. 1: Anspruch auf Abschlagszahlungen
II. Voraussetzung für Abschlagszahlungen
2. Wert der erbrachten Leistungen
IV. Berechnung der Abschlagszahlung
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15 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung
III. Ermittlung der vereinbarten Leistung durch Auslegung
5. Ausgewählte Praxisprobleme der Vertragsauslegung

§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
B. § 2 Abs. 1 VOB/B: Leistung und Vergütung
V. Abgeltung durch die vereinbarten Preise
H. § 2 Abs. 7 VOB/B: Mengenänderungen beim Pauschalpreisvertrag
2. Abschluss eines Pauschalpreisvertrags

§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)
C. § 4 Abs. 2 VOB/B: Leistungspflicht und Verantwortung des Auftragnehmers
I. § 4 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B: Leistungspflicht des Auftragnehmers
2. Inhalt der Regelung
c) Beachtung der anerkannten Regeln der Technik

§ 6 VOB/B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (Popescu)
J. § 6 Abs. 5 VOB/B
VI. Abrechnungsgrundlagen
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3 Abschnitte in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden
II. Der Architekten- und Ingenieurvertrag (Moufang/Steeger)
2. Vertragsbeendigung (Moufang)
d. Die Abrechnung des gekündigten Architekten- und Ingenieurvertrages

§ 6 Grundlagen des Honorars (Leinenbach)
III. Rechtsänderung durch HOAI 2021 (8. Novelle)
3. Vergütungsparameter Fläche oder „anrechenbare Kosten“, § 6 Abs. 1 Nr. 1
g. Anrechenbare Kosten bei besonderen Fallkonstellationen

§ 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs (Steeger)
II. Tatbestandsvoraussetzungen des § 10 Abs. 1
6. Anpassung des Honorars












7 Abschnitte im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden

VI. GMP-Vertrag ( Rn. 1-117)

IV. Generalübernehmervertrag ( Rn. 1-107)

II. ÖPP-Projektvertrag ( Rn. 1-522)


11 Abschnitte im "Korbion/Mantscheff/Vygen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" gefunden

(3) Der Pauschalvertrag ( Rn. 284)

bb) Ausnahmen von der Inhaltskontrolle ( Rn. 321)

dd) Honorarfragen ( Rn. 89-100)

(5) Der Schadensersatzanspruch gem. §§ 634 Nr. 4, 280, 281 BGB ( Rn. 853-866)

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