Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: pauschalvertrag

834 Treffer für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht.

Es gibt für Ihre Suchanfrage 819 Treffer in Alle Sachgebiete.
 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
127 Beiträge gefunden
IBR 2024, 525 OLG Karlsruhe/BGH - Widerruf trotz Schuldanerkenntnisses!
IBR 2020, 533 OLG Dresden/BGH - Welche (Rechts-)Beratungspflichten hat ein Architekt?
IBR 2020, 468 OLG Dresden/BGH - Architekt muss nicht auf offensichtlich unauskömmliche Angebotspreise hinweisen!
IBR 2014, 1128 OLG Celle - Auch beim Pauschalvertrag muss die vereinbarte Leistung erbracht werden!
IBR 2012, 337 OLG Dresden - Schadensersatz wegen Planungsmangel: Keine Sowieso-Kosten beim Global-Pauschalvertrag!
IBR 2011, 1049 OLG Frankfurt - Nachtrags- oder Vertragsleistung bei Pauschalvertrag? AN hat Beweislast!
IBR 2011, 565 OLG Düsseldorf - Bausoll bei funktionaler Leistungsbeschreibung: Auf die Detail-Festlegungen kommt es an!
IBR 2011, 532 LG Dresden - Mengenermittlung für Kalkulation des GU fehlerhaft erstellt: Schadensersatz!
IBR 2011, 504 OLG Rostock/BGH - Keine Erweiterung des Leistungsumfangs durch Komplettheitsklausel!
IBR 2011, 503 BGH - Funktionale Leistungsbeschreibung und Pauschalpreis: Welche Bedeutung haben Detail-Angaben?
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 von 127 [11 bis 50

9 Aufsätze gefunden
Die VOB/B als Grundlage der Honorarermittlung für Planungsnachträge in gemischten Verträgen?

Dokument öffnen IBR 2014, 1165
Die VOB/B als Grundlage der Honorarermittlung für Planungsnachträge in gemischten Verträgen?
(Sven Ort; Nikolai Schirmer)
Dokument öffnen IBR 2014, 1165
Die Wirksamkeitsanforderungen an Pauschalierungsklauseln des Unternehmers für den Vergütungsanspruch nach § 649 Satz 2 BGB in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(Hermann Luber)
Dokument öffnen IBR 2011, 1187
Werklohnsicherheit nach § 648a BGB: Trumpfkarte der Bauhandwerker!
(Andreas Belke)
Dokument öffnen IBR 2011, 1070
Verpreister Leistungsumfang versus geschuldeter Erfolg
(Birgit Franz; Marc Steffen)
Dokument öffnen IBR 2009, 1434
Partnerschaftsmodelle der deutschen Bauindustrie, insbesondere für den Bereich des privaten schlüsselfertigen Hochbaus
(Peter Racky)
Dokument öffnen IBR 2009, 1438
Zur Bedeutung der Vordersatzmenge bei Preisfortschreibungen auf der Basis der Urkalkulation und zum Problem spekulativ hoher Einheitspreise
(Johann Rohrmüller)
Dokument öffnen IBR 2008, 1302
Bauvertragsrecht: Empfiehlt sich eine gesetzliche Regelung für Nachträge? - Thesen von Prof. Dr. Ralf Leinemann
(2. Deutscher Baugerichtstag)
Dokument öffnen IBR 2008, 1355
Freie Kündigung - Zum Umfang der ersparten Kosten, insbesondere: Baustellengemeinkosten
(Matthias Drittler)
Dokument öffnen IBR 2005, 1327

149 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 2684
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Alles wird teurer, nur die Kostenberechnung (das Honorar) bleibt gleich!

OLG Schleswig, Urteil vom 17.07.2024 - 12 U 149/20

1. Die volle Vergütung für eine Leistungsphase kann auch dann geschuldet sein, wenn nicht alle Teilleistungen der jeweiligen Leistungsphase erbracht wurden. Denn ein funktionstaugliches, zweckentsprechendes Werk setzt nicht zwingend die Erbringung aller Teilleistungen voraus.

2. Eine Honorarminderung kommt nur in Betracht, wenn ein selbstständiger Arbeitserfolg nicht erbracht wird und der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts erfüllt ist.

3. Eine Fortschreibung der anrechenbaren Kosten aufgrund von allgemeinen Baupreissteigerungen oder Ausschreibungsergebnissen ist grundsätzlich nicht möglich. Bei der Berechnung der anrechenbaren Kosten ist auf denjenigen Planungsstand abzustellen, welcher der jeweils maßgebenden Kostenermittlung zu Grunde zu legen ist.

4. Wird nach dem Abschluss der Entwurfsplanung und Vorliegen der Kostenberechnung vom Auftraggeber eine Kostenreduzierung gefordert oder ändert er seine Anforderungen an Qualität, Quantität oder Zeit und damit die Leistungsziele, kann dies nach § 10 HOAI zu einer Honoraranpassung führen.

5. In welchem Umfang der Architekt zu "optimieren" hat, also wie oft er Planungsleistungen nach unterschiedlichen Anforderungen im Sinne von Varianten/Alternativen vergütungsneutral erbringen muss, ist eine Frage des Einzelfalls und der Zumutbarkeitsgrenze. Als vergütungsfähige Änderungsleistungen sind insofern Planungsleistungen zu verstehen, die vom Architekten auf Veranlassung des Auftraggebers und nach vollständigem oder teilweisem Abschluss der Planung erbracht werden, ohne dass der Architekt dies zu vertreten hat.

6. Ein wichtiger Kündigungsgrund kann in einer schweren schuldhaften Verletzung oder einer sonstigen Zerstörung des vertraglichen Vertrauensverhältnisses bestehen, die eine Fortsetzung des Vertrags für den Auftraggeber unzumutbar macht. Ein vertragswidriges Verhalten des Auftragnehmers reicht regelmäßig noch nicht aus.

7. Allgemeine Geschäftskosten eines Architekturbüros stellen keine ersparten Aufwendungen dar, weil sie auch nach Kündigung eines Projekts weiter zu entrichten sind. Dazu gehören Gehälter der ständigen Mitarbeiter, Miete, Versicherungen, allgemeine Sachkosten des Bürobetriebs etc.

8. Ein anderweitiger Erwerb liegt nur dann vor, wenn der Architekt infolge der Kündigung einen Füllauftrag annehmen konnte.




IBRRS 2024, 0860
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Tatsächlich erforderliche Kosten = vertraglich vereinbarte Stundensätze?

LG Krefeld, Urteil vom 28.06.2023 - 5 O 303/21

1. Die Prüfbarkeit der Rechnung gem. § 650g Abs. 4 Satz 2 BGB ist kein Selbstzweck, vielmehr ist auf das Informationsinteresse des Bestellers abzustellen, wie es sich aus seiner substantiiert vorgetragenen Einwendung ergibt.

2. Eine pauschal vorgetragene Rüge reicht nicht, sondern der Besteller muss deutlich machen, inwieweit ihm Informationen aus der Rechnung fehlen. Die Rüge muss darüber hinaus erkennen lassen, dass der Besteller wegen der beanstandeten fehlenden Prüfbarkeit nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, in eine inhaltliche Prüfung der Rechnungspositionen einzusteigen.

3. § 650q Abs. 2 Satz 2, § 650c BGB ist anwendbar, wenn die Leistungen nicht vom Anwendungsbereich der HOAI erfasst sind. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den tatsächlich erforderlichen Kosten, wobei der Mehraufwand des Unternehmers meist in zusätzlich aufgewendeter Arbeitszeit besteht. Haben die Parteien einen Stundenlohnsatz vereinbart, muss für die zusätzlich aufgewandte Arbeitszeit auch dieser Stundensatz berücksichtigt werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 0011
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Grundlose Kündigung berechtigt zur "Gegenkündigung"!

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.06.2023 - 29 U 210/21

1. Der Architekt ist berechtigt, den Architektenvertrag zu kündigen, wenn der Auftraggeber fällige Abschlagsrechnungen des Architekten nicht bezahlt. Eine Abschlagsrechnung wird aber erst fällig, wenn der Architekt seine Leistungen prüfbar abgerechnet hat.

2. Eine unberechtigte Kündigung des Architekten wegen Zahlungsverzugs berechtigt den Auftraggeber zur "Gegenkündigung" aus wichtigem Grund.

3. Kündigt der Auftraggeber den Architektenvertrag aus wichtigem Grund, hat der Architekt Anspruch auf Bezahlung seiner bis zum Zeitpunkt der Kündigung mangelfrei erbrachten Leistungen.

4. Zur Abrechnung eines vorzeitig beendeten Architektenvertrags mit Pauschalhonorarvereinbarung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2024, 2334
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Der Verbraucher schlägt (mal wieder) zurück!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.05.2023 - 4 U 336/21

1. Für die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerhandeln ist grundsätzlich die objektiv zu bestimmende Zweckrichtung des Rechtsgeschäfts entscheidend. Dabei kommt es maßgeblich auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls, insbesondere das Verhalten der Parteien bei Vertragsschluss an.

2. Dient das abgeschlossene Rechtsgeschäft der Verwaltung eigenen Vermögens, wozu auch der Erwerb oder die Verwaltung einer Immobilie gehört, ist es regelmäßig dem privaten Bereich zuzuordnen. Ausschlaggebend für die im Einzelfall vorzunehmende Abgrenzung der privaten von einer berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung ist der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte. Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor.

3. Der zeitliche und organisatorische Aufwand, der mit dem Verkauf und der Vermietung von maximal sieben Wohnungen in einem aus zwei Häusern bestehenden Gebäudekomplex verbunden ist, ist nicht so groß, dass dieser nur durch Unterhaltung eines Büros oder einer geschäftsmäßigen Organisation bewerkstelligt werden könnte und so das Bild eines planmäßigen Geschäftsbetriebs vermitteln würde. Dies gilt erst recht, wenn der Vermieter/Verkäufer beabsichtigt, in dem zu verwaltenden Gebäudekomplex zu wohnen.

4. Derjenige, der sich auf die Verbrauchereigenschaft beruft, muss darlegen und beweisen, dass er mit dem Geschäft tatsächlich objektiv einen privaten Zweck verfolgt hat. Steht fest, dass objektiv ein Verbrauchergeschäft vorlag, so trifft den Vertragspartner die Beweislast für die Umstände, aus denen er auf ein Unternehmergeschäft schließen durfte. Zweifel gehen insoweit zu Lasten des Vertragspartners, weil bei natürlichen Personen grundsätzlich von Verbraucherhandeln auszugehen ist.

5. Ein kausales Schuldanerkenntnis (hier: "Wir erkennen Ihre Forderungen aus der Schlussrechnung an") schließt nur diejenigen Einwendungen aus, die der Schuldner bei Abgabe seiner Erklärung kannte oder mit denen er zumindest gerechnet hat.

6. Ein Anerkenntnis von Honorarforderungen führt nicht dazu, dass sich die Ausübung eines Widerrufsrechts als rechtsmissbräuchlich darstellen würde.

7. Durch den Widerruf eines Architektenvertrags entfällt die Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Architektenhonorars ersatzlos.




IBRRS 2022, 1490
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auftraggeber schutzwürdig: Aufstockungsverlangen treuwidrig!

OLG Celle, Urteil vom 27.04.2022 - 14 U 156/21

1. Eine Geltendmachung der Mindestsätze kann nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein, wenn der Auftraggeber auf die Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung vertrauen durfte und ihm die Zahlung des Differenzbetrags zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nicht zugemutet werden kann (hier bejaht).*)

2. Ein schützenswertes Vertrauen in die Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung kann auch dann vorliegen, wenn der Auftraggeber Voraussetzungen für gegeben hält, die eine Mindestsatzunterschreitung ausschließen, wie beispielsweise eine nicht vollständige Beauftragung aller Grundleistungen, so dass eine Honorarkürzung geboten sein könnte.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 0923
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
"Honorarverschiebung" vereinbart: Architektenvertrag nichtig!

OLG Dresden, Urteil vom 08.06.2021 - 6 U 42/21

1. Vereinbaren der Auftraggeber und der Architekt, dass das dem Architekten für die Planung eines Objekts zustehende Honorar teilweise auf ein anderes Objekt "umgeleitet" werden soll, um höhere Ausgaben des Auftraggebers vorzutäuschen und ihm so eine Verkürzung der Steuerlast zu ermöglichen, ist der Architektenvertrag nichtig.

2. Die Unwirksamkeit des Architektenvertrags führt dazu, dass dem Auftraggeber keine Erfüllungs- und auch keine Nacherfüllungsansprüche zustehen und der Architekt keine Bezahlung verlangen kann.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2022, 3074
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Nachträge werden nicht bezahlt: Architekt kann kündigen!

OLG Köln, Urteil vom 15.01.2021 - 19 U 15/20

1. Der Architekt kann den Architektenvertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung einen erheblichen Teil des geschuldeten Honorars nicht entrichtet oder sich weigert, das vereinbarte Honorar oder angemessene Abschlagszahlungen zu zahlen.

2. Wird ein Pauschalhonorarvertrag durch Kündigung vorzeitig beendet, hat der Architekt ebenso wie der Bauunternehmer zu den erbrachten Leistungen vorzutragen, diese von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen und das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung sowie des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darzulegen.

3. Eine Bauzeitverlängerung kann zu einem Wegfall der Geschäftsgrundlage des Architektenvertrags führen, woraus sich ein Anspruch des Architekten auf eine Honoraranpassung ergeben kann.




IBRRS 2019, 2957
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
HOAI ist nicht weiter anwendbar - auch nicht zwischen Privaten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2019 - 23 U 155/18

1. Die Parteien eines Architektenvertrags konnten eine Honorarvereinbarung nur im Rahmen der durch die HOAI festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen, weshalb im Falle von den Mindestsatz unterschreitenden Vereinbarungen der Architekt oder Ingenieur im Regelfall die Mindestsätze verlangen konnte.

2. Durch Urteil vom 04.07.2019 (IBR 2019, 436) hat der EuGH festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland durch die Beibehaltung verbindlicher Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen Europarecht verstoßen hat.

3. Aus der Feststellung des Vertragsverstoßes folgt für den verurteilten Mitgliedstaat die Pflicht, den Verstoß zu beenden. Diese Pflicht trifft sämtliche Stellen des verurteilten Staats, somit auch die Gerichte. Hieraus folgt, dass das Preisrahmenrecht der HOAI nicht mehr angewendet werden darf.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 1847
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauoberleiter muss Bauleistungen und Baumaterialien überprüfen!

OLG Naumburg, Urteil vom 26.03.2019 - 12 U 109/18

1. Wird ein Ingenieur mit der "Bauoberleitung" beauftragt, muss er nicht nur die Arbeitsergebnisse der Bauunternehmen überprüfen, sondern auch angelieferte Baumaterialien, soweit etwaige Mängel nach deren Einbau nur mit großem Aufwand beseitigt werden können.

2. Werden die örtliche Bauüberwachung und die Bauoberleitung getrennt vergeben, obliegt der Bauoberleitung auch die Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2466
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Entwässerungsplan gehört zur Ausführungsplanung!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.01.2019 - 1 U 395/12

1. Die Erstellung eines Entwässerungsplans gehört zur Ausführungsplanung und somit zur Leistung des bauplanenden Architekten.

2. Der damit beauftragte Architekt schuldet eine Entwässerungsplanung, die unter Erforschung der konkreten Boden- und Wasserverhältnisse durch ein im Leistungsverzeichnis detailliert, vollständig und nicht auslegungsbedürftig zu beschreibendes, in sich schlüssiges Abdichtungskonzept eine funktionstaugliche Abdichtung der unterirdischen Teile des Baukörpers gegen Grundwasser, Erdfeuchtigkeit und Oberflächenwasser gewährleistet.

3. Im Rahmen der Objektüberwachung trifft den Architekt die Pflicht, die Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und dem Leistungsverzeichnis, den Regeln der Baukunst und Technik und den einschlägigen Vorschriften zu überprüfen. Dabei muss er sein Augenmerk insbesondere auf schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten, typische Gefahrenquellen und kritische Bauabschnitte richten, wozu Betonierungs-, Bewehrungs-, Ausschachtungs-, Unterfangungs- und Abdichtungsarbeiten sowie vergleichbare Bauleistungen gehören.




 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 von 149 [11 bis 50

4 Nachrichten gefunden
Global-Pauschalvereinbarungen sind für Unternehmer sehr riskant!
(15.06.2007) Haben die Parteien als Leistungsziel die "Flächenentsiegelung zum Zwecke der späteren Baureifmachung" vorrangig vor einem vom Unternehmer erstellten Leistungsverzeichnis definiert und darüber hinaus eine Komplettheitsklausel dahingehend vereinbart, dass zum Gegenstand des Vertrages "weiterhin alle Leistungen und Lieferungen, die zur funktionsgerechten, technisch einwandfreien, termingerechten Ausführung erforderlich sind, auch wenn sie in den Vertragsunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt sind …", gehören, so handelt es sich um einen Global-Pauschalvertrag. Der Unternehmer ist dann verpflichtet, etwaig notwendig werdende Mehrleistungen, auch wenn sie sich nicht ausdrücklich aus den Vertragsunterlagen ergeben, ohne Anspruch auf Mehrvergütung zu erbringen. So das OLG Brandenburg in seinem Urteil vom 06.03.2007.
Dokument öffnen IBR 2007, 357 Dokument öffnen OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 11 U 166/05

Gekündigter Pauschalvertrag: Keine Vergütung bei inhaltlich falscher Abrechnung?
(28.08.2006) Hat der Auftragnehmer bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag prüfbar abgerechnet, muss das Gericht in die Sachprüfung eintreten, ob und in welcher Höhe die geltend gemachte Werklohnforderung berechtigt ist. Dabei ist auch eine vom Auftragnehmer nachträglich erstellte Kalkulation auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Bei der Ermittlung des dem Auftragnehmer zustehenden Werklohns ist § 287 ZPO anwendbar. So der BGH in seinem Urteil vom 13.07.2006.
Dokument öffnen IBR 2006, 539 Dokument öffnen BGH, 13.07.2006 - VII ZR 68/05

BGH: Schlussrechnung objektiv nicht prüfbar - trotzdem fällig?
(17.01.2006) Hat der Auftraggeber eines Vertrages, in dem die VOB/B vereinbart worden ist, nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung Einwendungen gegen deren Prüfbarkeit erhoben, wird der Werklohn auch dann fällig, wenn die Rechnung objektiv nicht prüfbar ist. Es findet die Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist. Bei ausreichender Grundlage kann der Werklohn gemäß § 287 ZPO geschätzt werden. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 08.12.2005.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen BGH, 08.12.2005 - VII ZR 50/04

Detail-Pauschalvertrag: Mengen und Massen sind pauschaliert
(24.10.2005) Die Vertragsparteien pauschalieren bei einem Detail-Pauschalvertrag bewusst die Mengen und Massen mit der Folge, dass der Auftragnehmer bei Mengenänderungen grundsätzlich nur den vereinbarten Pauschalpreis verlangen kann. Aufmaße sind für Leistungen, deren Mengen und Massen die Vertragsparteien pauschaliert haben, nicht erforderlich. So das OLG Brandenburg in seinem Urteil vom 22.06.2005.
Dokument öffnen IBR 2006, 1034 Dokument öffnen OLG Brandenburg, 22.06.2005 - 4 U 137/03


15 Materialien gefunden

VOB 2006

VOB/B 2006 - Erläuterungen der Änderungen gegenüber der VOB/B 2002
Erläuterung der Änderungen in der VOB/B 2006, veröffentlicht vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(vom 14.09.2006)
Dokument öffnen Text
DVA-Beschluss: Änderungen der VOB Teil B
Beschluss des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) - Hauptausschuss Allgemeines zur Änderungen der VOB Teil B
(vom 27.06.2006)
Dokument öffnen Text
DVA-Beschluss: Änderungen der VOB Teil B
Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) - Hauptausschuss Allgemeines: Beschluss 17. Mai 2006: Änderungen der VOB Teil B
(vom 17.05.2006)
Dokument öffnen Text

Schreiben staatlicher Organe und Behörden

Erlass VHB
Erlass zum VHB: Richtlinien zu §§ 1 und 2 VOB/B, Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen
(vom 06.01.2004)
Dokument öffnen Text
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 15

1 Interview gefunden
IBR 2005, 189: "Vorher in Lösungen denken - Nachträge vermeiden" - Partnerschaftliche Vertragsmodelle bieten allen Beteiligten klare Vorteile in der Bauabwicklung
(Interview mit Dr. Mike Gralla)Herr Dr.-Ing. Mike Gralla berichtete bereits im Jahr 2000 in dieser Zeitschrift über das Thema "Neue Wettbewerbsformen in der deutschen Bauwirtschaft". Schwerpunkt war die Analyse innovativer Wettbewerbs- und Vertragsformen. Seit 1999 beschäftigt sich Dr. Gralla mit der praxisgerechten Implementierung von partnerschaftlichen Modellen bei HOCHTIEF.
Dokument öffnen Volltext

24 Normen gefunden

VOB/A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen - Teil A)

Dokument öffnen  § 4
Vertragsarten (Stand: 01.03.2019)
Ältere Fassungen
Dokument öffnen  § 4
Vertragsarten (Stand: 01.10.2016)
Dokument öffnen  § 4
Vertragsarten (Stand: 18.04.2016)
Dokument öffnen  § 4
Vertragsarten (Stand: 30.07.2012)

Dokument öffnen  § 4 EG
EG (Stand: 30.07.2012)

Dokument öffnen  § 4 EU
EU Vertragsarten (Stand: 01.03.2019)
Ältere Fassungen
Dokument öffnen  § 4 EU
EU Vertragsarten (Stand: 18.04.2016)

Dokument öffnen  § 4 VS
VS Vertragsarten (Stand: 01.03.2019)
Ältere Fassungen
Dokument öffnen  § 4 VS
VS Vertragsarten (Stand: 18.04.2016)
Dokument öffnen  § 4 VS
VS (Stand: 30.07.2012)
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 24

4 Leseranmerkungen gefunden
Missverständlicher Leitsatz
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Pauschalvertrag: Beschränkt die Mengenangabe das Bausoll?
(Walther Leitzke)
Dokument öffnen IBR 2003, 232

4 Baulexikoneinträge gefunden

Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag

Angebotspreis

24 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
6. Preisveränderungen
b) Vergütungsänderungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage
8. Vergütungsrelevante Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers
II. Verhältnis von Vergütung und Mängelhaftung
1. Kürzung der Vergütung wegen Mängeln

§ 632 BGB Vergütung (von Rintelen)
A. Allgemeines

§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen)
B. Abs. 1: Anspruch auf Abschlagszahlungen
II. Voraussetzung für Abschlagszahlungen
2. Wert der erbrachten Leistungen
IV. Berechnung der Abschlagszahlung
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 24

15 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung
III. Ermittlung der vereinbarten Leistung durch Auslegung
5. Ausgewählte Praxisprobleme der Vertragsauslegung

§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
B. § 2 Abs. 1 VOB/B: Leistung und Vergütung
V. Abgeltung durch die vereinbarten Preise
H. § 2 Abs. 7 VOB/B: Mengenänderungen beim Pauschalpreisvertrag
2. Abschluss eines Pauschalpreisvertrags

§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)
C. § 4 Abs. 2 VOB/B: Leistungspflicht und Verantwortung des Auftragnehmers
I. § 4 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B: Leistungspflicht des Auftragnehmers
2. Inhalt der Regelung
c) Beachtung der anerkannten Regeln der Technik

§ 6 VOB/B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (Popescu)
J. § 6 Abs. 5 VOB/B
VI. Abrechnungsgrundlagen
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 15

3 Abschnitte in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden
II. Der Architekten- und Ingenieurvertrag (Moufang/Steeger)
2. Vertragsbeendigung (Moufang)
d. Die Abrechnung des gekündigten Architekten- und Ingenieurvertrages

§ 6 Grundlagen des Honorars (Leinenbach)
III. Rechtsänderung durch HOAI 2021 (8. Novelle)
3. Vergütungsparameter Fläche oder „anrechenbare Kosten“, § 6 Abs. 1 Nr. 1
g. Anrechenbare Kosten bei besonderen Fallkonstellationen

§ 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs (Steeger)
II. Tatbestandsvoraussetzungen des § 10 Abs. 1
6. Anpassung des Honorars












7 Abschnitte im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden

VI. GMP-Vertrag ( Rn. 1-117)

IV. Generalübernehmervertrag ( Rn. 1-107)

II. ÖPP-Projektvertrag ( Rn. 1-522)


11 Abschnitte im "Korbion/Mantscheff/Vygen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" gefunden

(3) Der Pauschalvertrag ( Rn. 284)

bb) Ausnahmen von der Inhaltskontrolle ( Rn. 321)

dd) Honorarfragen ( Rn. 89-100)

(5) Der Schadensersatzanspruch gem. §§ 634 Nr. 4, 280, 281 BGB ( Rn. 853-866)

 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 11