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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: nbauo
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| Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
| 1 Beitrag gefunden |
| IVR 2017, 101 | OLG Braunschweig - Sachverständiger haftet nicht für fehlerhafte Wohnflächenberechnung |
| 25 Volltexturteile gefunden |
Öffentliches Baurecht
BVerwG, Beschluss vom 16.12.2025 - 7 B 18.25
1. Das Rücksichtnahmegebot lenkt den Blick auf die konkrete Situation der benachbarten Grundstücke mit dem Ziel, einander abträgliche Nutzungen in rücksichtsvoller Weise einander zuzuordnen sowie Spannungen und Störungen zu verhindern. Dabei ermöglicht und gebietet das Rücksichtnahmegebot zusätzliche Differenzierungen im Wege einer "Feinabstimmung".
2. Bei der Beurteilung von Konfliktsituationen sind faktische Vorbelastungen zu berücksichtigen und es kann auf die Frage ankommen kann, in welchem baurechtlichen Gebiet die vorhandene und die heranrückende Nutzung stattfindet und welche Nutzung eher vorhanden war.
3. Das Tatsachengericht kann sich ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat. Gleiches gilt für vom Vorhabenträger im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eingereichte Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen.
4. Ein Verfahrensmangel liegt in dieser Situation nur dann vor, wenn sich dem Tatsachengericht die Einholung eines weiteren Gutachtens hätte aufdrängen müssen, weil die vorliegenden Gutachten ungeeignet sind, ihm die für die richterliche Überzeugungsbildung notwendigen sachlichen Grundlagen zu vermitteln.
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Prozessuales
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.03.2025 - 1 OB 12/2
1. Der Senat lässt offen, ob der Grundstücksnachbar zu einem Hauptsacheverfahren des Bauherrn gegen eine auf Verletzung drittschützender Vorschriften gestützte bauaufsichtliche Verfügung gem. § 65 Abs. 2 VwGO notwendig beizuladen ist.*)
2. Auch wenn in der vorgenannten Konstellation nur die Voraussetzungen einer einfachen Beiladung vorlägen, wäre diese jedenfalls in der Regel angezeigt, wenn das bauaufsichtliche Einschreiten auf Veranlassung des Nachbarn zurückgeht und auf diesen schützende Normen gestützt wird (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 06.09.2017 - 1 OB 115/17 -, IBRRS 2017, 4475).*)
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Prozessuales
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.02.2024 - 1 OA 67/23
Verweist eine Baugenehmigung zur Frage der Standsicherheit auf ein noch vorzulegendes Privatgutachten des Bauherrn, kommt die Erstattung der Kosten für ein weiteres Privatgutachten in Betracht, das der Nachbar im Rahmen einer Drittanfechtung der Baugenehmigung zur Überprüfung des ersten Gutachtens einholt.*)
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Zwangsvollstreckung
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.11.2021 - 1 ME 136/21
Eine fehlerhaft bezeichnete Grundverfügung in einer Zwangsgeldandrohung ist unschädlich, wenn keine Verwechslungsgefahr besteht und der Betroffene daher zweifelsfrei erkennen kann, welche Verfügung gegen ihn vollstreckt und was von ihm verlangt wird.*)
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Prozessuales
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.04.2021 - 1 ME 58/20
Im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO ist derselbe Streitwert wie im Ausgangsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO zugrunde zu legen (Anschluss an OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.11.2019 - 12 ME 197/19 = IBRRS 2021, 1411; vom 21.12.2020 - 12 ME 140/20 -, ZNER 2021, 100, unter Aufgabe der bisherigen gegenteiligen Senatsrechtsprechung).*)
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Prozessuales
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.01.2021 - 1 LA 16/20
Dem Eigentümer eines unter Zwangsverwaltung stehenden Grundstücks fehlt für eine Klage, die sich gegen eine an den Zwangsverwalter gerichtete, die ordnungsgemäße Bauunterhaltung fordernde bauaufsichtliche Verfügung wendet, die Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO i.V. mit § 148 Abs. 2 ZVG).*)
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Prozessuales
BGH, Urteil vom 17.12.2020 - III ZR 45/19
Ist bereits rechtskräftig festgestellt worden, dass dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung uneingeschränkt zusteht, kann eine Verletzung seiner Schadensminderungspflicht nur noch aufgrund von Tatsachen angenommen werden, die erst nach der letzten mündlichen Verhandlung über die Feststellungsklage entstanden sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 14.06.1988 - VI ZR 279/87, NJW 1989, 105 = IBRRS 1988, 0145).*)
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Prozessuales
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.10.2020 - 1 OA 141/20
Für eine Klage auf Verlängerung eines Bauvorbescheids ist der volle Streitwert des beantragten Vorhabens maßgeblich, auch wenn auf Grundlage des Bauvorbescheids bereits ein diesen nicht voll ausschöpfendes Vorhaben genehmigt wurde.*)
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Zwangsvollstreckung
VG Osnabrück, Beschluss vom 08.10.2020 - 2 B 21/20
Der Zwangsverwalter ist in analoger Anwendung des § 56 Satz 1 NBauO bauordnungsrechtlich verantwortlich für baurechtswidrige Zustände.*)
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Prozessuales
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23.07.2020 - 1 OA 83/20
1. Der Streitwert für ein Anpassungsverlangen nach § 85 Abs. 2 NBauO bemisst sich nach dem für die Umsetzung der Anordnungen erforderlichen Kostenaufwand.*)
2. § 107 ZPO ist im Verwaltungsgerichtsverfahren nach § 173 Satz 1 VwGO entsprechend anwendbar (wie BayVGH, Beschluss vom 09.04.2002 - 26 C 98.259).*)
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| 7 Baulexikoneinträge gefunden |
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Bauvorlagen| 3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
| 5 Abschnitte im "Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch: BauGB-Kommentar" gefunden |
| 3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
| 4 Abschnitte im "König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung" gefunden |





